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17.07.2024

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Sie verwaltet und bewirtschaftet vor allem den Immobilienbesitz und die Grundstücke in ihrem Eigentum und nimmt darüber hinausgehende Aufgaben wahr.

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Über die BImA

Die BImA hat sich seit ihrer Errichtung per Gesetz zum 1. Januar 2005 von der Vermögensverwalterin zur zentralen Immobiliendienstleisterin des Bundes entwickelt. Die BImA ist eine der größten Immobilienbesitzerinnen Deutschlands. Im Eigentum der Bundesanstalt befinden sich rund 460.000 Hektar Grundstücksfläche sowie rund 38.000 Wohnungen. Sie verwaltet mehr als 19.000 eigene Liegenschaften. Rund 7.000 Beschäftigte in neun Direktionen arbeiten bundesweit an zahlreichen Standorten für das wertorientiert geführte und nach kaufmännischen Gesichtspunkten handelnde Unternehmen.

Die BImA ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Ein gesamtverantwortlicher Vorstand leitet die BImA. Ein Verwaltungsrat mit bis zu dreizehn sachverständigen Mitgliedern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung überwacht den Vorstand.

Die BImA gliedert sich aktuell in neun Sparten: Die sechs operativ tätigen Sparten Facility Management, Verkauf, Bundesforst, Wohnen, Verwaltungsaufgaben und Portfoliomanagement werden durch die drei Querschnittssparten Informationstechnik, Finanzen sowie Organisation/Personal unterstützt.

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Aufgaben der BImA

Einheitliches Liegenschaftsmanagement

Aufgabenschwerpunkt der BImA ist das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM) für die früher in unterschiedlichen Ressorts betreuten Immobilien des Bundes. Sie verwaltet nahezu alle Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung und 100-prozentigen Zuwendungsempfängern des Bundes genutzt werden. Gleichzeitig verkauft sie die Liegenschaften, die für Zwecke des Bundes nicht mehr benötigt werden. Ist ein Neubau von Dienstliegenschaften erforderlich, tritt die BImA auch als Bauherrin auf und entwickelt passend zu den jeweiligen Bedürfnissen maßgeschneiderte Lösungen. Mit der energetischen Sanierung von Dienstliegenschaften leistet die BImA entsprechend dem aktuellen Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.

Auch in den kommenden Jahren steht die BImA vor besonderen Herausforderungen, insbesondere bei der Gestaltung der zivilen Anschlussnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen (sogenannte Konversion). Gemeinsam mit Kommunen werden dabei Erschließungs- und Nutzungskonzepte entwickelt. Ziel ist, ein Interessenausgleich zwischen den strukturpolitischen und städtebaulichen Interessen der betroffenen Kommunen und dem gesetzlichen Auftrag der BImA zur wirtschaftlichen Verwertung.

Wohnungsfürsorge

Zum Aufgabenkanon der BImA gehört auch die operative Durchführung der Wohnungsfürsorge des Bundes. Gegenstand der Wohnungsfürsorge ist es, den Bundesbediensteten am Dienstort oder in dessen Einzugsbereich angemessenen, bezahlbaren und bei Bedarf barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Deckung des Wohnungsfürsorgebedarfs dienen insbesondere die Bestandswohnungen der BImA sowie die von ihr neu errichteten Wohnungen. Darüber hinaus erwirbt die BImA bedarfsorientiert Belegungsrechte an Wohnungen im Eigentum Dritter, zu denen auch Wohnungsbaugenossenschaften gehören können.

Weitere Aufgabe der BImA ist unter anderem das Energie- und Umweltmanagement für die verwalteten Liegenschaften, beispielsweise durch einen zentralen Energieeinkauf.

Bundesforst

Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld deckt die Sparte Bundesforst, das „grüne Facilitymanagement“, ab. Derzeit werden von den Bundesforstbetrieben circa 575.000 Hektar Wald und Freiflächen forstlich und naturschutzfachlich betreut und bewirtschaftet. Bei der Produktion des nachhaltigen Rohstoffs Holz gehört Bundesforst zu den zehn größten deutschen Marktteilnehmern.

Als Dienstleisterin übernimmt der Bundesforst zudem die Betreuung von Wald- und Offenlandflächen für Dritte und stellt als größter Naturschutzflächendienstleister Deutschlands für zahlreiche Träger auf den Flächen des Nationalen Naturerbes das ökologische Management sicher. Die Veränderungen durch den Klimawandel führen dabei zu konkreten Anpassungsstrategien für den Waldbau.

Liegenschaftsservice für die Gaststreitkräfte und die Schadensregulierungsstellen des Bundes

Die Bereiche „Liegenschaftsservice für die Gaststreitkräfte“ und die „Schadensregulierungsstellen des Bundes“ sind Aufgaben, die mit dem dauernden odervorübergehenden Aufenthalt von Streitkräften unserer NATO-Bündnispartner und befreundeter Staaten in Deutschland zusammenhängen. Diese beiden Aufgaben werden seit ihrer Errichtung zum 1. Januar 2005 von der BImA und hier von der Sparte Verwaltungsaufgaben wahrgenommen.

Der Liegenschaftsservice umfasst die Liegenschaftsbeschaffung für und die liegenschaftsmäßige Betreuung der Gaststreitkräfte/NATO-Truppen auf den überlassenen Liegenschaften. Soweit sich diese Liegenschaften im Eigentum der BImA befinden, werden sie den Streitkräften unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auf den Liegenschaften befinden sich Anlagen für unterschiedliche militärische Zwecke (z. B. Übungsplätze, Flugplätze, Kasernen, Schießanlagen, Depots, Krankenhäuser, Schulen, Einkaufszentren, Sozialeinrichtungen für Truppenangehörige). In den neuen Bundesländern und Berlin dürfen aufgrund des Zwei-plus-Vier-Vertrages allerdings keine ausländischen Truppen stationiert werden.

Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie Kosten für Baumaßnahmen tragen die Streitkräfte selbst. Bei Rückgabe der Liegenschaften sind werterhöhende Investitionen und Schäden auszugleichen.

Die BImA übernimmt zudem die Regulierung von Schäden, die Dritten durch die NATO-Truppen verursacht wurden, z. B. im Rahmen von Manövern oder bei Verkehrsunfällen.

Konkrete Ansprechpartner für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind hierbei die bei ihr gebildeten drei Schadensregulierungsstellen des Bundes (SRB) in Koblenz, Erfurt und Nürnberg. Sie regulieren bundesweit die Schadensersatzansprüche auf der Grundlage des deutschen Rechts und fordern anschließend bei den Streitkräften die völkerrechtlich geschuldeten Erstattungen an. Anträge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten seit Erlangung der Kenntnis, dass eine ausländische Streitkraft als Verursacherin eines Schadens in Frage kommt (oder daran beteiligt ist), bei den SRB zu stellen.

Den örtlichen Zuständigkeitsbereich der SRB finden Sie hier.

Die finanziellen Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte sind grundsätzlich im Bundeshaushalt – Kapitel 0802 – veranschlagt.