Mit dem Gesetzentwurf wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung nach § 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für die Jahre 2024 bis 2029 angepasst, indem der Bund auf Anteile am Umsatzsteueraufkommen zugunsten der Länder verzichtet. Die Anpassung dient dazu, die Verständigung zwischen Bund und Ländern zum Startchancen-Programm umzusetzen. Die Länder erhalten hierdurch einen anteiligen Ausgleich für die finanziellen Lasten, die ihnen durch die Umsetzung des Startchancen-Programms entstehen. Konkret wird der Umsatzsteueranteil der Länder im Jahr 2024 um 300 Millionen Euro und in den Jahren 2025 bis 2029 um jeweils 600 Millionen Euro jährlich zu Lasten des Bundes erhöht. Das entspricht einem Gesamtvolumen von 3,3 Milliarden Euro speziell für den Bildungsbereich.
Bundesfinanzminister Christian Lindner:
„Investitionen in Bildung sind essentiell. Das gilt insbesondere für die deutsche Volkswirtschaft. Wir können es uns nicht leisten, das Potential der Jugend nicht zu nutzen. Bildung darf nicht von der sozialen Herkunft abhängen, wir wollen für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Deshalb haben wir heute den Weg frei gemacht für die Finanzierung des wichtigen Startchancen-Programms. Der Bund setzt damit seine Zusage um, die Länder dabei zu unterstützen, ca. 4.000 Schulen gezielt zu stärken.“
Außerdem wird mit der Formulierungshilfe der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ vom 29. September 2020 weiter umgesetzt. Hierfür wird der Umsatzsteueranteil der Länder zulasten des Bundes um weitere 600 Millionen Euro im Jahr 2024 erhöht.