Der Wirtschaftspolitische Ausschuss (WPA) wurde basierend auf einer Ratsentscheidung vom 18. Februar 1974 gegründet. Die Satzung des Ausschusses wurde zuletzt im Jahr 2003 aktualisiert (2003/475/EC). Zu den Schwerpunkten, mit denen sich der WPA befasst, gehören unter anderem das Europäisches Semester und das makroökonomische Ungleichgewichteverfahren. Zudem befasst sich der Ausschuss mit strukturellen Maßnahmen zur Steigerung des Wachstumspotenzials und der Beschäftigung sowie mit der Qualität und Nachhaltigkeit öffentlicher Finanzen. Mit der Einführung der temporär ausgelegten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Krise ist diese u. a. durch die enge Verbindung zum Europäischen Semester als weiteres Thema neu hinzugekommen.
Die unterschiedlichen Dossiers werden für Diskussionen und Entscheidungen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre auf EU-Ebene, insbesondere für den Wirtschafts- und Finanzpolitischen Ausschuss (WFA) und für die Finanzministerinnen und Finanzminister im ECOFIN-Rat vorbereitet.
Der WPA tagt zusätzlich seit 2005 auch im Eurozonenformat (Mitgliedstaaten, die den Euro als Währung haben inklusive der Kommission und der EZB) und bereitet thematisch in seine Kompetenz fallende Dossiers für die Eurogruppe vor. Zudem gibt es mehrere Untergruppen, die dem WPA insbesondere analytisch und methodisch in unterschiedlichen Themenfeldern (z. B. Bevölkerungsalterung, Klima- und Energiefragen) unterstützen und zuarbeiten.
Aufgaben des WPA im Einzelnen:
- Er beschäftigt sich mit ökonomischen Analysen und gibt Stellungnahmen zur Methodik heraus.
- Er arbeitet Empfehlungen für die Strukturpolitik aus, die das Wachstumspotenzial und die Beschäftigung in der EU erhöhen sollen.
- Er unterstützt den Rat bei der Festlegung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und leistet einen Beitrag zum Verfahren der multilateralen Überwachung.
- Er leitet die Vorbereitungen der Arbeiten des Rates zum Europäischen Semester, einschließlich der Ausarbeitung von wirtschaftspolitischen Empfehlungen für die einzelnen EU-Mitgliedsländer auf der Grundlage von Entwürfen der Europäischen Kommission.
- Er unterstützt den WFA,
- indem er die kurz- und mittelfristige makroökonomische Entwicklung in den Mitgliedstaaten und in der EU überprüft und
- indem er Analysen und Stellungnahmen zur Wechselwirkung zwischen strukturpolitischen und makroökonomischen Maßnahmen und zu Lohn- und Gehaltsentwicklungen erstellt.
- Für die Dauer der ARF begleitet der WPA die Umsetzung der ARF, führt einen Austausch zu horizontalen ARF-Themen und bereitet die WFA-Stellungnahme zu den Anträgen der Mitgliedstaaten für die Auszahlung von ARF-Mitteln inhaltlich mit vor.
Derzeit existieren die folgenden WPA-Arbeitsgruppen:
- Working Group on Ageing Populations and Sustainability (AWG): Analysen und Einschätzungen für den Bereich nachhaltige öffentliche Finanzen und demographische Entwicklung
- Working Group on the Methodology to assess Lisbon related structural reforms (LIME): Methodik und makroökonomische Analysen
- Output Gaps Working Group (OGWG): Analytische Arbeiten zum Produktionspotenzial und zur Produktionslücke und diesbezüglichen Modellen
- Working Group on Energy and Climate Change (ECCWG): energie- und umweltpolitische Aspekte
Vorsitz des WPA
Der WPA setzt sich aus jeweils zwei hohen Beamtinnen und Beamten aus jedem der 27 Mitgliedstaaten sowie aus je zwei Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und der EZB zusammen. Alle zwei Jahre wählt der WPA aus seinen Mitgliedern eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Andrea Oliveira (Portugal) hat im Juni 2023 den WPA-Vorsitz übernommen. Als WPA-Vizepräsidentin und -Vizepräsidenten wurden Joost Verlinden (Belgien) und Birgitte Bjørnbak (Dänemark) für zwei Jahre ernannt.
Im Februar 2024 hat Frau Dr. Nicole Rosin (Bundesfinanzministerium) die deutsche Delegationsleitung übernommen.