Inhalt
- Deutsch-Französischer Finanz- und Wirtschaftsrat
- Deutsch-Französischer Ministerrat
- Deutsch-Französischer Rat der Wirtschaftsexperten
- Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Deutsch-Französisches Seminar
- Deutsch-Französischer Beamtenaustausch
- Deutsch-Französische Arbeitseinheit
- Deutsch-Französischer Tag („Entdeckungstag“)
Mit dem Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrag (Élysée-Vertrag) haben Deutschland und Frankreich auf Initiative von Konrad Adenauer und Charles de Gaulle 1963 die Grundlage für die Zusammenarbeit in vielen politischen und gesellschaftlichen Bereichen geschaffen. Zur Fortentwicklung des Élysée-Vertrages und weiteren Intensivierung der bilateralen Beziehungen beider Länder haben Angela Merkel und Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 zum 56. Jahrestag des Élysée-Vertrages den Vertrag von Aachen unterzeichnet. Mit keinem anderen europäischen Land sind die bilateralen Beziehungen so institutionalisiert und eng wie mit Frankreich. Das gilt auch für den Arbeitsbereich des Bundesfinanzministeriums (BMF). Auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Formen wird auch im BMF die Deutsch-Französische Zusammenarbeit intensiv gepflegt. Das Spektrum reicht vom Deutsch-Französischen Seminar beider Finanzministerien, das junge Beamtinnen und Beamte beider Ministerien zusammenbringt, bis hin zum regelmäßig tagenden Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat auf Ministerebene.
Deutsch-Französischer Finanz- und Wirtschaftsrat
1988 wurde in einem Zusatzprotokoll zum Élysée-Vertrag der „Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat“ ins Leben gerufen. Dem Rat gehören die Minister für Finanzen und Wirtschaft und die beiden Zentralbankpräsidenten an. Der Rat fördert die bilaterale Rechtsharmonisierung und trägt zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion bei. Seine politische Bedeutung liegt darin, in europäischen Angelegenheiten durch ein vorausgehendes deutsch-französisches Einvernehmen die Grundlage für die Einigung auf europäischer Ebene zu legen. Von historischer Bedeutung ist insofern die Einigung über den Stabilitäts- und Wachstumspakt und die Schaffung der Eurogruppe 1997 gewesen.
Hinzu kommen heute viele gemeinsame Treffen im Rahmen der Europäischen Union und in multilateralen Gremien und Organisationen. Mindestens einmal im Monat treffen sich die Minister in Eurogruppe/ECOFIN.
Deutsch-Französischer Ministerrat
Der Deutsch-Französische Ministerrat ersetzt seit 2003 (40. Jahrestag des Élysée-Vertrages) die bis dahin stattfindenden Deutsch-Französischen Gipfeltreffen. Im Unterschied zu Gipfeltreffen von Staatspräsident und Bundeskanzler kommen im Ministerrat das gesamte Bundeskabinett und das französische Kabinett zusammen. Ziel dieser Zusammenkünfte in größerem Kreis ist die Debatte eines breiten Spektrums an politischen Themen zwischen den Chefinnen und Chefs der jeweiligen Ressorts. Die Vorbereitung des Rats erfolgt durch die beiden Außenministerinnen und Außenminister, die jeweils von einer/m Beauftragten für die deutsch-französische Zusammenarbeit unterstützt werden.
Deutsch-Französischer Rat der Wirtschaftsexperten
Der Deutsch-Französische Rat der unabhängigen Wirtschaftsexperten wurde 2019 gemäß dem Vertrag von Aachen als ständiges bilaterales Gremium eingerichtet. Es ist unabhängig und soll Politikempfehlungen zu wirtschaftspolitischen Themen von gemeinsamem Interesse aussprechen. Der Expertenrat berichtet an den Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat.
Ko-Vorsitzende des Beratungsgremiums auf deutscher Seite ist die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Frau Professor Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer. Auf französischer Seite hat der Vorsitzende des Conseil D’Analyse Equonomique, Herr Professor Camille Landais, Ph. D., den Ko-Vorsitz inne. Projektbezogen können die Ko-Vorsitzenden auf deutscher beziehungsweise französischer Seite jeweils bis zu vier weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die deutsche beziehungsweise französische Seite in den Expertenrat berufen. Die Tätigkeit für den Beirat ist ein persönliches Ehrenamt. Mitglieder dürfen weder Mitglied der Regierung noch gesetzgebender Organe in Bund, in den Ländern oder in Frankreich sein.
Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Deutschland und Frankreich haben den im Vertrag von Aachen vereinbarten Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingerichtet, der Interessenträgerinnen und Interessenträger, Gebietskörperschaften, Parlamente und grenzüberschreitende Einheiten wie Eurodistrikte umfasst. Der Ausschuss entwirft eine gemeinsame Strategie zur Ermittlung von Schwerpunktvorhaben, stellt fortlaufend die in Grenzregionen bestehenden Schwierigkeiten fest und erarbeitet Vorschläge für den Umgang mit ihnen. Das BMF ist in die Arbeit des Ausschusses einbezogen, sofern die Themen des Ausschusses finanzpolitische Fragen berühren.
Deutsch-Französisches Seminar
Das Deutsch-Französische Seminar wurde 1999 beim Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat in Hattersheim ins Leben gerufen. Vorrangiges Ziel des Seminars ist die Bildung eines Netzwerks zwischen beiden Finanzministerien. Das Seminar dient dem Austausch über aktuelle wirtschafts- und finanzpolitische Themen und soll die Kenntnisse über die Organisations- und Ablaufstrukturen in Staat, Verwaltung und Wirtschaft des jeweiligen Partnerlandes verbessern.
Ein Seminarzyklus, an dem aus beiden Ländern jeweils etwa 12 Nachwuchskräfte des höheren Verwaltungsdienstes aus beiden Ministerien teilnehmen, erstreckt sich über zwei Jahre. Jährlich finden zwei mehrtägige Treffen im Wechsel zwischen Deutschland und Frankreich statt.
Deutsch-Französischer Beamtenaustausch
Ebenfalls beim Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat in Hattersheim wurde 1999 ein Beamtenaustausch zwischen beiden Ministerien beschlossen, an dem Beamtinnen und Beamte (jeweils hälftig aus Deutschland und Frankreich) für die Dauer von jeweils circa zwei Jahren teilnehmen.
Deutsch-Französische Arbeitseinheit
2011 haben Wolfgang Schäuble und Christine Lagarde den Auftrag zu einer gemeinsamen Deutsch-Französischen Arbeitseinheit der beiden Ministerien erteilt. Die Kolleginnen und Kollegen erstellen gemeinsame Analysen und koordinieren verschiedene Aktivitäten unserer Ministerien.
Deutsch-Französischer Tag („Entdeckungstag“)
Der Deutsch-Französische Entdeckungstag ermöglicht deutschen und französischen Schülerinnen und Schülern Einblick in die deutsch-französische Arbeitswelt in Wirtschaft und Verwaltung. Der Entdeckungstag findet jedes Jahr in der Woche um den 22. Januar, dem Tag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages, statt und wird vom Deutsch-Französischen Jugendwerk betreut. Das BMF empfängt regelmäßig Schulklassen aus Berlin und Umgebung.