Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

31.12.2022

Europäische Finanzhilfen im Überblick: EFSF

Die wichtigsten Zahlen der EFSF-Finanzhilfeprogramme im Überblick und regelmäßig aktualisiert (Stand: 31. Dezember 2022).

Die EFSF ist neben dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ein Element des im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirms. Beide Instrumente wurden Mitte 2013 durch den dauerhaft angelegten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst. Die EFSF hat an die Programmländer Irland, Portugal und Griechenland Stabilitätshilfen in Form von Darlehen in Höhe von insgesamt rund 174,6 Mrd. Euro geleistet. Die EFSF-Programme sind planmäßig beendet beziehungsweise ausgelaufen. Weitere Auszahlungen werden von der EFSF nicht geleistet, neue EFSF-Programme werden nicht aufgelegt.

Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz – StabMechG) ermächtigt, Gewährleistungen bis zu einer Höhe von 211,0 Mrd. Euro für die EFSF zu übernehmen. Zinsen und Kosten werden auf diesen Ermächtigungsrahmen nicht angerechnet.

Belegung des deutschen Gewährleistungsrahmens

in Mrd. Euro

Einschließlich Übersicherung, Refinanzierung von Zinsstundungen und Laufzeitverlängerungen.

Das Kreisdiagramm zeigt den deutschen Gewährleistungsrahmen nach Stabilisierungsmechanismusgesetz in Milliarden Euro.
Stand: 31. Dezember 2022
Ausgabevolumen
211,0
nullin Mrd. Euro,
Durch Refinanzierungsgeschäfte der EFSF belegt90,3
Nicht belegt deutscher Garantierahmen120,7
Programmvolumina in Mrd. Euro
Das Balkendiagramm stellt die Programmvolumina in Milliarden Euro dar.
Stand: 30. Juni 2022
nullBilaterale KrediteIWFEFSMEFSF
Irland4,822,622,517,7
Portugalnull27,42626
Griechenlandnull28,9null144,5

Irland – Programmüberblick

Das Hilfsprogramm für Irland wurde im Dezember 2013 planmäßig beendet. Die im Rahmen des IWF-Programms bereitgestellten Mittel (19,5 Mrd. SZR1) sowie die bilateralen Darlehen2 von Schweden und Dänemark hat Irland bis Ende Dezember 2017 vollständig vorzeitig zurückgezahlt. Ende März 2021 hat Irland mit einer letzten planmäßigen Rate das bilaterale Darlehen von Großbritannien vollständig zurückgezahlt.

Die durchschnittliche Laufzeit der Irland gewährten EFSF-Kredite beträgt 20,8 Jahre. Irland muss diese Kredite in den Jahren von 2029 bis 2042 vollständig tilgen.

Auszahlungen der EFSF und des EFSM in Mrd. Euro

Datum

EFSF

Fälligkeit

EFSM

Laufzeit (Jahre)

12.01.2011

-

-

2,0

13

12.01.2011

-

-

1,0

19

12.01.2011

-

-

2,0

25

01.02.2011

1,9

01.08.2032

-

-

01.02.2011

1,7

01.02.2033

-

-

24.03.2011

-

-

2,4

14

24.03.2011

-

-

1,0

22

31.05.2011

-

-

3,0

25

29.09.2011

-

-

2,0

15

06.10.2011

-

-

0,5

22

10.11.2011

0,9

01.08.2030

-

-

10.11.2011

2,1

25.07.2031

-

-

15.12.2011

1,0

01.08.2030

-

-

12.01.2012

1,3

01.08.2029

-

-

16.01.2012

-

-

1,5

30

19.01.2012

0,5

01.07.2034

-

-

05.03.2012

-

-

3,0

20

03.04.2012

2,8

01.08.2031

-

-

03.07.2012

-

-

2,3

15

30.10.2012

-

-

1,0

15

02.05.2013

0,8

01.08.2029

-

-

18.06.2013

1,6

15.11.2042

-

-

27.09.2013

1,0

27.09.2034

-

-

04.12.2013

2,3

04.12.2033

-

-

25.03.2014

-

-

0,8

10

Summe³

17,7

-

22,5

-

Aktuelles Kreditvolumen in Mrd. Euro

EFSF

EFSM

Bilaterale Kredite²

Summe³

Gesamtzusage (bis zu …)17,722,54,845,0
In Anspruch genommen17,722,54,845,0
Nicht in Anspruch genommen----
Rückzahlungen---4,8-4,8
Summe³17,722,50,040,2

