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30.08.2022

Beteiligungspolitik

Das wichtige Bundesinteresse und die Wirtschaftlichkeit der Erreichung des Beteiligungszweckes sind die zentralen Kriterien der Beteiligungspolitik des Bundes. Neben bekannten Unternehmen wie der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Telekom AG ist der Bund auch an wichtigen kleineren Infrastrukturgesellschaften, einer Vielzahl kultureller und wissenschaftlicher Unternehmen sowie diversen Modernisierungsgesellschaften beteiligt. Der Bund hält mittelbar oder unmittelbar Anteile an Unternehmen aus verschiedenen Bereichen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert die Öffentlichkeit jährlich mit dem Beteiligungsbericht über die Entwicklung der Unternehmen.

Kreisdiagramm: Unmittelbare Beteiligungen des Bundes und seiner Sondervermögen nach Zuständigkeit

Die Unternehmensbeteiligungen werden dezentral geführt. Nicht ein Ministerium hat die Führung von allen Bundesunternehmen inne, sondern sie verteilt sich auf die verschiedenen Fachministerien:

  • In den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) fallen zum Beispiel die Beteiligungen an der Deutschen Telekom AG, der Bundesdruckerei Gruppe GmbH, der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH und der LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH.
  • Die Beteiligungen im Verkehrsinfrastrukturbereich u. a. an der Deutschen Bahn AG, an der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, an der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und an der Autobahn GmbH des Bundes verantwortet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
  • Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung befinden sich zum Beispiel mehrere Gesellschaften des Helmholtz-Zentrums sowie das Fachinformationszentrum Karlsruhe, Gesellschaft für wissenschaftlich-technische Information mbH.

In welcher Form und an welchen Unternehmen sich der Bund beteiligen darf, ist in der Bundeshaushaltsordnung gesetzlich festgelegt, soweit keine spezialgesetzliche Regelung besteht. Danach darf sich der Bund an privaten Unternehmen nur beteiligen, wenn ein wichtiges Interesse des Bundes vorliegt und die Aufgabe auf andere Weise nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann.

Das Bundesfinanzministerium nimmt im Zusammenhang mit den Beteiligungen des Bundes folgende Aufgaben in der Bundesregierung zentral wahr:

  • genehmigt die Unternehmensgründung, den Unternehmenserwerb und den -verkauf
  • entwickelt die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) sowie die Beteiligungsrichtlinien) fort
  • unterstützt die beteiligungsführenden Stellen des Bundes durch Arbeitshilfen und gezielte Beratung
  • schult die Aufsichtsratsmitglieder und Beteiligungsführer
  • führt Beteiligungsreferententreffen mit Vertretern des Bundes und der Länder durch
  • stellt den jährlichen Beteiligungsbericht zusammen.