Vorausgegangen waren intensive Vermittlungsbemühungen der deutschen Ratspräsidentschaft. Damit ist die Blockade aufgehoben und das Paket bestehend aus über 40 Rechtstexten zu EU-Programmen kann jetzt die letzten formalen Schritte gehen. Unter anderem zählt dazu die Beteiligung des Europäischen Parlaments bei dessen Plenum vom 14. bis zum 18. Dezember 2020.
Mehrjähriger Finanzrahmen
Damit die EU ihre Aufgaben wahrnehmen kann, benötigt sie einen eigenen Haushalt. Der „Mehrjährige Finanzrahmen“ (MFR) legt für mehrere Jahre die Obergrenze für die EU-Gesamtausgaben fest. Außerdem legt er die politischen Handlungsfelder und Prioritäten fest und weist diesen bestimmte Summen der Gesamtausgaben zu. Die jährlichen Haushalte müssen sich innerhalb dieses Rahmens bewegen.
Der Mehrjährige Finanzrahmen hat ein Volumen von etwa 1100 Milliarden Euro und bildet die Grundlage für die EU-Jahreshaushalte der kommenden sieben Jahre. Hinzu kommt das Wiederaufbau-Instrument mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro, die – über Anleihen der Europäischen Kommission finanziert – teils als EU-Haushaltsausgaben und teils als Kredite an die Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Mit diesem Maßnahmen-Paket kann jetzt einerseits finanzielle Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung der Mitgliedstaaten nach dem schweren wirtschaftlichen Einbruch, der durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde, geleistet werden. Andererseits ist die Grundlage geschaffen worden für eine digitale und grüne Transformation hin zu mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaft. Hierfür ist auch die Unterstützung dringender Reformen in den Mitgliedstaaten erforderlich – nicht zuletzt, um die Mitgliedstaaten für künftige Krisen besser aufzustellen.
Next Generation EU
Zur Erholung und Belebung der europäischen Wirtschaft nach der Corona-Krise haben sich die Mitgliedstaaten auf das Aufbauprogramm „Next Generation EU“ mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro verständigt. Die Europäische Kommission soll dafür an den Finanzmärkten Mittel aufnehmen dürfen, um die am stärksten betroffenen Regionen und Staaten auf Grundlage von EU-Haushaltsprogrammen mit Zuschüssen und Darlehen unterstützen zu können.Für die Finanzierung des Pakets einschließlich der Ermächtigung der Europäischen Kommission zur Anleihebegebung ist der sogenannte Eigenmittel-Beschluss die Grundlage. Dieser kann jetzt durch den Rat endgültig angenommen werden, und dann beginnt die Ratifizierung in den Mitgliedstaaten. Das Bundesfinanzministerium wird hierzu ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die demokratische Kontrolle durch Bundestag und Bundesrat sicherzustellen.