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26.07.2023

Fokusgruppe private Altersvorsorge legt Reformempfehlungen vor

Die private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung ein wichtiger Baustein für das Leben im Alter. Ihre Verbreitung war zuletzt aber rückläufig. Die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ hat ihre Arbeit erfolgreich abgeschlossen und ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für eine Reform vorgelegt, mit dem sich anschließend am 26. Juli das Kabinett befasst hat.

Blick in den Eurosaal im Bundesministerium der Finanzen; Mitglieder der Fokusgruppe sitzen in einem großen Oval BildVergroessern
Abschlusstreffen der Fokusgruppe private Altersvorsorge am 27. Juni 2023 im Bundesministerium der FinanzenQuelle:  Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Empfehlungen der Fokusgruppe

Ziel ist laut Fokusgruppe ein einfaches, transparentes und effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen. Für Personen, denen der finanzielle Spielraum für eine eigene Sparleistung fehlt, ist nach wie vor die Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung entscheidend.

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Renditestark und günstig

Die Fokusgruppe will chancenreichere Anlagen mit höheren Renditen ermöglichen. Dafür schlägt sie ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben vor, in dessen Rahmen Vorsorgende in Fonds und andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investieren können. Mit Blick auf diejenigen, die einen hohen Wert auf Sicherheit legen, empfiehlt die Fokusgruppe mehrheitlich, dass auch weiterhin Produkte mit Garantien angeboten werden können.

Für geringere Kosten empfiehlt die Fokusgruppe eine größere Standardisierung von Produktanforderungen und mehr Wettbewerb zwischen Anbietern. Dies sollte beispielsweise durch einfache kostengünstige Wechselmöglichkeiten in der Anspar- sowie vor der Auszahlungsphase unterstützt werden.

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Einfach und flexibel

Für die Förderung sollte laut Fokusgruppe im Grundsatz an der aktuellen Riester-Fördersystematik mit zielgenauen Zulagen für untere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern sowie dem Sonderausgabenabzug mit nachgelagerter Besteuerung festgehalten werden. Allerdings sollte die einkommensabhängige Mindesteigenbeitragsberechnung durch eine bürokratieärmere Regelung ersetzt werden. Die Kinderzulage sollte vereinheitlicht und der Höchstbetrag angepasst werden. Die Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises auf Selbstständige sollte spätestens erfolgen, sobald eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit eines Opt-Out) für diese Gruppen besteht.

Für die Auszahlungsphase empfiehlt die Fokusgruppe mehr Flexibilität bei der Verwendung des Altersvorsorgevermögens: Neben lebenslangen Leibrenten sollten künftig höhere Teilauszahlungen, Auszahlungspläne sowie Investitionen in eine selbstgenutzte Immobilie möglich sein. Zudem sollte die Möglichkeit des Einsatzes des gesamten privaten Altersvorsorgevermögens beispielsweise für die Verschiebung des Vollrentenbezugs der gesetzlichen Altersrente oder möglicherweise auch für den Erwerb von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft werden.

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Transparent und verständlich

Die Fokusgruppe empfiehlt mehrheitlich, das im Koalitionsvertrag mit einem Prüfauftrag versehene Modell eines öffentlich verantworteten Fonds mit Abwahlmöglichkeit nicht weiterzuverfolgen. Für die Zulassung privater förderfähiger Altersvorsorgeprodukte sollte es stattdessen ein erweitertes Zertifizierungsverfahren geben. So kann in transparenter Form sichergestellt werden, dass qualitative und quantitative Kriterien (u. a. Risikodiversifikation, Kosten, Garantien) berücksichtigt werden.

Produktinformationen sowohl für die Anspar- als auch für die Auszahlungsphase sollten den Altersvorsorgenden in Zukunft über eine unabhängige, digitale und kostenlos zugängliche Vergleichsplattform in verständlicher Form bereitgestellt werden. Um die Auswahl unter den zertifizierten Produkten zu erleichtern, sollte es zudem sowohl vor der Anspar- als auch vor der Auszahlungsphase das Angebot einer unabhängigen individuellen Altersvorsorgeberatung geben.

