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22.12.2022

Bankenunion

Mit der Bankenunion wird ein gemeinsamer Markt für Bankdienstleistungen geschaffen. Die Bankenunion schützt Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht und – im Krisenfall – Bankenabwicklung.

#EuroABC – Bankenunion

Die Bankenunion wurde als Reaktion auf die Finanzkrise geschaffen und besteht aus einem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, einem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und einem gemeinsamen Regelwerk für die gesetzliche Einlagensicherung. Damit werden die größten und wichtigsten Banken im Euro-Währungsgebiet unmittelbar auf europäischer Ebene überwacht und ausfallende Banken in geordneter Weise und mit minimalen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Realwirtschaft abgewickelt.

Wirksame Kontrolle für Banken

Banken sollen für die Menschen und ihr Geld verlässlich da sein und der Realwirtschaft dienen, auch in stürmischen Zeiten. Bei der letzten Finanzkrise vor rund zehn Jahren mussten Geldinstitute mit Steuergeldern gerettet werden, um die Finanzstabilität zu bewahren. Damit sich dieses Szenario nicht wiederholt, wurde im Jahr 2014 die Bankenunion geschaffen. Banken, Aufsichtsbehörden und EU-Staaten sorgen seitdem gemeinsam dafür, dass die Geldhäuser zukünftige Krisen besser bewältigen können. Gemeinsame Regeln stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Stabilität des Banksektors insgesamt. Die Bankenunion kommt Unternehmen, Investorinnen und Investoren sowie Sparerinnen und Sparer in der EU zugute und schützt die europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie setzt sich aus den folgenden drei Säulen zusammen:

Der einheitliche europäische Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) stellt bedeutende Großbanken der teilnehmenden Länder unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Der SSM setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder zusammen. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die die EZB bei der Aufsicht über die bedeutenden Banken unterstützt. Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums können auf freiwilliger Basis am SSM teilnehmen.
Der einheitliche europäische Mechanismus zur Abwicklung von Banken (Single Resolution Mechanism, SRM) ist für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten zuständig. Der SRM schafft einen Rahmen für die geordnete Abwicklung von Banken, die in Schieflage geraten sind, auch über nationale Grenzen hinweg. Dadurch sollen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen möglichst geringgehalten werden. Der SRM ist für alle Euro-Länder und EU-Länder, die freiwillig beitreten, zuständig. Kernstück des institutionellen Rahmens des SRM ist der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB).

Durch harmonisierte Regelungen der Einlagensicherung werden Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive). Sie verpflichtet alle EU-Länder, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, damit im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro garantiert sind. Damit sollen das Vertrauen und der Schutz der Bankkundinnen und Bankkunden weiter gestärkt werden.

Zur Vollendung der Bankenunion wird über eine europäische Einlagensicherung diskutiert. Ein europäisches Rückversicherungssystem könnte die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der nationalen Einlagensicherungssysteme ausgleichen. Dadurch könnten „Bank Runs“ vermieden werden, die aufgrund von mangelndem Vertrauen der Sparer in die Leistungsfähigkeit des nationalen Systems entstehen. Das europäische Finanzsystem würde dadurch insgesamt stabilisiert.

#EuropaZählt

  • Rund 120 als bedeutend eingestufte Banken oder Bankengruppen unterstehen der direkten Aufsicht der EZB.
  • Bis zu 100.000 Euro Bankeinlagen pro Person und Bank sind gesetzlich geschützt.
  • 21 EU-Mitgliedsstaaten nehmen bislang an der Bankenunion teil.