Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP)
Die Corona-Pandemie hat in den Jahren 2020 bis 2022 Europa in die tiefste wirtschaftliche und soziale Krise seit Jahrzehnten gestürzt. Mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 6,2 Prozent im Jahr 2020 fiel die Rezession in der EU schärfer aus als während der globalen Finanzkrise.
Die Bundesregierung hat mit dem im Juni 2020 beschlossenen Konjunkturprogramm, bestehend aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie dem Zukunftspaket, sehr schnell eine Antwort auf die gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Bedrohung gegeben. Mit ihm hat die Bundesregierung in den Bundeshaushalten 2020 und 2021 rund 205 Mrd. Euro für kurzfristige konjunkturelle Impulse und Abmilderung akuter Härten sowie für langfristige Reformen und Investitionen bereitgestellt.
Dank dieses schnellen und entschlossenen Handelns war es in der Krise möglich, eine Überforderung des Gesundheitswesens in Deutschland abzuwenden. Zugleich ist es gelungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland von gravierenden finanziellen Einbußen abzuschirmen, eine Insolvenzwelle zu verhindern und Existenzen von Selbständigen zu sichern.
Auch die EU hat mit ihrem temporären Aufbauprogramm Next Generation EU im Umfang von 750 Mrd. Euro rasch und kraftvoll auf die Krise reagiert. Zentrales Instrument des Aufbauprogramms ist die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. Euro. Die ARF ist zeitlich und hinsichtlich Höhe und Umfang auf den Zeitraum bis Ende 2026 begrenzt und inhaltlich auf die Bewältigung der durch Corona-Krise ausgelösten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen ausgerichtet.
Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, den deutschen Beitrag zur Umsetzung der ARF auf europäischer Ebene zu leisten. Die Umsetzung erfolgt über mit der EU-Kommission vereinbarte nationale Aufbau- und Resilienzpläne der EU-Mitgliedstaaten. Dazu wurde von deutscher Seite der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) gestaltet. Die nationalen Pläne enthalten Reform- und Investitionsmaßnahmen, die wiederum in Meilensteine und Ziele unterteilt sind. Bei Erreichen der mit der EU-Kommission vereinbarten Meilensteine und Ziele können die EU-Mitgliedstaaten die ihnen zustehenden ARF-Mittel tranchenweise mit Zahlungsanträgen abrufen.
Die ARF verfolgt daher, im Gegensatz zu vielen anderen EU-Programmen, einen leistungsbasierten Ansatz. Das heißt, die Fördergelder werden von der EU erst ausgezahlt, wenn die vereinbarten Meilensteine und Ziele umgesetzt und bewiesen wurden. Die Finanzierung erfolgt somit zunächst aus den nationalen Haushalten und erst bei nachgewiesener Umsetzung kommt es zu einer Auszahlung. Stellt die EU-Kommission Mängel bei der Umsetzung beziehungsweise Beweisführung der qualitativen Meilensteine und quantitativen Ziele fest, erfolgt statt einer Vollauszahlung zunächst eine Teilauszahlung. Werden die Mängel innerhalb von sechs Monaten behoben, werden ex-post die einbehaltenen Mittel ausgezahlt.
Dieses System des leistungsbasierten Ansatzes beinhaltet sehr sorgfältige und detaillierte Beweisführungspflichten der Mitgliedstaaten gegenüber der EU-Kommission, die zusätzlich noch durch eine vorgelagerte Prüfung durch die nationale DARP-Auditstelle sowie nachgelagerte detaillierte Prüfungen der Audit-Stellen der EU-Kommission, des Europäischen Rechnungshofs und des Bundesrechnungshofs abgesichert wird. Darüber hinaus hat auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Prüfrecht. Hier können auch von Privatunternehmen oder Privatpersonen Auffälligkeiten gemeldet werden, wenn ein Verdacht auf einen Verstoß gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union besteht (Näheres auf der OLAF-Seite).
Die Mittel aus der ARF sollen kurz- und mittelfristig der wirtschaftlichen Erholung dienen, und zugleich langfristig die Widerstands- und Zukunftsfähigkeit der EU durch Reformen und Investitionen stärken. Dabei wird besonders auch der grüne und digitale Wandel vorangebracht und der soziale Zusammenhalt in Europa gestärkt.
