#EuroABC – Binnenmarkt
Der Europäische Binnenmarkt existiert seit 1993 und steht für den freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU. EU‑Bürgerinnen und Bürger können in der Europäischen Union durch den Binnenmarkt in jedem Land leben, arbeiten, studieren und ihren Geschäften nachgehen – und profitieren von einer großen Auswahl an Waren und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen.
Gemeinsame Freiheiten durch gemeinsame Regeln
Egal ob Gemüse, Möbel oder IT-Beratungen: Wer in der Europäischen Union Waren oder Dienstleistungen anbietet, kann das in allen Mitgliedstaaten tun. Möglich macht das die Wirtschaftsunion der EU mit ihrem gemeinsamen Binnenmarkt. Auch für neue Produkte gelten innerhalb der Union keine Handelsbeschränkungen oder Zölle – für Waren und Dienstleistungen gibt es innerhalb der EU keine nationalen Grenzen. Was für die Waren gilt, trifft natürlich auch auf die Menschen zu: EU-Bürgerinnen und Bürger können in allen Mitgliedstaaten der EU reisen, leben, lernen und arbeiten oder dort ihren Ruhestand verbringen. Auch das Geld kann frei zirkulieren im Rahmen des Binnenmarkts: Jeder kann sein Geld dort anlegen oder investieren, wo es ihm am lohnendsten erscheint.
Vier Grundfreiheiten sind die Eckpfeiler des EU-Binnenmarktes: der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Diese Freiheiten sind vertraglich festgeschrieben. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können sich direkt auf sie berufen. Um diese Freiheiten im Rahmen des Binnenmarkts möglich zu machen, haben die Mitgliedstaaten ihr nationales Recht in den betroffenen Bereichen an neu geschaffenes europäisches Recht angepasst und harmonisiert. So gelten in der gemeinsamen Wirtschaftsunion nun für alle Mitgliedstaaten zum Beispiel einheitliche europäische Wettbewerbsregeln. Die Europäische Kommission überwacht die Einhaltung dieser Regeln.
Gemeinsame wirtschaftspolitische Koordinierung
Im Rahmen der Wirtschaftsunion stimmen die EU Mitgliedstaaten auch ihre Wirtschaftspolitik ab. Das zentrale Instrument dafür ist das Europäische Semester. Es dient seit dem Jahr 2011 der Überwachung, Koordinierung und Abstimmung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Finanzpolitik in den Mitgliedstaaten der EU. Jedes Jahr analysiert die Europäische Kommission im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingehend die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Mitgliedstaaten. Diese erhalten dann im Vorfeld ihrer nationalen Haushaltsverfahren politische Leitlinien und Empfehlungen.
Der Wirtschaftspolitische Ausschuss (WPA) ist das zentrale EU-Gremium, in dem die EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank die wesentlichen Fragen der Europäischen Wirtschaftspolitik erörtern. Dazu zählen auch Steuerdialog, Dialog mit Sozialpartnern und Investitions-, Lohn- und Produktivitätsentwicklungen. Alle zwei Jahre wählt der WPA aus seinen Mitgliederinnen und Mitgliedern eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Andrea Oliveira (Portugal) hat im Juni 2023 den WPA-Vorsitz übernommen. Als WPA-Vizepräsidentin und -Vizepräsidenten wurden Joost Verlinden (Belgien) und Birgitte Bjørnbak (Dänemark) für zwei Jahre ernannt.
#EuropaZählt
- Rund 448 Millionen Menschen profitieren in Europa von der Wirtschaftsunion.
- Herzstück des EU-Binnenmarkts sind die 4 Grundfreiheiten: der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen, und Kapital.
- Rund 55 Prozent der deutschen Exporte gingen im Jahr 2023 in Länder des EU-Binnenmarkts.