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02.05.2023

Öffentliche Finanzen

27. Sitzung des Stabilitätsrates am 2. Mai 2023

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte sichern

Der Stabilitätsrat hat am 2. Mai 2023 unter dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner, und des Ministers der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk, getagt.

Der Stabilitätsrat stellt fest, dass die öffentlichen Haushalte weiter vor großen Herausforderungen stehen. Die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Jahr dürfte zwar robuster ausfallen als noch im Herbst vergangenen Jahres erwartet, dennoch belasten die erhöhten Energiekosten und die weiterhin sehr hohe Inflation die Konjunktur merklich. Die Finanzpolitik muss nach der notwendigen Stabilisierung wieder verstärkt die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte in den Blick nehmen. Hierzu gehört auch die Rückführung der erhöhten Schuldenstandsquote. In dem aktuellen gesamtwirtschaftlichen Umfeld ist eine zukunftsorientierte Finanzpolitik erforderlich, die Deutschland auf einen preisstabilen Wachstumspfad führt und durch Setzung von Prioritäten Finanzierungslücken schließt und neue Handlungsspielräume schafft.

„Der Staat kann nicht auf Dauer mehr Geld ausgeben, als ihm die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zur Verfügung stellen. Was wir jetzt brauchen, ist ein entschiedener Konsolidierungskurs mit einer klaren Priorisierung der Ausgaben. Auf Bundesebene sind wir dafür schon wichtige Schritte gegangen: Die Schuldenbremse wird mit dem regulären Haushalt eingehalten. Beim WSF-Energie gehe ich davon aus, dass wir deutlich unter den eingestellten Mitteln bleiben werden. Damit sind wir auf einem guten Weg. Gleichzeitig müssen wir Voraussetzungen schaffen für wirtschaftliches Wachstum. Daher müssen wir als Bundesregierung alles uns Mögliche tun, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu verbessern. Dasselbe gilt auch und gerade für die europäische Ebene. Solide öffentliche Finanzen sind die Voraussetzung, damit wirtschaftliches Wachstum überhaupt ermöglicht wird. Auch in der EU brauchen wir deshalb klare, verlässliche und verbindliche fiskalische Regeln, die auch durchgesetzt werden."Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner

„Trotz der andauernden Herausforderungen ist es nach den Krisenjahren umso wichtiger, zur haushaltspolitischen Normalität im Rahmen der Schuldenbremse zurückzukehren. Nachhaltige Finanzen sichern angesichts steigender Zinsen die zukünftige Handlungsfähigkeit des Staates und dienen damit dem Prinzip der Generationengerechtigkeit.“ Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk

„Das entschlossene Handeln von Bund, Ländern und Gemeinden in den Krisenjahren konnte einen tiefen konjunkturellen Einbruch in Deutschland erfolgreich verhindern. Gerade in den Krisenjahren hat sich gezeigt, dass eine vorausschauende Finanzpolitik die Voraussetzung dafür schafft, dass die öffentlichen Haushalte schnell und in angemessenem Umfang reagieren konnten. Jetzt geht es weiter darum, dass Bund und Länder gemeinsam Verantwortung für die bedeutenden Transformationsprozesse zu einer zukunftsfähigen und klimagerechten Volkswirtschaft übernehmen.“Die Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen

Der Stabilitätsrat erwartet für das Jahr 2023 ein gesamtstaatliches Defizit von 4 ¼ % des BIP. Das gesamtstaatliche Defizit ist in hohem Maße auf die temporären Maßnahmen zur Krisenbewältigung zurückzuführen. Je nach Entwicklung der Energiepreise könnte das Ergebnis für die öffentlichen Haushalte deutlich günstiger ausfallen. Der strukturelle, d. h. um konjunkturelle und bestimmte Einmaleffekte bereinigte gesamtstaatliche Finanzierungssaldo läge im Jahr 2023 bei -3 ¼ % des BIP und würde sich laut Projektion bis zum Jahr 2026 auf rd. -¾ % des BIP verbessern. In Umsetzung des Fiskalvertrags hält Deutschland nach Einschätzung des Stabilitätsrates damit die Vorgabe des geltenden Regelwerks der europäischen Haushaltsüberwachung ein, das strukturelle Defizit als Richtwert um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr abzubauen. Gleichzeitig würde die Schuldenstandsquote bis zum Jahr 2026 auf 65 ½ % des BIP zurückgeführt.

Der Beirat teilt nicht ohne weiteres die Schlussfolgerungen des Stabilitätsrates zur Einhaltung der europäischen Vorgaben. Er kritisiert dabei die Finanzprojektion des Stabilitätsrates als teilweise veraltet und unvollständig und bemängelt einen aus seiner Sicht unzureichenden Abbau des gesamtstaatlichen strukturellen Defizits. Nach Einschätzung des Beirats dürfte die Defizitquote im Jahr 2023 aufgrund niedrigerer Mittelabflüsse aus dem Sondervermögen WSF-Energie deutlich geringer ausfallen, während sie im Jahr 2026 auch höher als vom Stabilitätsrat erwartet liegen könnte.

Der Stabilitätsrat weist darauf hin, dass die verwendeten Daten zur Finanzprojektion den diesjährigen Verzögerungen in der Haushaltsaufstellung des Bundes geschuldet sind und damit eine beratungsfähige Projektion nur bis 2026 möglich ist. Die mit dem Haushaltsaufstellungsverfahren des Bundes angestrebte stärkere Konsolidierung ist auch für die Umsetzung der Empfehlung des Beirats zu einem stärkeren Abbau des gesamtstaatlichen strukturellen Defizits erforderlich. Aus Sicht des Stabilitätsrates ist es zudem nicht sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt Annahmen über die tatsächlichen Mittelabflüsse aus dem Sondervermögen WSF-Energie zu treffen.

Die Europäische Kommission hat am 26. April 2023 einen Legislativvorschlag für eine Reform des Regelwerks zum Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) vorgelegt. Der Stabilitätsrat spricht sich dafür aus, auch einen reformierten SWP so auszugestalten, dass für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsame quantitative Mindestvorgaben für die Ausgabenregel, Haltelinien zur Absicherung der Rückführung der Schuldenstandsquoten sowie die unveränderte Beibehaltung des Defizitverfahrens bei Überschreitung der Obergrenze eines Defizits von 3 % des BIP in Verbindung mit einem multilateralen Ansatz gelten. Die Fiskalregeln müssen verlässlich, transparent und verbindlich und für föderale Bundesstaaten wie Deutschland umsetzbar bleiben, damit sie die notwendige zeitnahe, realistische Reduzierung hoher Schuldenstandsquoten und die Handlungsfähigkeit sicherstellen sowie wirtschaftliches Wachstum und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ermöglichen.

Der Stabilitätsrat hat ein aktualisiertes Eckpunktepapier im Rahmen der Umsetzung der Haushaltsüberwachung zur Vermeidung einer drohenden Haushaltsnotlage beschlossen. Das Eckpunktepapier dient als Arbeitsgrundlage für den Evaluationsausschuss und konkretisiert die Vorgaben des Stabilitätsratsgesetzes und der Geschäftsordnung. Die Neufassung war wegen der Umsetzung der Schuldenbremse in den Ländern seit dem Jahr 2020 und der Aktualisierung des Stabilitätsratsgesetzes erforderlich.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de