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28.09.2022

Das Finanzsystem insgesamt krisenfester machen

Spezielle Maßnahmen sollen die Stabilität des gesamten Finanzsystems gewährleisten und krisenfester machen.

Eine breitere Sicht auf das Finanzsystem

Durch die globale Finanzkrise wurde deutlich, dass der Ausfall eines einzelnen Finanzinstituts nicht nur Konsequenzen für das Institut selbst hat, sondern die Stabilität des gesamten Finanzsystems negativ beeinflussen kann. Und selbst wenn Risiken auf Einzelinstitutsebene adäquat überwacht werden, können gleichgerichtete Risiken auf Makroebene die Finanzstabilität gefährden. Daher hat sich der Fokus der Finanzmarktpolitik seit der Krise geweitet: Sie betrachtet nun nicht nur einzelne Institute intensiver (vor allem große, stark vernetzte Institute, mit „Systemrelevanz“), sondern versucht zusätzlich, Risiken jenseits von Einzelinstituten zu identifizieren und abzuschwächen, die die Finanzstabilität gefährden könnten.

Um das Finanzsystem als Ganzes besser im Blick zu behalten, wurde 2013 der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) beim Bundesministerium der Finanzen eingerichtet. Ziel ist es, die makroprudenzielle, d. h. die auf die Stabilität des Finanzsystems abzielende Aufsicht zu stärken und enger mit der mikroprudenziellen, d. h. der institutsspezifischen, Aufsicht zu verzahnen. Um makroprudenzielle Risiken zu adressieren, gibt es verschiedene Instrumente, die unter bestimmten Risikokonstellationen aktiviert werden können. Dazu zählen u. a.: Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandskraft und Reduzierung von Ansteckungsrisiken im Bankensektor wie die Puffer für systemrelevante Institute (G-SII/O-SII-Buffer), Puffer für zyklische Risiken (Antizyklischer Kapitalpuffer) oder strukturelle Risiken (Systemic Risk Buffer). Genauere Informationen zu den verfügbaren makroprudenziellen Instrumenten finden Sie hier.

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Berücksichtigung von Risiken im Immobiliensektor

Nicht zuletzt in der globalen Finanzkrise 2007/08 hat sich gezeigt, dass exzessive Kreditvergabe am Immobilienmarkt der Ausgangspunkt von besonders schweren, gesamtwirtschaftlichen Rezessionen sein kann. Daher ist auch der Wohnimmobiliensektor für die Finanzmarktstabilität in den Fokus gerückt. Um bei einer akuten Gefährdung der Finanzstabilität kreditfinanzierte Übertreibungen zu begrenzen, hat der Ausschuss für Finanzstabilität 2015 neue Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfohlen. Mit dem Inkrafttreten des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes im Juni 2017 stehen der BaFin Instrumente zur Verfügung, mit denen bei einer Gefährdung der Finanzstabilität Vergabestandards im Neugeschäft für Darlehen zum Bau und Erwerb von Wohnimmobilien festgelegt werden können. Damit soll ein Aufbau von Risiken für die Finanzstabilität ausgehend von Entwicklungen am Immobilienmarkt wirksam und zielgenau begrenzt werden.

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Systemrelevante Banken

Wenn eine Bank in eine finanzielle Schieflage gerät, kann eine große Vernetzung zwischen den Instituten erhebliche Ansteckungsgefahren hervorrufen. Je stärker die Vernetzung und je höher die eingegangenen Risiken, desto größer ist die Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems und desto eher sieht sich der Staat gezwungen, mit Rettungsaktionen einzuschreiten. Daher stehen für die Systemstabilität besonders systemrelevante Banken im Fokus. Deshalb wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Gefahr der „Erpressbarkeit“ des Staates nachhaltig zu reduzieren – besonders für systemrelevante Banken im Rahmen von internationalen Vereinbarungen. Auf globaler Ebene haben die G20-Staaten circa 30 global systemrelevante Banken identifiziert, für die besonders hohe Eigenkapitalanforderungen gelten sollen. Diese Liste systemrelevanter Banken wird regelmäßig, zuletzt im November 2021, aktualisiert. Auf nationaler Ebene identifiziert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank national systemrelevante Banken, für die sie dann über den allgemein geltenden Kapitalanforderungen Kapitalzuschläge festlegen kann.

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Ausbau von Kapitalanforderungen

Institute müssen nach der EU-Kapitaladäquanzverordnung grundsätzlich eine Gesamtkapitalquote von mindestens 8 Prozent erfüllen. Diese setzt sich aus der Summe von Kernkapital (hartes Kernkapital und zusätzliches Kernkapital) und Ergänzungskapital zusammen. Die konkrete Quote im Einzelfall kann die entsprechende nationale Aufsichtsbehörde festlegen. Darüber hinaus kann sie den national systemrelevanten Banken auch Kapitalzuschläge über die allgemein geltenden Kapitalanforderungen hinaus auferlegen. Durch eine Eigenmittelzielkennziffer formuliert die nationale Aufsichtsbehörde ihre Erwartung an das zusätzlich zu haltende Kapital.

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Einheitliche europäische Bankenaufsicht

Bedeutend für die Systemstabilität sind auch eine effektive Bankenaufsicht, Versicherungs- und Pensionsaufsicht sowie Wertpapier- und Asset Management Aufsicht.

Angesichts zunehmend grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen ist die Schaffung des Einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus für Banken bei der Europäischen Zentralbank (EZB) (Single Supervisory Mechanism, SSM) ein beachtlicher Meilenstein (mehr dazu unter Aufsicht). Sollte ein Institut sich als nicht liquide beziehungsweise nicht solvent erweisen, ist eine Sanierung beziehungsweise Abwicklung der Bank durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz sowie durch die EU-Verordnung zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus einheitlich geregelt worden. Dies soll verhindern, dass die Steuerzahler für die Rettung von maroden Banken aufkommen müssen. Da sich Banken nicht mehr auf eine staatliche Rettung verlassen können, werden moral hazard Probleme abgebaut (mehr zur Bankensanierung und -Abwicklung unter Haftung und Gerechtigkeit). Die neuen Regelungen stärken die Verlusttragfähigkeit der Banken und damit die Stabilität des Finanzsystems.