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29.03.2023

Über die Bundesfinanzakademie

Die Bundesfinanzakademie (BFA) stellt sich vor: Hier erhalten Sie alle Informationen zum Angebot und Auftrag der BFA, ebenso zu den Standorten und Kontaktmöglichkeiten.

Die Akademie stellt sich vor

Die Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen (BFA) wurde im Jahr 1951 für die Aus- und Fortbildung der Führungskräfte der Finanzverwaltungen von Bund- und Ländern (Finanzministerien, Ober- und Mittelbehörden, Finanzämter) gegründet.

Auf der Grundlage von Art. 108 Abs. 2 GG und dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz werden jährlich rund 650 Führungskräfte der Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes ausgebildet (ergänzende Studien).

Darüber hinaus nehmen an Fortbildungsseminaren jährlich rund 8.000 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte der Länder und des Bundes teil, die als Führungskräfte eingesetzt sind oder bei denen insbesondere die Bund-Länder-übergreifende Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch besonders bedeutsam sind (z. B. Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder, Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer).

Auf der Grundlage von Art. 65 GG obliegt der BFA auch die Aus- und Fortbildung von Angehörigen des BMF und Finanzbehörden aus dem Geschäftsbereich des BMF, insbesondere des Bundeszentralamtes für Steuern.

Die Seminare werden gleichwertig an den Standorten der BFA in Berlin und Brühl durchgeführt.

Die Lehrgangs-Teilnehmenden erwerben Fach-, Methoden-, personale und soziale sowie Führungskompetenz, die sie in der Praxis der Finanzverwaltung handlungsfähig machen. Die BFA ist damit auch ein Forum für das Bund-Länder-übergreifende Netzwerk der Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten in Führungspositionen.

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Unser Auf­trag

Die Bundesfinanzakademie hat den verfassungsrechtlich begründeten Auftrag, die einheitliche Ausbildung und die Fortbildung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes der Steuerverwaltungen der Länder durchzuführen (Art. 108 Abs. 2 Satz 2 GG, § 7 Abs. 1 StBAG). Dazu vermittelt die BFA steuerfachliche Kenntnisse sowie Führungskompetenzen und stellt ein Forum für ein Bund-Länder-übergreifendes Netzwerk dieser Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten in Führungspositionen bereit.

Ziel der Aus- und Fortbildung ist es einen Beitrag zu leisten, das verfassungsrechtliche Gebot des einheitlichen und gleichmäßigen Vollzugs der Steuergesetze in Bund und Ländern durchzusetzen, das sich aus Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG sowie den Anforderungen der Finanzverfassung in Art. 105 ff. GG ableitet. Denn die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 Satz 1 AO).

Die Konzeption einer Akademie erlaubt es, entsprechend den Lernzielen für die Adressaten in der Ausbildung vorrangig hauptamtliche Lehrende sowie in der Fortbildung vorrangig erfahrene Gastdozentinnen und Gastdozenten aus der Praxis einzusetzen.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe, wonach der Bund die Bundesfinanzakademie unterhält (§ 7 Abs. 2 StBAG), ist die BFA Teil des Bundesministeriums der Finanzen.

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Unsere Standorte

Standorte der Bundesfinanzakademie
Quelle:  Picture-Alliance/ DPA und BFA

Die Bundesfinanzakademie bietet ihre Lehrgänge, Seminare und sonstigen Veranstaltungen entweder in Berlin oder Brühl an.

Ziel ist es, die unterschiedlichen Vorteile der Standorte entsprechend den Lernzielen und dem Inhalt der Veranstaltungen bestmöglich für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzbar zu machen.

An welchem Standort welche Veranstaltung angeboten wird, wird grundsätzlich nach folgenden Kriterien entschieden: Notwendigkeit des Einsatzes von Dozentinnen und Dozenten aus der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen, Einblick in die Gesetzgebung durch die Möglichkeit zum Besuch von Bundestag und Bundesrat beziehungsweise Gesprächen mit Abgeordneten und Ländervertreterinnen und Ländervertretern, Möglichkeiten der Verbindung zu Institutionen und Personen außerhalb der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern (z. B. ausländische Steuerexpertinnen und Steuerexperten), Einbeziehung von Vortragenden aus Wirtschaftsverbänden, Einbindung von (steuerpolitischen) Veranstaltungen (z. B. Berliner Steuergespräche; Kolloquien des Instituts Finanzen und Steuern) in den Ablauf von Seminaren, Gelegenheit zum Bilden und Halten von Netzwerken.