¹ Als Zahlungsmittel zwischen dem IWF und seinen Mitgliedsstaaten dienen die vom IWF
geschaffenen Sonderziehungsrechte (SZR). Die SZR unterliegen Wechselkursschwankungen.

² Großbritannien 3,8 Mrd. Euro, Schweden 0,6 Mrd. Euro und Dänemark 0,4 Mrd. Euro

³ Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.

Zum Seitenanfang

Portugal – Programmüberblick

Das Hilfsprogramm für Portugal wurde im Mai 2014 planmäßig beendet. Nicht freigegebene beziehungsweise ausgezahlte Programmmittel können nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die im Rahmen des IWF-Programms bereitgestellten Mittel (22,9 Mrd. SZR1) hat Portugal bis Ende Dezember 2018 vollständig vorzeitig zurückgezahlt.

Die durchschnittliche Laufzeit der Portugal gewährten EFSF-Kredite beträgt 20,8 Jahre. Portugal muss diese Kredite in den Jahren von 2025 bis 2040 vollständig tilgen.

Aktuelles Kreditvolumen in Mrd. Euro

EFSF

EFSM

Summe²

Gesamtzusage (bis zu …)

26,0

26,0

52,0

Auszahlungen

26,0

24,3

50,3

Nicht in Anspruch genommen

-

-1,7

-1,7

Rückzahlungen

-2,0

-0,5

-2,5

Summe²

24,0

23,8

47,8

¹ Als Zahlungsmittel zwischen dem IWF und seinen Mitgliedsstaaten
dienen die vom IWF geschaffenen Sonderziehungsrechte (SZR).
Die SZR unterliegen Wechselkursschwankungen.

² Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.

Auszahlungen der EFSF und des EFSM in Mrd. Euro

Datum

EFSF

Fälligkeit

EFSM

Laufzeit (Jahre)

31.05.2011

-

-

1,8

25

01.06.2011

-

-

1,5

12

01.06.2011

-

-

2,3

20

01.06.2011

-

-

1,0

25

22.06.2011

3,7

01.07.2036

-

-

29.06.2011

2,2

03.12.2025

-

-

21.09.2011

-

-

5,0

20

29.09.2011

-

-

2,0

15

06.10.2011

-

-

0,6

22

20.12.2011

1,0

23.08.2025

-

-

12.01.2012

1,7

30.01.2035

-

-

16.01.2012

-

-

1,5

30

19.01.2012

1,0

18.07.2027

-

-

24.04.2012

-

-

1,8

26

04.05.2012

-

-

2,7

14

30.05.2012

3,5

30.05.2032

-

-

30.05.2012

1,7

30.05.2035

-

-

17.07.2012

1,5

17.07.2038

-

-

17.07.2012

1,1

17.07.2040

-

-

30.10.2012

-

-

2,0

15

03.12.2012

0,8

03.12.2028

-

-

07.02.2013

0,8

07.02.2026

-

-

27.06.2013

1,0

27.06.2033

-

-

27.06.2013

1,0

27.06.2034

-

-

22.11.2013

3,7

22.11.2033

-

-

25.03.2014

-

-

1,8

10

28.04.2014

1,2

28.04.2038

-

-

12.11.2014

-

-

0,4

15

17.10.2019

-2,0

-

-

-

04.04.2022

-

-

-0,5

-

Summe²

24,0

-

23,8

-

² Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.

