Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 15. Dezember 2022 auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Mindestbesteuerungsrichtlinie) geeinigt.
Der vorliegende Regierungsentwurf dient der Umsetzung dieser Richtlinie. Mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie implementiert Deutschland zentrale Elemente der internationalen Vereinbarungen zur Säule 2 der sog. G20/OECD Zwei-Säulen-Lösung. Die darin enthaltenen Nachversteuerungsregelungen stellen eine globale effektive Mindestbesteuerung sicher, wirken schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegen und tragen damit zur Förderung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit bei.
Ein wichtiger Aspekt bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs war die Minimierung des Bürokratieaufwands, ohne die Effektivität der Regelungen einzuschränken.
Darüber hinaus sind auch steuerliche Begleitmaßnahmen sowie Anpassungen des Handelsgesetzbuchs in dem Gesetzentwurf enthalten. Die steuerlichen Begleitmaßnahmen sollen insbesondere zur Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen. Bei der Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz und bei der Lizenzschranke wird die Niedrigsteuergrenze von 25 % auf 15 % abgesenkt. Damit wird die nun international im Rahmen der Mindestbesteuerung vereinbarte angemessene Vorbelastung von 15 % punktgenau auch in diesen Bereichen hergestellt.
Die Gesetzgebung soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein, so dass die Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie in nationales Recht fristgerecht abgeschlossen werden kann.