Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

20.04.2022

EU-Haushalt und Mehrjähriger Finanzrahmen

Das Bundesministerium der Finanzen gestaltet die Finanzen und den Haushalt der Europäischen Union (EU) seit ihren Ursprüngen mit. Das Haushalts- und Finanzsystem stattet die EU planbar und verlässlich mit den benötigten Finanzmitteln aus.

Einnahmen

Die EU wird aus Einnahmen finanziert, die aus den Mitgliedstaaten stammen, den sogenannten Eigenmitteln. Der Finanzierungsanteil eines Mitgliedstaates richtet sich im Wesentlichen nach dem jeweiligen Anteil an der Wirtschaftskraft der EU (gemessen anhand des Bruttonationaleinkommens). Alle wesentlichen Beschlüsse zum Eigenmittelsystem der EU müssen von den Mitgliedstaaten einstimmig getroffen werden.

Im Einzelnen gibt es folgende vier Eigenmittelarten:

  • Zölle
  • Mehrwertsteuer-Eigenmittel
  • Abgabe auf Kunststoffverpackungsabfälle, die nicht recycelt werden
  • Bruttonationaleinkommen (BNE)

Die Höhe der ersten drei Eigenmittelarten wird teils nach tatsächlichem Aufkommen und teils nach Berechnungsformeln ermittelt. Die BNE-Eigenmittel decken die noch fehlenden Einnahmen zur Ausgabenfinanzierung ab. Sie stellen mit rund 75 Prozent Anteil an der Gesamtfinanzierung die mit Abstand größte Eigenmittelquelle dar.

Für die Finanzierung des EU-Haushalts besteht eine Gesamtobergrenze. Gemäß Eigenmittelbeschluss darf der Gesamtbetrag der Eigenmittel, der der Union für die jährlichen Mittel für Zahlungen zur Verfügung steht, 1,4 Prozent des BNE der Mitgliedstaaten nicht übersteigen. Der entsprechende Betrag wird von der Kommission jährlich neu ermittelt. Ausgaben, die darüber liegen, dürfen nicht getätigt werden. Der Mehrjährige Finanzrahmen, der Ausgabenobergrenzen über einen Zeitraum von derzeit sieben Jahren festlegt, muss deutlich unterhalb der Eigenmittelobergrenze liegen, damit deren Einhaltung stets sichergestellt ist.

Zusätzlich zu den Eigenmitteln fließen in geringerem Umfang auch sonstige Einnahmen (z. B. Bußgelder) in den EU-Haushalt.

Zum Seitenanfang

Mehrjähriger Finanzrahmen

Der Mehrjährige Finanzrahmen ist das Planungsinstrument der EU, um die Ausgaben auf mittlere Frist zu begrenzen. In ihm werden der Höchstbetrag und die Zusammensetzung der Ausgaben der einzelnen Politikbereiche für derzeit sieben Jahre festgelegt. Damit wird die Planbarkeit für alle Beteiligten erhöht und Konflikte um die jährlichen Haushalte werden vermindert. Der geltende Finanzrahmen wurde im Dezember 2020 beschlossen und gilt für den Zeitraum 2021 bis 2027.

Die Aufteilung der Gesamtausgaben zu den verschiedenen Politikfeldern der EU erfolgt entsprechend den politischen Prioritäten. Gegenwärtig werden die Ausgaben in folgende sieben Politikbereiche eingeteilt:

  1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales
  2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte
  3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
  4. Migration und Grenzmanagement
  5. Sicherheit und Verteidigung
  6. Nachbarschaft und die Welt
  7. Europäische öffentliche Verwaltung

Die Ausrichtung der Haushaltsmittel im Mehrjährigen Finanzrahmen unterstützt die Modernisierung der Volkswirtschaften. Ziel ist es, das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit zur stärken und die grüne und digitale Transformation zu begleiten. Insgesamt umfasst der Mehrjährige Finanzrahmen fast 40 Ausgabenprogramme. Im Fokus stehen Wachstum, Innovation und wirtschaftlicher Zusammenhalt.

In wichtigen zukunftsgewandten Ausgabenbereichen konnten die Mittel aufgestockt werden: So wurden zum Beispiel die Mittel für das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa erhöht. Schwerpunkte im Mehrjährigen Finanzrahmen sind neben der Forschung auch die stärkere Zusammenarbeit in der Migrationspolitik sowie in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Ebenso spielt der Klimaschutz eine besondere Rolle. Die Klimaquote im EU-Haushalt wurde von 20 auf 30 Prozent erhöht und wird damit konkret die gemeinsamen Klimaziele unterstützen: eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent und Klimaneutralität bis 2050.

Um die digitale Transformation voranzubringen, wurde unter anderem das neue Programm „Digitales Europa“ geschaffen, um Anwendungen – wie zum Beispiel Supercomputing, künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit – weiter zu fördern.

Auch für die „Connecting Europe Fazilität“ (u. a. zum Ausbau der digitalen Infrastruktur) wurde die Mittelausstattung erhöht. Wichtig ist außerdem, dass es erstmals eine Verknüpfung von EU-Mitteln mit der Einhaltung von rechtsstaatlichen Standards gibt.

Zum Seitenanfang

Rechtsgrundlagen des Lissabon-Vertrags

Die primärrechtlichen Grundlagen zum Haushalt, zu den Eigenmitteln, zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zur Haushaltskontrolle sind in den Artikeln 310 bis 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) enthalten.

  • Die Eigenmittel der Union
    Artikel 311 AEUV ermächtigt die EU, Kategorien von Eigenmitteln festzulegen, und weist auch die sogenannten sonstigen Einnahmen dem EU-Haushalt zu.
  • Der Mehrjährige Finanzrahmen
    Mit Artikel 312 AEUV hat der Mehrjährige Finanzrahmen durch den Lissabon-Vertrag erstmals eine primärrechtliche Grundlage erhalten. Sein ausdrücklicher Zweck ist die Sicherstellung, dass die Ausgaben der Union eine geordnete Entwicklung nehmen.
  • Das Haushalts- und Entlastungsverfahren
    Die Artikel 313 – 325 AEUV regeln die Einzelheiten über die jährliche Aufstellung und Ausführung des EU-Haushalts sowie die Rechnungslegung und Haushaltskontrolle.