Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

21.12.2023

Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes: Wir schaffen Regeln für solide Staatsfinanzen, die konsequent durchgesetzt werden

Am 20. Dezember 2023 haben sich die europäischen Finanzministerinnen und -minister politisch über eine Reform des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes verständigt. Dies ist eine gute Nachricht für Deutschland und Europa.

Bundesfinanzminister Christian Lindner BildVergroessern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt in seiner bisherigen Form hatte die in ihn gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt. Die Regelungen wurden zu häufig unterlaufen. Ziel der Bundesregierung waren klare Regeln, die einerseits fiskalische Stabilität sichern und andererseits konsequent durchgesetzt werden. Dieses Ziel haben wir erreicht.

Fast zwei Jahre wurde über die Reform diskutiert – eine Einigung schien zeitweise nur schwer vorstellbar. In der Debatte wurden anfangs die Kriterien von maximal drei Prozent beim Haushaltsdefizit und 60 Prozent bei der Staatsverschuldung infrage gestellt. Deutschland hat sich fortlaufend in den Prozess eingebracht und vor allem in den vergangenen Monaten und Wochen intensiv verhandelt.

Eine Reform des Paktes ist notwendig und richtig, denn die finanzielle Handlungsfähigkeit Europas ist unmittelbar mit der Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte verknüpft. Wirksame finanzpolitische Regeln, die auch konsequent durchgesetzt werden, sind wichtig, um Inflationsdruck entgegenzuwirken. Verlässliche Fiskalregeln sind außerdem unerlässlich für das Funktionieren der Währungsunion.

Gestern wurde sich auf ein Regelwerk geeinigt, das genau das sicherstellt.

„Es gibt klare Zahlen für niedrigere Haushaltsdefizite und eine Reduzierung der Staatsverschuldung. Das ist eine sehr gute Nachricht sowohl für die Stabilität der EU insgesamt als auch für Deutschland.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner

Zentrale Aspekte der Einigung

Ambitionierte und realistische Schuldenabbaupfade: Wir konnten insbesondere erreichen, dass transparente, numerische Vorgaben für den Abbau von Defiziten und Schuldenstandsquoten in den Rechtstexten angelegt sind. Demnach müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Schulden und Defizite möglichst zügig abgebaut werden. Mitgliedstaaten mit höheren Schuldenquoten müssen dabei auch ein höheres Ambitionsniveau bei der Konsolidierung zeigen (sogenannter Debt Safeguard).

Beibehaltung der bisherigen Referenzwerte: Es war für uns auch wichtig, dass die Referenzwerte von 60 Prozent beim Schuldenstand und drei Prozent beim Defizit unberührt bleiben. Wir haben im Regelwerk zudem klarstellen können, dass ein Defizit von drei Prozent keinen Zielwert, sondern die zulässige Obergrenze darstellt. Länder mit erhöhtem Schuldenstand müssen beim Defizit einen Zielwert von strukturell 1,5 Prozent als Sicherheitspolster für Konjunkturschwankungen anstreben (sogenannter Debt Safeguard). Damit wird sichergestellt, dass das strukturelle Defizit einen deutlichen Sicherheitsabstand zu drei Prozent des BIP aufweist und somit ein Überschreiten der drei Prozent bei normalen Konjunkturschwankungen verhindert wird.

Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, dass das Defizitverfahren bei der Überschreitung von drei Prozent im Grundsatz unverändert bleibt. Damit konnten wir uns mit Unterstützung vieler Mitgliedstaaten durchsetzen. Im neuen Regelwerk wird lediglich auf bestehenden Ermessensspielraum der Kommission in Zusammenhang mit steigenden Zinsbelastungen der öffentlichen Haushalte – begrenzt auf die Jahre 2025 bis 2027 – hingewiesen.

Verbesserte Durchsetzung der Regeln: Unser Ziel war zudem, die Durchsetzung des Regelwerks zu verbessern. Daher haben wir uns für eine klare Regelung eingesetzt, die vorgibt, dass ein Defizitverfahren eingeleitet werden kann, wenn ein Mitgliedstaat spürbar mehr ausgibt als vereinbart. Auf deutsche Initiative wurden klare Schwellenwerte für ein sogenanntes Kontrollkonto in den Rechtstexten verankert.

Wirksame Sicherheitslinien: Ziel des reformierten Regelwerkes ist, solide Staatsfinanzen in allen Mitgliedsstaaten zu gewährleisten und zugleich die Grundlage für Investitionen und Wachstum zu verbessern. Zudem werden nunmehr durch das Kontrollkonto Abweichungen von den Vorgaben erfasst und aufaddiert. Zugleich werden durch wirksame Sicherheitslinien Mindestanforderungen zur Defizit- und Schuldenquotenreduzierung sichergestellt und damit auch eine Gleichbehandlung von Mitgliedsstaaten gewährleistet. Damit kann zum einen eine verbesserte Ownership der Mitgliedstaaten durch stärker individualisierte Vorgaben entstehen, zugleich wird der multilaterale Charakter des Regelwerks gewahrt.