Seitdem macht sie eine Deutschlandtournee. Sie war bereits in den Landtagen in Düsseldorf, Kiel, Erfurt, Mainz, Berlin, Hannover; in den Rathäusern von Hamburg, Karlsruhe und auch an anderen Orten wie im Cube 600 in Nürnberg, in Wismar, IG Farben Frankfurt am Main, im Dokumentationszentrum Prora auf der Insel Rügen und in der Gedenkstätte Bergen-Belsen.
Die Ausstellung wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Finanzen (Referat Wiedergutmachung) in Kooperation mit der Jewish Claims Conference (JCC) und dem Knesset-Museum entwickelt. Sie vereint deutsche, israelische und jüdische Perspektiven auf die Nachgeschichte der Shoah / des Holocaust – jedoch mit einem klaren Fokus auf die bundesdeutsche Demokratieentwicklung.
Die neun einzelnen Würfel thematisieren:
- Menschheitsverbrechen Shoah
- Vorgeschichte des Luxemburger Abkommens
- Das Luxemburger Abkommen
- Gewissenskonflikte
- Kontroverser Begriff
- Globale Dimension
- Späte Phase der Wiedergutmachung
- Bildung ist Zukunft
- Vergangenheit für die Zukunft bewahren
Folglich beschreibt die Ausstellung u. a.
- das Zustandekommen des Abkommens, sieben Jahre nach Kriegsende unterschrieben von Konrad Adenauer und dem israelischen Außenminister Mosche Scharet,
- den fortwährenden Prozess der Wiedergutmachungspolitik seitdem und
- beispielhaft einige individuelle Schicksale von Überlebenden und der Verfolgung durch das Nazi-Regime.
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Bei der Ausstellungseröffnung am 16. April 2026 in der Portikushalle des Niedersächsischen Landtags in Hannover hieß es im Grußwort von Herrn Grobien wie folgt: „Wir brauchen neue Vermittlungswege, künftigen Generationen – auch bereits aktuellen, jungen Generationen aufzuzeigen, warum und wie sich diese Verantwortungsübernahme nach 1945, nach dem Luxemburger Abkommen, weitervollzogen hat“… „Die Art des Umgangs mit der kollektiven Verantwortung hat unser Land seit über sieben Jahrzehnten zutiefst geprägt und sie gehört praktisch zur DNA unserer Demokratie“.
Landtagspräsidentin Hanna Naber betont die Bedeutung der Ausstellung: „Eine abschließende Wiedergutmachung kann es nach dem Menschheitsverbrechen der Shoah nicht geben. Die Überlebenden hatten und haben dennoch einen Anspruch, zumindest materiell entschädigt zu werden. Und die deutsche Gesellschaft ist unverändert verpflichtet, verantwortungsvoll mit der NS-Vergangenheit umzugehen ... Die Ausstellung stellt auf eindrückliche Weise die Bedeutung dieser ganz besonderen Übereinkunft dar.“
Zum Gedenkjahr 2027 soll sie in „75 Jahre Luxemburger Abkommen“ umbenannt und um einige aktuelle Inhalte ergänzt werden.
Derzeit finden noch Planungen für 2026 an folgenden Orten statt:
- Neues Rathaus in Dresden im Foyer Goldene Pforte
- KZ‑Gedenkstätte Neuengamme