Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der vom Bundeskanzler festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Haushalts,- Finanz- und Steuerpolitik verantwortlich. Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung des Ministeriums mit seinen Fachabteilungen.
Dem Bundesfinanzminister stehen eine Parlamentarische Staatssekretärin und ein Parlamentarischer Staatssekretär zur Seite, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen funktionierenden Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen.
Zur Leitung des Ministeriums gehören darüber hinaus eine beamtete Staatssekretärin und drei beamtete Staatssekretäre. Ihnen kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.
Die von Ministerialdirektorinnen und Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier von Ministerialdirigentinnen und Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, sie werden im Allgemeinen von Ministerialrätinnen und Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind Beamtinnen und Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiterinnen und Referatsleiter und Referentinnen und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).