Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

20.10.2023

Öffentliche Finanzen

Bund entlastet Länder und Kommunen um weitere knapp 4 Milliarden Euro

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 dem „Gesetz zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz)“ zugestimmt.

  • Nummer 21/2023

Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Katja Hessel: „Der Bund erhöht mit dem Gesetz seine finanzielle Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben noch einmal sehr deutlich. Fast 4 Milliarden Euro stellt der Bund noch in diesem Jahr zur Verfügung. Das Thema Flucht und Migration bewegt die Menschen in unserem Land momentan ganz besonders. Wir sorgen dafür, dass die Kommunen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen spürbar finanziell entlastet werden.“ 

Das Gesetz passt die Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2023 sowie für die Jahre ab 2024 zugunsten der Länder an. Konkret heißt das für das Jahr 2023: Der Anteil der Länder am Umsatzsteuer­aufkommen erhöht sich um 3,9 Milliarden Euro. Diese Summe beinhal­tet

  • 1,5 Milliarden Euro zugunsten der Länder, um ihren Ausgaben für Flüchtlinge aus der Ukraine Rechnung zu tragen,
  • eine allgemeine flüchtlingsbezogene Pauschale in Höhe von 1,25 Milliarden Euro, die
    die bisherige Pauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro ablösen wird,
  • eine zusätzliche Erhöhung der Flücht­lingspauschale für das Jahr 2023 in Höhe von einer Milliarde Euro, wodurch die flüchtlingsbezogene Entlastung der Länder durch den Bund für das Jahr 2023 auf insgesamt 3,75 Milliarden Euro steigt, sowie schließlich
  • weitere 500 Millionen Euro zur Entlastung der Länder bei der Finanzierung ihrer Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Auch für die Jahre ab 2024 werden die Länder substantiell entlastet. Die Flüchtlingspauschale in Höhe von ins­gesamt 1,25 Milliarden Euro wird bei der Umsatzsteuerverteilung weiterhin berücksichtigt werden.

Die Änderung des Mauergrundstücksgesetzes sorgt für Klarheit, da das Sondervermögen Mauerfonds zum 31. Januar 2024 aufgelöst und in den Bundeshaushalt integriert wird. Die Erlöse der Verkäufe der Mauer- und Grenzstreifengrundstücke stehen jedoch weiterhin den östlichen Bundesländern und Berlin zu. Sie sollen in die Förderung von Projekten mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zwecken fließen. Ebenso bleibt die Sperre der Mittel bis zur Aufhebung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bun­destages bestehen.