Allgemeines
Die EZB wurde am 1. Juni 1998 als Bestandteil der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion ins Leben gerufen. Sie ist mit der Geldpolitik der europäischen Gemeinschaftswährung betraut und in erster Linie für die Wahrung der Preisstabilität im Euroraum zuständig. Die EZB ist eine unabhängige Zentralbank. Sie ist zwar ein Organ der Europäischen Union (EU), verfügt aber über einen eigenen Haushalt und ihre Finanzvereinbarungen sind von denen der EU getrennt. Die EZB besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Völkerrechts.
Europäisches System der Zentralbanken und Eurosystem
Zusammen mit der EZB wurde das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) geschaffen. Dies umfasst die EZB sowie alle nationalen Zentralbanken der 27 EU-Staaten, unabhängig davon ob die Staaten den Euro als Währung eingeführt haben oder nicht. Das Eurosystem hingegen ist beschränkt auf die EZB und die nationalen Zentralbanken der Euro-Staaten.
Aufgaben der EZB
Zu den Aufgaben der EZB und des ESZB zählen:
- Festlegung und Durchführung der Geldpolitik
- Durchführung von Devisengeschäften
- Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten
- Sicherstellen funktionierender Zahlungssysteme
- Ausgabe von Euro-Banknoten
Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger der EZB
Geleitet wird die EZB vom EZB-Direktorium und vom EZB-Rat.
Die Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und kümmert sich außerdem um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates.
Der EZB-Rat setzt sich aus dem 6-köpfigen Direktorium, bestehend aus EZB-Präsident/in, EZB-Vizepräsident/in sowie vier weiteren Mitgliedern, und den Notenbankchefinnen und Notenbankchefs der 20 Eurozonenländer zusammen. Der EZB-Rat tagt in der Regel zwei Mal im Monat in Frankfurt am Main, wo die EZB ihren Sitz hat. Dort erlässt er Leitlinien und Beschlüsse, um die Erfüllung der Aufgaben der EZB zu gewährleisten.
Kapital der EZB
Die EZB erhält ihr Kapital von den nationalen Zentralbanken aller Mitgliedstaaten. Das gezeichnete Kapital beläuft sich derzeit auf circa 10,83 Mrd. Euro, wovon rund 8,9 Mrd. Euro eingezahlt wurden. Der Anteil der nationalen Zentralbanken richtet sich nach dem jeweiligen Anteil des Mitgliedstaates an der Gesamtbevölkerung und am Bruttoinlandsprodukt der Europäischen Union. Der Anteil der Deutschen Bundesbank beläuft sich auf knapp 22 Prozent am gezeichneten und rund 26 Prozent am eingezahlten Kapital der EZB.
Die acht EU-Staaten, die nicht den Euro eingeführt haben, sind mit rund 18 Prozent am gezeichneten Kapital beteiligt. Sie stellen aber lediglich 3,75 Prozent ihres gezeichneten Kapitalanteils als eingezahltes EZB-Kapital zur Verfügung. So decken sie ihren Anteil der Betriebskosten des ESZB, dem sie genau wie die Euro-Mitgliedstaaten angehören.