Im nunmehr vierten Jahr der ARF ist die Umsetzung des DARP bereits weit fortgeschritten. Planmäßig wurden in den ersten drei Zahlungstranchen 19,8 Mrd. Euro ausgezahlt, also rund 65 Prozent der Deutschland insgesamt zustehenden ARF-Mittel im Umfang von 30,3 Mrd. Euro. Die Auszahlung der restlichen Mittel von rund 10,65 Mrd. Euro erfolgt planmäßig in zwei Chargen im Jahr 2026. Die Europäische Kommission zeigt im folgenden Video, wie der deutsche Aufbau- und Resilienzplan unsere Zukunft gestaltet:
Quelle: Europäische Union, 2024
Schwerpunkt des DARP
- Teil 1: Allgemeine Ziele und Kohärenz des Plans [pdf, 581KB]
- Teil 2: Beschreibung der Reformen und Investitionen
Komponenten und Umsetzungsstand des DARP
Deutschland hat im großen Umfang geeignete Maßnahmen des Corona-Konjunkturprogramms in seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan aufgenommen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung langfristige Weichenstellungen für mehr Investitionen in digitale und grüne Zukunftstechnologien und in das Gesundheitswesen vornimmt.
Darüber hinaus werden die ARF-Mittel aber auch für zusätzliche Maßnahmen genutzt. Zu nennen sind hier insbesondere die drei von Deutschland und Frankreich gemeinsam initiierten „Wichtigen Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse“ (Important Projects of Common European Interest, IPCEI) in den Bereichen Wasserstoff, Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien sowie Cloud und Datenverarbeitung. Diese sollen als Teil des DARP einen wichtigen Beitrag zu einer grenzüberschreitenden Technologiezusammenarbeit in für die Zukunft der EU zentralen Handlungsfeldern leisten.
Der DARP besteht insgesamt aus 45 Maßnahmen, die sechs Schwerpunktbereichen zuzuordnen sind:
Mit den Mitteln des DARP wird Deutschland die Wasserstoff-Forschung ausbauen und weitergehende Maßnahmen für eine klimafreundliche Mobilität umzusetzen. Mit einem umfassenden Bundesprogramm fördert die Bundesregierung zudem den Um- und Neubau privater und öffentlicher Bauten auf einem Energieeffizienz-Niveau.
Insgesamt tragen über 46 Prozent der im DARP eingeplanten Ausgaben zum digitalen Wandel im Rahmen der Datenstrategie der Bundesregierung bei. Im Rahmen der Datenstrategie der Bundesregierung werden datengetriebene Innovationen gefördert und die Bereitstellung und verantwortungsvolle Nutzung von Daten verbessert.
Die digitale Bildungsoffensive soll helfen, Möglichkeiten und Potenziale der Digitalisierung auszuschöpfen, gerechtere Bildungschancen für alle zu verbessern sowie den zukünftigen Arbeitsmarkterfolg junger Menschen zu befördern.
Mit den Mitteln aus dem DARP wird die soziale Teilhabe gestärkt – beispielsweise durch den Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur oder durch Maßnahmen im Rahmen von Aktionsprogrammen zum Aufholen von pandemiebedingten Lernrückständen bei Schülerinnen und Schülern.
Die Bundesregierung unterstützt als Teil des DARP u. a. den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst und das Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Durch Förderung einer beschleunigten Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 trug der DARP auch zur akuten Bekämpfung der Pandemie bei.
Komponente 5.1 Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems [pdf, 500KB]
Ein weiterer Schwerpunkt des DARP ist der Abbau von Investitionshemmnissen durch eine moderne öffentliche Verwaltung.
- Teil 3: Komplementarität und Implementierung des Plans
Der DARP steht im Einklang mit anderen zentralen Initiativen der EU und der Bundesregierung und leistet im Sinne der Nutzung von Synergien einen Beitrag zu ihrer Umsetzung. Die Koordinierungsstelle im Bundesministerium der Finanzen sowie die Fachressorts sind verantwortlich für die effektive Umsetzung des Plans.
Teil 3: Komplementarität und Implementierung des Plans [pdf, 371KB]
- Teil 4: Wirkungsanalyse
Die Wirkungsanalyse des DARP bewertet die potenziellen Wirkungen der DARP-Maßnahmen mit Blick auf die Anforderungen der ARF.
Teil 4: Wirkungsanalyse [pdf, 256KB]
Annex
- Annex 1: DIW-Gutachten zum Impact des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans [pdf, 1MB]
- Annex 2: Stellungnahme des Nationalen Ausschusses für Produktivität [pdf, 401KB]
Wichtige Dokumente und Links
- Deutscher Aufbau- und Resilienzplan – DARP vom Januar 2021
- Erholung und Modernisierung – Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan vom Mai 2021