Der Zahlungsantrag beinhaltet Nachweise über die Erreichung von 36 Meilensteinen und Zielen im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP). Maßnahmenbereiche sind u. a. Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, Wasserstoffprojekte, die Digitalisierung von Schienenverkehrswegen, die Entwicklung von COVID 19-Impfstoffen sowie die Unterstützung für Kinderbetreuung und Berufsausbildung. Wichtige Reformen werden außerdem im Bereich der Digitalisierung, der Effizienz der öffentlichen Verwaltung sowie der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren umgesetzt.
Die Europäische Kommission prüft diesen Zahlungsantrag nun innerhalb von zwei Monaten.
Zeitgleich hat Deutschland seinen zweiten Änderungsantrag zum DARP bei der EU-Kommission eingereicht. Mit diesem Antrag werden neue Maßnahmen in den DARP aufgenommen bzw. bisherige Maßnahmen aufgestockt, damit Deutschland die durch eine Neuberechnung zustehende erhöhte Mittelallokation von zusätzlich 2,4 Mrd. Euro vollständig abrufen kann.
Bei den Maßnahmen handelt es sich um die Aufstockung von bereits im DARP existierenden Fördermaßnahmen für Elektrofahrzeuge sowie privater Ladeinfrastruktur. Als neue Maßnahme wurde die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) aufgenommen. Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.
Über die Aufnahme der Maßnahmen in den DARP hatte das Bundeskabinett bereits am 30. August 2023 entschieden (Pressemitteilung siehe hier).
Die gesamte Mittelallokation an Zuschüssen für Deutschland im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) erhöht sich entsprechend von 25,6 Mrd. Euro auf 28 Mrd. Euro.
Die Europäische Kommission hat nun ebenfalls zwei Monate Zeit für die Prüfung des Antrags.