Die Empfehlungen der Fokusgruppe gelten grundsätzlich auch für den Riester-Bestand, wobei bestehende Verträge nur im Konsens zwischen den Vertragspartnern geändert werden können.

Staatssekretär Dr. Florian Toncar vor Mikrofon; neben ihm weitere Mitglieder der Fokusgruppe BildVergroessern
Staatssekretär Dr. Florian Toncar beim Abschlusstreffen der Fokusgruppe private AltersvorsorgeQuelle:  Bundesministerium der Finanzen / Photothek

„Angesichts des demografischen Wandels müssen wir kapitalgedeckte Instrumente in der Rente dringend ausbauen. Daher ist es wichtig, auch bei der privaten Altersvorsorge zu Verbesserungen zu kommen. Ich freue mich, dass wir uns in der Fokusgruppe auf sehr klare Empfehlungen einigen konnten: für renditestärkere Anlagen, mehr Wettbewerb, mehr Flexibilität für die Vorsorgenden, geringere Kosten und weniger Bürokratie. Der Abschlussbericht ist eine gute Grundlage für die anstehende Arbeit an einem Gesetzesentwurf.“ Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär

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Abschlussbericht

Der Abschlussbericht einschließlich Anlagen kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge

Die Fokusgruppe traf ihre Empfehlungen mehrheitlich und zu einzelnen Punkten mit Minderheitsvoten. Diese sind neben dem Einsetzungsbeschluss sowie den Stellungnahmen, die vor dem Fokusgruppenprozess von aba, BDA, BVI, DGB, GDV und vzbv eingereicht wurden, als Anlage dem Bericht beigefügt.

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Reformvorschlag des Bundesfinanzministeriums

Das Bundeskabinett hat sich am 26. Juli 2023 mit dem Abschlussbericht der Fokusgruppe befasst. Das Bundesfinanzministerium wird daraufhin nun einen konkreten Reformvorschlag erarbeiten, der die Empfehlungen der Fokusgruppe berücksichtigt. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Jahres 2024 erfolgen.

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Zusammensetzung der Fokusgruppe

Gruppenbild der Fokusgruppe private Altersvorsorge BildVergroessern
Mitglieder der Fokusgruppe private AltersvorsorgeQuelle:  Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Neben dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehörten der Fokusgruppe Vertreterinnen und Vertreter der Anbieterverbände (GDV und BVIAsset Management), des Verbraucherschutzes (Stiftung Warentest und vzbv), der Sozialpartner (BDA und DGB), der betrieblichen Altersversorgung (aba) und der Wissenschaft an.

Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Bundesbank, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundeskanzleramts nahmen als ständige Gäste teil. Die Fokusgruppe tagte unter dem Vorsitz von Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen.

  • Bundesministerium der Finanzen: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Florian Toncar (Vorsitz)
  • Bundesministerium der Finanzen: Dr. Wolf Heinrich Reuter
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Thomas Kaulisch
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Staatssekretär Sven Giegold
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Dr. Elga Bartsch
  • aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.: Klaus Stiefermann
  • Bundesverband Investment und Asset Management e. V.: Thomas Richter
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Thomas Werner
  • Stiftung Warentest: Stephan Kühnlenz
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.: Dorothea Mohn
  • Deutscher Gewerkschaftsbund: Markus Hofmann
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.: Jörg Asmussen
  • Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer: Prof. Dr. Constanze Janda
  • Goethe-Universität Frankfurt: Prof. Dr. Raimond Maurer
  • TH Köln: Prof. Dr. Oskar Goecke
  • Universität Mannheim und ZEW: Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen
  • Hochschule Ravensburg-Weingarten: Prof. Dr. Marlene Haupt
  • Philipps-Universität Marburg: Prof. Dr. Markus Roth
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Dr. Guido Werner
  • Deutsche Bundesbank: Dr. Christian Pfarr
  • Deutsche Rentenversicherung Bund: Dr. Reinhold Thiede