Zum Seitenanfang

Griechenland – Programmüberblick

Im Rahmen des 1. Griechenlandprogramms wurden 73,0 Mrd. Euro ausbezahlt (Anteil Eurozone 52,9 Mrd. Euro; Anteil IWF 17,5 Mrd. SZR1). Der deutsche Anteil der europäischen bilateralen Kredite im Rahmen des 1. Programms beträgt rund 15,2 Mrd. Euro. Griechenland hat im Juni 2020 vereinbarungsgemäß mit der Rückzahlung der europäischen bilateralen Kredite begonnen und muss diese bis 2041 vollständig tilgen. Die vom IWF im Rahmen des 1. Programms bereitgestellten Mittel wurden von Griechenland bis zum 31. Dezember 2016 vollständig zurückgezahlt. Daraus resultierende Verpflichtungen gegenüber dem IWF sind damit getilgt.

Das 2. Griechenlandprogramm der EFSF ist am 30. Juni 2015 abgelaufen. Bisher nicht ausgezahlte Programmmittel sind nicht mehr abrufbar. Das 2. Griechenlandprogramm des IWF endete am 15. Januar 2016. Im April 2022 hat Griechenland mit einer vorzeitigen Rückzahlung in Höhe von rund 1,5 Mrd. SZR1 seine Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF vollständig beglichen.

Die durchschnittliche Laufzeit der Griechenland gewährten EFSF-Kredite beträgt aktuell 42,5 Jahre. Zum Ende des ESM-Anpassungsprogramms hatte die Eurogruppe Mitte 2018 in Bezug auf die Kredite der EFSF eine weitere Zinsstundung und eine weitere Verschiebung des Rückzahlungsbeginns um zehn Jahre sowie eine Verlängerung der maximalen durchschnittlichen gewichteten Laufzeit um zehn Jahre vereinbart. Der Deutsche Bundestag hatte dem zugestimmt. Die neuen Rückzahlungsprofile gelten seit dem 15. April 2019.

Aktuelles Kreditvolumen
2. Hilfsprogramm in Mrd. Euro

EFSF

Gesamtzusage (bis zu …)

144,5

Auszahlungen

141,8

Nicht in Anspruch genommen

-2,7

Rückzahlungen

-10,9

Summe²

130,9

Auszahlungen der EFSF in Mrd. Euro

Datum

Zweck

Betrag

Fälligkeit

09.03.2012

Privatsektorbeteiligung

29,7

2023 bis 2042

09.03.2012

Aufgelaufene Zinsen

4,9

2023 bis 2037

19.03.2012

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

5,9

2049 bis 2070

10.04.2012

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

3,3

2049 bis 2070

19.04.2012

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

25,0

2049 bis 2070

10.05.2012

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

4,2

2049 bis 2070

28.06.2012

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

1,0

2049 bis 2070

17.12.2012

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

7,0

2049 bis 2070

17.12.2012

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

11,3

2043 bis 2049

19.12.2012

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

16,0

2049 bis 2070

31.01.2013

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

2,0

2049 bis 2070

28.02.2013

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

2,8

2049 bis 2070

29.04.2013

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

2,8

2049 bis 2070

17.05.2013

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

4,2

2049 bis 2070

31.05.2013

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

7,2

-³

25.06.2013

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

3,3

2049 bis 2070

31.07.2013

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

2,5

2049 bis 2070

18.12.2013

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

0,5

2049 bis 2070

28.04.2014

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

6,3

2049 bis 2070

09.07.2014

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

1,0

2049 bis 2070

14.08.2014

Allgemeine Programmmittel und Bankenrekapitalisierung

1,0

2049 bis 2070

27.02.2015

Bankenrekapitalisierung

-10,9

-

Summe²

130,9

-

¹ Als Zahlungsmittel zwischen dem IWF und seinen Mitgliedsstaaten dienen die vom IWF geschaffenen
Sonderziehungsrechte (SZR). Die SZR unterliegen Wechselkursschwankungen.

² Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.

³ Im Zuge der Rückzahlung vom 27. Februar 2015 vollständig abgelöst. Der restliche Rückzahlungsbetrag
wurde auf die Auszahlung vom 19. Dezember 2012 angerechnet.