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04.05.2026

Warnmeldungen

Derzeit kommt es vermehrt zu Betrugsversuchen im Namen des Bundesministeriums der Finanzen. Details finden Sie hier.

Illustration Ausrufezeichen vor Smartphone, daneben der Text: Aktuelle Warnung BildVergroessern
Quelle:iStock.com / LysenkoAlexander

Gefälschte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten aktuell ein gefälschtes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit dem Titel Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance. Sie werden darin aufgefordert, einen Betrag von 550 Euro zu zahlen. Mit dem Geldbetrag sollen Betroffene eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufheben können. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website der Bafin.

Außerdem tauchen wiederholt Schreiben auf, in denen der Bundesfinanzminister angeblich Anlagemöglichkeiten bewirbt. Diese Schreiben sind grundsätzlich Fälschungen.

In gefälschten E-Mails werden Bürgerinnen und Bürger unter dem Vorwand, dass Rückerstattungen nicht zugestellt werden konnten, zur Kontaktaufnahme und in der Folge zu Geldzahlungen aufgefordert. Reagieren Sie nicht auf diese E-Mails, sie stammen nicht aus dem Bundesfinanzministerium.

Wenn Sie unsicher sind oder Rückfragen haben, melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular.

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Weitere Warnhinweise

Aktuell werden Bankverbindungen der Bundeskasse missbräuchlich verwendet und offenbar für betrügerische Aktivitäten genutzt. Bürgerinnen und Bürger werden wohl insbesondere im Zusammenhang mit Trading-Aktivitäten von privaten Unternehmen aufgefordert, eine Zahlung zugunsten der Bundeskasse unter Verwendung einer Bankverbindung der Bundeskasse zu leisten. Die Bundeskasse steht in keinem Zusammenhang mit diesen Aktivitäten. Bitte sehen Sie in derartigen Fällen von einer Zahlung an die Bundeskasse ab.

Gefälschte E-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Im Namen des BZSt werden aktuell verschiedene gefälschte Schreiben versendet, in denen Verspätungszuschläge, Bearbeitungsgebühren oder Kostenbescheide zur Offenlegungspflicht versendet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BZSt.

Generell warnt die Polizei: Immer wieder sind Betrügerinnen und Betrüger darauf aus, Gebühren oder Steuern (z. B. für ein angebliches Erbe oder einen Kryptogewinn) im Namen des Bundesministeriums der Finanzen oder anderer internationaler Institutionen wie den Internationalen Währungsfonds (IWF/IMF), der Europäischen Zentralbank oder der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) anzufordern. Beachten Sie unbedingt folgende Hinweise, wenn Sie vermeintliche Schreiben dieser Art erhalten:

  • Keine der genannten Behörden/Institutionen erhebt Gebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern, oder setzt Steuern fest. Es gehört nicht zu deren Aufgaben. Einzig die Finanzämter setzen Steuern fest. Dies erfolgt i. d. R. immer auf dem Postweg.
  • Keine der genannten Behörden/Institutionen versendet von sich aus SMS oder WhatsApp-Nachrichten, beziehungsweise E-Mails an Bürgerinnen und Bürger.
  • Wenn Sie Zweifel haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht. Sie können sich auch an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Dies sollten Sie insbesondere dann tun, wenn Sie bereits irgendwelche Zahlungen geleistet haben.
  • Weitere Informationen stellt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu den Themen „Smishing“ – SMS-Phishing im Herbst 2021 mit neuen Betrugsmaschen und Phishing-E-Mails erkennen bereit. Aktuelle Warnungen und Meldungen zu Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäften für Verbraucherinnen und Verbraucher finden Sie auf dieser Internetseite der Bafin.

Vorsicht beim Handel mit Kryptowährungen: Uns erreichen vermehrt Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger bei vermeintlichen Kryptobörsen im Internet Beträge investiert haben. Im Anschluss wird ein größerer Gewinn in Aussicht gestellt für dessen Auszahlung eine Gebühr (z. B. an die AMLA) entrichtet werden muss. Hier beginnt der Betrug bereits bei der vermeintlichen Kryptobörse. Wenn Sie in Kryptowährungen investieren wollen, empfehlen wir dringend den Anbieter genau auf seine Seriosität zu überprüfen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Hausbank oder die Bafin mit der Bitte um eine Einschätzung.