Bei ÖPP handelt es sich um langfristige Vertragsbeziehungen zwischen einem staatlichen und einem privaten Partner zur Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur. Der private Partner übernimmt dabei Errichtung, Betrieb und gegebenenfalls Finanzierung der Infrastruktur und erhält dafür vom öffentlichen Partner Entgelte oder das Recht, Entgelte von den Nutzern der Infrastruktur zu erheben.
Im vorliegenden Gutachten versucht der Beirat zu klären, unter welchen Bedingungen ÖPP eine vorteilhafte Form der öffentlichen Bereitstellung von Infrastruktur darstellen. Es zeigt sich, dass ÖPP sowohl Chancen als auch Risiken bergen. ÖPP können dazu beitragen, unrentable öffentliche Infrastrukturinvestitionen zu vermeiden, und begünstigen wegen der Kostenminimierungsanreize des privaten Partners eine wirtschaftlichere Bereitstellung von Infrastruktur. Diese Kostenminimierungsanreize können aber zugleich zu einer geringeren Qualität der Infrastruktur führen. Zudem sind ÖPP in der Regel mit hohen Transaktionskosten verbunden. Schließlich können ÖPP dazu missbraucht werden, Finanzierungslasten für öffentliche Infrastruktur in die Zukunft zu verschieben, ohne diese Lasten heute als öffentliche Schulden ausweisen zu müssen. Der Beirat kommt zu dem Ergebnis, dass Infrastrukturprojekte mit großem Finanzvolumen, beispielsweise Fernstraßen, durchaus vorteilhaft in ÖPP realisiert werden können. Infrastrukturprojekte mit kleinem Finanzvolumen sollten dagegen eher konventionell realisiert werden. Ferner empfiehlt der Beirat, die durch ÖPP in Zukunft eingegangenen staatlichen Finanzierungspflichten dem öffentlichen Haushaltsdefizit zuzurechnen. Damit würden auch die längerfristigen Haushaltslasten von ÖPP-Projekten transparent.