Ziel des Gesetzentwurfs für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter zu verbessern.
Dazu werden in Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung unter anderem Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital auf den Weg gebracht. Dies soll unter anderem durch die Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, sowie durch Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden, geschehen.
Bundesfinanzminister Jörg Kukies: „Dynamische, effiziente und harmonisierte Kapitalmärkte sind von entscheidender Bedeutung für Innovation, private Investitionen und Wachstum. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz II zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland nachhaltig zu stärken. Finanzierungsoptionen und steuerliche Rahmenbedingungen sind für Unternehmerinnen und Unternehmer die entscheidenden Kriterien in der Abwägung, sich in Deutschland niederzulassen. Hier setzt das Gesetz an. Insbesondere für junge, dynamische Unternehmen sowie Unternehmen in der Wachstumsphase nach den ersten Finanzierungsrunden ist der Zugang zu Eigenkapital oftmals schwierig. Um ihnen die Finanzierung zu erleichtern wollen wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen insbesondere in Venture Capital verbessern. Zudem sollen Kapitalmittel zukünftig in stärkerem Umfang für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien eingesetzt werden können. Damit tragen wir dem enormen Bedarf an Mitteln für diese Investitionen Rechnung.“
Die Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch schaffen einen rechtssicheren Rahmen, wodurch Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich, unter anderem die Streichung einer Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten, sowie die Umsetzung einer Reihe von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten wie dem EU-Listing Act und der Verordnung über Echtzeitzahlungen.