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08.05.2024

Europäisches Semester

Das Europäische Semester führt die wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitische Koordinierung auf EU-Ebene zusammen. Damit sollen insbesondere Konvergenz und Stabilität in der EU sowie solide öffentliche Finanzen gewährleistet, das Wirtschaftswachstum gefördert und übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte in der EU verhindert werden.

Das Europäische Semester folgt einem jährlichen Zyklus, der mit der Veröffentlichung des Herbstpakets der Europäischen Kommission Ende November beginnt und formal mit der Annahme der Länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten durch den Rat im Sommer endet. Die Länderspezifischen Empfehlungen enthalten Vorgaben im finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Bereich, die insbesondere auch die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Ergebnisse des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten aufgreifen.

Auftakt des Europäischen Semesters bildet das Herbstpaket der Europäischen Kommission. Teil des Pakets ist u. a. die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum (früher: Jahreswachstumsbericht), der Warnmechanismusbericht des makroökonomischen Ungleichgewichteverfahrens sowie der Entwurf für Empfehlungen des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (Eurozonenempfehlungen). Im Warnmechanismusbericht identifiziert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, bei denen potentielle makroökonomische Ungleichgewichte vorliegen könnten. Diese werden dann einer vertieften Analyse unterzogen. In der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum werden die wichtigsten aktuellen finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen in der EU allgemein benannt und vorrangige Maßnahmen zu deren Bewältigung empfohlen. In den Eurozonenempfehlungen werden Fragen für das Funktionieren des Euro-Währungsgebiets behandelt, mit dem Ziel das Euro-Währungsgebiet und die nationalen Dimensionen der wirtschaftspolitischen Steuerung besser zu integrieren.

Gestützt auf die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum formuliert der Europäische Rat (ER) im März horizontale Leitlinien, die den Mitgliedstaaten als Orientierung dienen sollen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Leitlinien, die ebenfalls beim März-ER angenommenen Eurozonenempfehlungen sowie die bisherigen Länderspezifischen Empfehlungen bei der Ausarbeitung ihrer mittelfristigen Haushaltsstrategien zu berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten erstatten im Rahmen des jährlichen Fortschrittsberichts Rückmeldung u. a. über die Umsetzung der vorausgegangenen Länderspezifischen Empfehlungen. Der Fortschrittsbericht muss der Europäischen Kommission bis spätestens Ende April zur Bewertung übermittelt werden. Die Kommission legt darauf basierend den Länderbericht und die Entwürfe für neue Länderspezifische Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat vor. Diese werden nach Befassung in den Gremien und Räten (insbesondere ECOFIN und EPSCO), im Juni vom Europäischen Rat gebilligt und abschließend vom ECOFIN-Rat im Juli angenommen. Temporär berichten die Mitgliedstaaten im Europäische Semester auch über die Fortschritte über die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität.