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11.05.2026

Öffentliche Finanzen

35. Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Mai 2026

Stabilitätsrat einig: wachstums- und stabilitätsstärkende Reformen in Bund und Ländern notwendig

Der Stabilitätsrat tagte am 11. Mai 2026 unter dem Vorsitz des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Björn Fecker, und des Bundesministers der Finanzen, Lars Klingbeil.

Zentraler Tagesordnungspunkt der Sitzung des Stabilitätsrats war die Überprüfung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades als neue zentrale Größe der europäischen Fiskalregeln. Der Nettoausgabenpfad wurde im deutschen mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festgelegt und vom Rat der Europäischen Union im Oktober 2025 angenommen. Der Stabilitätsrat hat bei seiner Sitzung die Einhaltung erstmals rückblickend für das Jahr 2025 sowie – auf Basis einer aktuellen gesamtstaatlichen Fiskalprojektion – für das laufende Jahr 2026 überprüft.

Nettoausgabenpfad dürfte eingehalten werden

Der Stabilitätsrat tauschte sich zunächst zur wirtschaftlichen Lage aus und stellte fest, dass das geschwächte Wirtschaftswachstum und die ansteigende Inflation in Folge des Kriegs im Nahen Osten die öffentlichen Finanzen vor zusätzliche Herausforderungen stellen.

Zum Nettoausgabenpfad stellte der Stabilitätsrat fest, dass die Obergrenzen für das Nettoausgabenwachstum in den Jahren 2025 und 2026 unter Berücksichtigung des im europäischen Regelwerk vorgesehenen Kontrollkontos eingehalten werden dürften.

Zur Funktionsweise des Kontrollkontos: Die Europäische Kommission erfasst für jeden Mitgliedstaat die jährlichen Abweichungen des Nettoausgabenwachstums vom festgelegten Nettoausgabenpfad auf einem Kontrollkonto. Diese (Unter- oder Überschreitung) werden dort im Zeitverlauf miteinander verrechnet. Zudem wird das Kontrollkonto in kumulierter Betrachtung bei Anwendung der Nationalen Ausweichklausel (NEC) um den jeweiligen Anstieg der Verteidigungsausgaben ggü. dem Jahr 2021 bereinigt. Dies ist auch für Deutschland einschlägig, da der Rat der Europäischen Union im Oktober 2025 die NEC für Deutschland aktiviert hat, um eine zeitnahe Stärkung der Verteidigungsfähigkeit zu ermöglichen.

Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Das Nettoausgabenwachstum des Gesamtstaates betrug im Jahr 2025 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und lag damit unterhalb des für das Jahr 2025 maximal zulässigen Nettoausgabenwachstums von 4,4 Prozent. Unter Berücksichtigung der nach der NEC abzugsfähigen Verteidigungsausgaben ergibt sich auf dem Kontrollkonto am Ende des Jahres 2025 eine Unterschreitung des Nettoausgabenpfades in Höhe von 0,6 Prozent des BIP.

Im laufenden Jahr dürfte das Wachstum der Nettoausgaben laut aktueller Fiskalprojektion mit rd. 5 ¾ Prozent gegenüber dem Vorjahr oberhalb des maximal erlaubten Nettoausgabenwachstums von 4,5 Prozent liegen. Jedoch dürfte sich unter Berücksichtigung der nach der NEC abzugsfähigen Verteidigungsausgaben und nach Verrechnung mit der Unterschreitung des Vorjahres am Ende des Jahres 2026 kumuliert eine Unterschreitung des Nettoausgabenpfades auf dem Kontrollkonto in Höhe von ¼ Prozent des BIP ergeben. Der zulässige Grenzwert des Kontrollkontos wird damit im Jahr 2025 eingehalten und im Jahr 2026 gemäß Fiskalprojektion voraussichtlich eingehalten.

Risiken bei der Entwicklung von Defizit und Schuldenstandsquote

Der Stabilitätsrat beriet zudem über die Entwicklung des gesamtstaatlichen Defizits und der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote. Im Jahr 2026 dürfte das Defizit laut Fiskalprojektion bei rd. 4 ¼ Prozent des BIP liegen, nach Berücksichtigung der Verteidigungsausgaben gemäß der NEC läge es bei 3 ½ Prozent des BIP. Der Stabilitätsrat stellt fest, dass die Obergrenze für das Maastricht-Defizit von 3 Prozent des BIP überschritten werden könnte, und wird diese kritische Entwicklung beobachten.

Die Maastricht-Schuldenstandsquote dürfte von 63,5 Prozent im Jahr 2025 auf 66 ½ Prozent des BIP in diesem Jahr steigen. Der Referenzwert von 60 Prozent würde damit weiterhin überschritten. Der Stabilitätsrat wies darauf hin, dass bei einer dauerhaften Fortsetzung des dynamischen Anstiegs der Schuldenstandsquote die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittel- bis langfristig gefährdet sei.

