Damit haben ukrainische Bürgerinnen und Bürger direkten Anspruch auf einen Aufenthaltstitel. Sie erhalten als staatliche Grundsicherung Leistungen nach SGB II beziehungsweise SGB XII. Voraussetzung dafür wird eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG sein. Geflüchtete aus der Ukraine können somit unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen.
Der Bund unterstützt die Länder bei der Registrierung personell und materiell. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Jahr 2022 darüber hinaus mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Die Pauschale wird den Ländern über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt und setzt sich zusammen aus:
- 500 Mio. Euro zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft der Geflüchteten aus der Ukraine.
- 500 Mio. Euro zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind.
- Eine Milliarde Euro als Beteiligung an den übrigen Kosten der Länder im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine (z. B. Kinderbetreuung, Beschulung, Gesundheits- und Pflegekosten).