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31.07.2024

Transparenz für öffentlich-private Partnerschaften

Der Bund stellt Projekte, die in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) realisiert werden, zukünftig für die Öffentlichkeit noch transparenter und nachvollziehbarer dar. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird zu diesem Zweck eine Transparenzrichtlinie erstellen.

Über die ÖPP-Transparenzrichtlinie

Ziel der ÖPP-Transparenzrichtlinie ist, die für das öffentliche Interesse relevanten Leistungen, Erwartungen und Ergebnisse von ÖPP-Projekten verständlich darzustellen und zu veröffentlichen. Dabei soll die tatsächliche Entwicklung der ÖPP-Projekte im Verhältnis zu vorher getroffenen Annahmen klar und offen kommuniziert werden.

Die Transparenzrichtlinie ist Teil des Vierten Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP). Das Vorhaben wird einen neuen Transparenzstandard für ÖPP-Projekte des Bundes etablieren und bisher nicht zugängliche Informationen, die als Grundlage für die Entscheidung und Ausgestaltung für ÖPP dienen, verfügbar machen. Ziel ist zudem, durch die Partizipation und Mitsprache der Zivilgesellschaft bei der Ausgestaltung der Transparenzrichtlinie die berechtigten Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit sicherzustellen.

Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative, die sich für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln (Open Government) einsetzt. Die Initiative besteht aus 75 Teilnehmerstaaten und über 100 teilnehmenden Regionen, Kommunen und sonstigen Körperschaften.

Die OGP-Teilnehmerstaaten gehen konkrete Selbstverpflichtungen ein: Sie entwickeln regelmäßig zusammen mit der Zivilgesellschaft Aktionspläne. Diese bestehen aus messbaren Vorhaben, die das Anliegen eines Open Government/offenen Regierungshandelns voranbringen. Die Erarbeitung und Umsetzung der Aktionspläne wird transparent dokumentiert, die Zivilgesellschaft wird eng eingebunden und es gibt ein unabhängiges Berichtswesen. Darüber hinaus stellt die OGP ein globales, praxisorientiertes Netzwerk dar.

Deutschland nimmt seit 2016 an der OGP teil und hat seit Oktober 2019 einen Sitz im Lenkungsausschuss der Organisation.
Im Rahmen jeweils zweijähriger nationaler Aktionspläne erarbeiten die OGP-Teilnehmerstaaten im Austausch mit der Zivilgesellschaft konkrete Vorhaben zur Förderung von Transparenz, Partizipation und zivilgesellschaftlicher Inklusion. Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 den Vierten Nationalen Aktionsplan (NAP) Deutschlands beschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen nimmt mit dem Vorhaben „ÖPP-Transparenzrichtlinie“ an dem Nationalen Aktionsplan teil.

Weitere Informationen zu diesem Vorhaben und seiner Umsetzung finden Sie auch auf der entsprechenden Seite der OGP Deutschland.

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Beteiligungsprozess

Ein wichtiges Ziel der Teilnahme am Nationalen Aktionsplan Open Government (NAP OGP) ist es, die Zivilgesellschaft sowie alle potenziell betroffenen Akteurinnen und Akteure an der Ausarbeitung der ÖPP-Transparenzrichtlinie zu beteiligen. Dies dient sowohl der Relevanz als auch Umsetzbarkeit des Vorhabens. Hierfür ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung in mehreren Phasen geplant.

Auftaktworkshop

Am 17. April 2024 fand ein virtueller Auftaktworkshop statt. Er stand allen interessierten Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Privatwirtschaft, Verwaltung und Immobilienwirtschaft des Bundes offen. Die Teilnehmenden konnten ihre Position zur Ausgestaltung der Transparenzrichtlinie beitragen. Der Workshop informierte zudem über den weiteren Prozess.

Fokusworkshops

Nach dem Auftaktworkshop am 17. April 2024 ging der Beteiligungsprozess mit zwei Fokusworkshops in die nächste Phase. Die Fokusworkshops dienten der vertieften inhaltlichen Diskussion der zuvor identifizierten Themenbereiche und beschäftigten sich mit der Fragestellung, welche Informationen (1) zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, (2) für die Öffentlichkeit relevant sein könnten und (3) durch ihre Veröffentlichung keine schützenswerten Interessen verletzen würden.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Auf Basis der Ergebnisse der Workshops wird das BMF einen ersten Entwurf der Transparenzverpflichtung veröffentlichen. Stellungnahmen hierzu wie zu dem gesamten Vorhaben können bis Ende des Verfahrens verfasst und an das BMF übersandt werden. Eine Veröffentlichung erfolgt auf dieser Webseite.

Rückfragen und Anmerkungen zu dem Beteiligungsprozess können jederzeit an Transparenzrichtlinie@bmf.bund.de sowie das zuständige BMF-Referat VIII C 6 (VIIIC6@bmf.bund.de) gerichtet werden.

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Kurzexpertise zur Transparenz bei ÖPP

Im Rahmen der Erarbeitung der ÖPP-Transparenzrichtlinie hat das BMF als ergänzende Erkenntnisquelle eine Studie zur Transparenz bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften beauftragt.

Hier finden Sie die ifo-Studie „Transparenz bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften“ als Download [pdf, 1MB] .