Forderung nach entschiedenen Reformen zur Verbesserung der fiskalischen Situation

Vor diesem Hintergrund bekräftigte der Stabilitätsrat seine bereits im Herbst 2025 erhobene Forderung nach entschiedenen Reformen von Bund und Ländern. Diese müssten die fiskalische Situation bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen nachhaltig verbessern, insbesondere durch eine Stärkung des Potenzialwachstums, und könnten ausgaben- wie einnahmenseitige Maßnahmen umfassen.

Der Stabilitätsrat begrüßte in diesem Zusammenhang die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zudem gelte es, die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität effektiv zu nutzen.

Der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil:

„Wir investieren massiv in unsere Infrastruktur und in die Modernisierung unseres Landes. Das ist in der aktuellen wirtschaftlichen Lage der einzige wesentliche Wachstumsimpuls. Daneben investieren wir massiv in unsere Sicherheit und Verteidigung, damit wir auch in Zukunft in Deutschland sicher leben. Gleichzeitig reformieren wir unser Land, damit wir wettbewerbsfähiger und krisenfester werden. Wir überwinden den Investitions- und Reformstau der letzten 20 Jahre.

All diese Anstrengungen sind notwendig, damit Deutschland ein starkes Land bleibt. Und all diese Anstrengungen spiegeln sich in den aktuellen Zahlen. Die höhere Verschuldung ist notwendig. Nicht zu investieren wäre langfristig viel teurer. Die finanziellen Herausforderungen sind groß. Aber wir achten sehr genau auf die Tragfähigkeit unserer Finanzen. Unser Schuldenstand bewegt sich weiter deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Die neuen Fiskalregeln der EU berücksichtigen, dass wir mit Reformen und Investitionen Wachstumspotenziale schaffen. Deswegen ist klar: Wir werden jetzt weitere Strukturreformen anpacken, um unsere Wirtschaft anzukurbeln.“

Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Björn Fecker:

„Bei der Entwicklung des gesamtstaatlichen Defizits ist eine Unwucht zwischen Bund und Ländern erkennbar, denn die Länder und Kommunen tragen nur einen deutlich kleineren Teil zum Anstieg des Defizits und der Schuldenstandsquote bei. Zugleich geraten die Kommunen in ihrer Gesamtheit weiterhin finanziell unter enormem Druck, wie das Defizit von fast 32 Mrd. Euro im Jahr 2025 zeigt. Um die Haushaltslage der Kommunen dauerhaft zu verbessern, ist gerade auch der Bund gefragt. Die Altschuldenhilfe für einige Kommunen in der Republik ist hier ein erster kleiner Schritt, der aber nur Wirkung entfalten wird, wenn er größer ausfällt und auch wirklich alle stark betroffenen Kommunen bzw. alle Länder davon profitieren.

Erkennbar ist auch, dass eine Einhaltung des Nettoausgabenpfads durch die zulässige Ausnahme der Verteidigungsausgaben möglich wird. Mittelfristig sollten diese auch in den nationalen Regelungen ab 1 Prozent des BIP nicht mehr unbegrenzt ausgenommen werden können, um einen zu starken Anstieg des Gesamtschuldenstands zu verhindern. Verteidigungsausgaben müssen perspektivisch über reguläre Einnahmen im Haushalt finanziert werden. Ansonsten ist die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte zukünftig durch sehr hohe Zinsausgaben gefährdet. Es ist abzuwarten, inwiefern die Kommission zur Reform der Schuldenbremse Vorschläge auch zur Begrenzung der Bereichsausnahme vorlegen wird.“

Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk:

„Die aktuelle Steuerschätzung macht deutlich, dass die öffentlichen Haushalte mit deutlich weniger Steuereinnahmen auskommen müssen. Wir stehen vor schwierigen Jahren angesichts eines anhaltend hohen Ausgabendrucks. Deshalb braucht es jetzt entschiedene Strukturreformen auf der Ausgabenseite mit einer klaren Prioritätensetzung, die auch die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum verbessern. Wir dürfen dauerhaft steigende Defizite und Schulden nicht einfach hinnehmen. Wir müssen mit Blick auf nachfolgende Generationen den weiteren Anstieg der Schuldenstandsquote stoppen!“

In seiner Stellungnahme schätzt der unabhängige Beirat des Stabilitätsrates die Projektion der Nettoausgaben für das Jahr 2026 im Grunde als plausibel ein und teilt somit die Einschätzung des Stabilitätsrates, dass die EU-Vorgaben diesbezüglich eingehalten werden. Er hält eine Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitgrenze von 3 Prozent des BIP unter Anwendung der NEC für möglich, wenn bedarfsweise Anpassungsmaßnahmen ergriffen werden. Angesichts der besonderen Herausforderungen sieht der Beirat in der aktuell stark steigenden Schuldenquote per se noch keine Gefahr für die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, empfiehlt aber nachdrücklich, den Anstieg der Schuldenquote so weit wie möglich zu begrenzen und im weiteren Verlauf umzukehren. Dies müsse durch wirksame Haushaltsregeln sichergestellt werden.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de.