Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2024 und den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024) beschlossen. Mit diesem Nachtrag werden die sich im Haushaltvollzug ergebenden Mehrbedarfe im Kernhaushalt sowie im Klima- und Transformationsfonds (KTF) abgebildet.
Diese Mehrbedarfe ergeben sich zum einen aus der anhaltend schwachen wirtschaftlichen Entwicklung. In der Herbstprojektion 2023 – die dem Bundeshaushalt 2024 zu Grunde lag – war für das laufende Jahr 2024 noch ein reales Wachstum von +1,3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwartet worden, die Frühjahrsprognose geht hingegen nur noch von einem Wachstum des BIP von 0,3 % gegenüber dem Vorjahr aus. Der erwartete nominale Zuwachs des BIP liegt nunmehr bei 3 % gegenüber dem Vorjahr, dem Bundeshaushalt 2024 lag gemäß Herbstprojektion 2023 noch eine Erwartung von +4,4 % zu Grunde.
Das hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Anzahl der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung hat sich signifikant erhöht. Auch sind die Zahlungsansprüche der Leistungsberechtigten und Bedarfsgemeinschaften höher als erwartet. Das alles führt zu höheren Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende als zunächst im Bundeshaushalt 2024 veranschlagt.
Zusätzlich wirkt sich das energiewirtschaftliche Umfeld auf die Einnahmen und Ausgaben des KTF aus. Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich der Differenz zwischen ihren tatsächlichen Einnahmen und ihren tatsächlichen Ausgaben. Der Finanzbedarf hat sich hier im Vergleich zur Mittelveranschlagung im KTF-Wirtschaftsplan 2024 auf Grundlage der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber vom Herbst 2023 signifikant erhöht. Gleichzeitig entwickeln sich die Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel deutlich geringer als im Bundeshaushalt 2024 veranschlagt.
Im Einklang mit der Schuldenbremse kann die Nettokreditaufnahme des Bundes erhöht werden, wenn sich die konjunkturelle Lage verschlechtert. Die Obergrenze wird entsprechend um konjunkturelle Effekte bereinigt. Mit dem heute beschlossenen Entwurf werden zusätzliche Kreditermächtigungen geschaffen.
Der Nachtrag bildet im Einzelnen folgende einnahme- und ausgabeseitige Entwicklungen ab:
- Mehrbedarfe bei der EEG-Förderung und Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel werden im Umfang von insgesamt 10,375 Mrd. Euro ausgeglichen über eine Bundeszuweisung an den KTF nach § 4 KTFG.
- Wegen zusätzlicher Leistungsberechtigter sowie höheren Zahlungsansprüchen der Bedarfsgemeinschaften fallen Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 3,7 Mrd. Euro in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Grund ist die schlechtere wirtschaftliche Entwicklung im aktuellen Jahr als im Herbst 2023 von der Bundesregierung bei der Festlegung der Haushaltsansätze erwartet.
- Die Verkehrsinvestitionen werden um 0,3 Mrd. Euro zur Deckung von Mehrbedarfen bei Bundesautobahnen aufgestockt.
- Nach der Steuerschätzung verbleiben auch nach Auflösung der im Bundeshaushalt 2024 getroffenen Vorsorgen Mindereinnahmen. Zusätzlich werden steuerliche Maßnahmen im Nachtragshaushalt berücksichtigt, die vom Kabinett beschlossen wurden wie das Jahressteuergesetz 2024, das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sowie das Postrechtsmodernisierungsgesetz. Für das Finanzausgleichsgesetz bestand eine Vorsorge. Danach verbleiben in Summe rund 1,6 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen.
Als entlastende Effekte im Haushaltsvollzug werden berücksichtigt:
- Einnahmen aus der Bundesbeteiligung Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) in Höhe von 275 Mio. Euro.
- Geringere Bedarfe zur Abwicklung der Gaspreisbremse (0,6 Mrd. Euro) und bei den Personalverstärkungsmitteln (1,45 Mrd. Euro).
- Absenkung der Vorsorge für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten im Rahmen von Maßnahmen zur Strukturstärkung Kohleregionen in Höhe von 250 Mio. Euro.
- Globale Mehreinnahmen in Höhe von rund 2 Mrd. Euro.
In der Neufassung des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds werden folgende Anpassungen abgebildet:
- Die Bundeszuweisung aus dem Kernhaushalt nach § 4 KTFG in Höhe von 10,375 Mrd. Euro wird abgebildet.
- Die Bundeszuweisung dient der Deckung von Mehrbedarfen bei der EEG-Förderung und von Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel. Die Ansätze werden entsprechend angepasst.
Unter Berücksichtigung des vorliegenden Nachtragshaushaltes stellen sich die Ausgaben und Einnahmen wie folgt dar:
Soll 2024 | Nachtrag 2024 | Veränderung | |
Mrd. Euro | |||
Ausgaben | 476,8 | 488,9 | +12,1 |
---|---|---|---|
Einnahmen (ohne NKA) | 437,8 | 438,5 | +0,7 |
darunter | |||
- Steuereinnahmen | 377,6 | 374,4 | -3,2 |
Nettokreditaufnahme | 39,0 | 50,3 | +11,3 |
Differenzen durch Rundungen möglich. |