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13.11.2024

Bundeshaushalt

Jörg Kukies im Bundestag zum Nachtragshaushalt 2024

Rede von Bundesfinanzminister Jörg Kukies im Deutschen Bundestag in der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

  • Datum 13.11.2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Es ist mir eine große Ehre, heute zum ersten Mal als Bundesminister der Finanzen in diesem Haus sprechen zu dürfen. Gerade durfte ich mich schon im Haushaltsausschuss vorstellen. Ich möchte auch an dieser Stelle betonen: Bundespolitisch sind wir in einer Phase des Übergangs. Gleichzeitig steht die Welt nicht still.

Ich möchte Deutschland in der verbleibenden Zeit dieser Legislatur nach innen und nach außen stärken. Und ich will konsensorientiert eine gute Ausgangsbasis für eine konstruktive Zusammenarbeit im Rest der Legislaturperiode schaffen.

Mir ist es wichtig, dass wir uns gerade in der jetzigen Lage oft austauschen und gut zusammenarbeiten.

Es liegt nun in der Hand des Parlaments, wie wir mit dem Nachtragshaushalt 2024 weiter verfahren. Dabei möchte ich zuallererst klarstellen: Auch wenn der Nachtrag für den Haushalt 2024 nicht beschlossen werden kann, werden wir nach aktuellem Stand keine Haushaltssperre brauchen.

Wir erfüllen alle Verpflichtungen, die wir gesetzlich haben. Zahlungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, werden weiterhin geleistet, und die entsprechenden Mittel werden freigegeben. Niemand braucht sich Sorgen zu machen, dass die Zahlungen für das Kindergeld, das BAföG oder das Bürgergeld nicht ankommen. Der Bund bedient seine Rechnungen. Wir sind, was die Umsetzung des Haushalts 2024 angeht, voll handlungsfähig.

Der Nachtragshaushalt 2024 ist eine Option. Ich fände es vernünftig, sich diese Option offenzuhalten und den Nachtrag zur weiteren Beratung zurück an den Haushaltsausschuss zu überweisen. Dort gehört er hin. Schon aus Respekt gegenüber dem Haushaltsausschuss plädiere ich dafür, dem Ausschuss nicht die Möglichkeit zu nehmen, sich eine finale Meinung zum Nachtragshaushalt zu bilden.

Falls das Plenum eine Rücküberweisung beschließen sollte, wären weitere Änderungen an dem Nachtrag erforderlich. Das ist schlicht und einfach der Tatsache geschuldet, dass sich seit dem Beschluss der Bundesregierung über den Nachtrag zahlreiche wirtschaftliche Daten geändert haben; es werden niedrigere Wachstumsraten und Steuereinnahmen erwartet. Durch die sogenannte Konjunkturkomponente der Schuldenregel werden Anpassungen ermöglicht, und das gibt uns mehr Spielraum, wo das durch schlechtere Wirtschaftsentwicklung nötig ist. Dabei ergäbe sich ein um 11,8 Milliarden Euro höherer Verschuldungsspielraum in diesem Jahr. Dadurch würde die Entnahme aus der Rücklage um gut 8 Milliarden Euro abgesenkt.

Mit dem Nachtrag würden wir Klarheit schaffen. Die konjunkturbedingten Neuverschuldungsspielräume, die die Schuldenregel bietet, würden genutzt. Wir bleiben aber streng innerhalb der Regeln der Schuldenbremse. Konjunkturbedingte Mehrausgaben, zum Beispiel beim Arbeitsmarkt, würden kompensiert. Zudem würden wir Kritikpunkte aufgreifen, die unter anderem von Sachverständigen in der Anhörung am 23. September 2024 benannt wurden, zum Beispiel die Veranschlagung von Privatisierungserlösen; diese war im Entwurf zunächst nicht vorgesehen.

Aber ich will eines auch sehr deutlich sagen für den Fall, dass der Nachtragshaushalt abgelehnt werden sollte: Wir arbeiten schon intensiv daran, auch damit zurechtzukommen.

Zwischen der Einbringung des Regierungsentwurfs und heute hat sich die Welt weitergedreht. Die Frage, wie viel Rücklage wir für den Bundeshaushalt 2025 schonen können, wird ohne Nachtrag vor allem eine Frage des Haushaltsvollzugs. Mit dem vorläufigen Haushaltsabschluss im Januar 2025 wird sich dann für die Zukunft herausstellen, in welchem Umfang die Rücklage noch zur Verfügung stehen wird, um Handlungsspielräume im Jahr 2025 zu erhöhen. Es liegt also jetzt in Ihren Händen.

Vielen Dank.