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10.09.2025

Benutzerhinweise zu Briefmarken-Motiven

Briefmarken sind Spiegel der Zeit, können kleine Wohltäter sein – und schmücken unsere Post. Das Bundesministerium der Finanzen gibt jedes Jahr rund 50 dieser kleinen Kunstwerke heraus. Hinweise zur Nutzung der abgebildeten Briefmarken-Motive finden Sie hier.

Aus urheberrechtlichen Gründen ist bei der Wiedergabe der Marken insbesondere Folgendes zu beachten:

  • Die Abbildungserlaubnis erstreckt sich auf einen Zeitraum zwischen 6 Wochen vor und 6 Wochen nach dem Tag der Erstveröffentlichung der Marke und nur für Fälle, in denen kommerzielle Interessen nicht im Vordergrund stehen. In weiteren Fällen, insbesondere bei geplanten Abbildungen außerhalb dieses 6-Wochen-Zeitraums, oder bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an: LC4@bmf.bund.de.
  • Es sind zwingend Urheberangaben erforderlich.
  • Zur Missbrauchsvermeidung muss das Postwertzeichen entweder verkleinert (kleiner als 90 Prozent) oder vergrößert (größer als 125 Prozent) abgebildet werden.