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25.09.2025

Bankenunion

Mit der Bankenunion wird in der EU ein gemeinsamer Markt für Bankdienstleistungen geschaffen. Die Bankenunion schützt Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht und – im Krisenfall – Bankenabwicklung.

#EuroABC – Bankenunion

Die europäische Bankenunion wurde als Reaktion auf die Finanzkrise geschaffen und besteht aus einem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, einem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und einem gemeinsamen Regelwerk für die gesetzliche Einlagensicherung. Damit werden die größten und wichtigsten Banken im Euro-Währungsgebiet unmittelbar auf europäischer Ebene überwacht und ausfallende Banken in geordneter Weise und mit minimalen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Realwirtschaft abgewickelt.

Wirksame Kontrolle für Banken

Banken sollen für die Menschen und ihr Geld verlässlich da sein und der Realwirtschaft dienen, auch in stürmischen Zeiten. Bei der letzten Finanzkrise vor rund zehn Jahren mussten Geldinstitute mit Steuergeldern gerettet werden, um die Finanzstabilität zu bewahren. Damit sich dieses Szenario nicht wiederholt, wurde im Jahr 2014 die Bankenunion geschaffen. Banken, Aufsichtsbehörden und EU-Staaten sorgen seitdem gemeinsam dafür, dass die Geldhäuser zukünftige Krisen besser bewältigen können. Gemeinsame Regeln stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Stabilität des Bankensektors insgesamt. Die Bankenunion kommt Unternehmen, Investorinnen und Investoren sowie Sparerinnen und Sparer in der EU zugute und schützt die europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie setzt sich aus den folgenden drei Säulen zusammen:

Der einheitliche europäische Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) stellt bedeutende Großbanken der teilnehmenden Länder unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Der SSM setzt sich aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Länder zusammen. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die gemeinsam mit der Bundesbank bei der EZB-Aufsicht über die bedeutenden Banken mitwirkt. Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums können auf freiwilliger Basis am SSM teilnehmen.
Der einheitliche europäische Mechanismus zur Abwicklung von Banken (Single Resolution Mechanism, SRM) ist für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten zuständig. Der SRM schafft einen Rahmen für die geordnete Abwicklung von Banken, die in Schieflage geraten sind, auch über nationale Grenzen hinweg. Dadurch sollen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen möglichst geringgehalten werden. Der SRM ist für alle Euro-Länder und EU-Länder, die freiwillig beitreten, zuständig. Kernstück des institutionellen Rahmens des SRM ist der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB).

Durch harmonisierte Regelungen der Einlagensicherung werden Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt. Die gesetzliche Grundlage dafür ist die Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive). Sie verpflichtet alle EU-Länder, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen, damit im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro garantiert sind. Damit sollen das Vertrauen und der Schutz der Bankkundinnen und Bankkunden weiter gestärkt werden.

Die Eurogruppe hat sich am 16. Juni 2022 darauf verständigt, die Bankenunion weiter zu stärken und zu vollenden. Dazu sollen zunächst der gemeinsame Rechtsrahmen für das Krisenmanagement von Banken und die nationalen Einlagensicherungssysteme (Crisis Management and Deposit Insurance, CMDI) überarbeitet werden. Das geschieht derzeit im europäischen Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des Abwicklungs- und Einlagensicherungsrahmens. Im Anschluss sollen gemäß Vorgabe der Eurogruppe mögliche weitere Maßnahmen auf konsensualer Basis identifiziert werden. In diesem Zusammenhang gibt es auf europäischer Ebene Überlegungen zu Schritten in Richtung eines Systems einer vereinheitlichten europäischen Einlagensicherung.

#EuropaZählt

  • Rund 110 als bedeutend eingestufte Banken oder Bankengruppen unterstehen der direkten Aufsicht der EZB.
  • Bis zu 100.000 Euro Bankeinlagen pro Person und Bank sind gesetzlich geschützt.
  • 21 EU-Mitgliedsstaaten nehmen bislang an der Bankenunion teil.