Navigation

zur Suche

Sie sind hier:

20.05.2021

Gegen Bilanzbetrug und für eine schlagkräftige Bilanzkontrolle mit Biss

Das Bundesfinanzministerium zieht schnell und entschlossen die Konsequenzen aus dem Fall Wirecard. Die Finanzaufsicht BaFin wird grundlegend reformiert und dadurch flexibler und schlagkräftiger aufgestellt. Auch ihre Rolle in der Bilanzkontrolle wird gestärkt.

Illustration: Bekämpfung von Bilanzbetrug BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Der Skandal um Wirecard zeigt, dass das bisherige System der Bilanzkontrolle in Deutschland verbessert werden muss. Der ehemalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat mit der Vorlage des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) noch im Oktober 2020 schnell und entschlossen gehandelt, um die Fehler im System der Bilanzkontrolle zu beheben. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf im Dezember 2020 beschlossen, der Deutsche Bundestag hat das Gesetz im Mai 2021 verabschiedet und der Bundesrat Ende Mai zugestimmt.

Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzaufsicht in Deutschland deutlich schlagkräftiger machen:

Mehr Eingriffsrechte für die BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die staatliche Institution, die für die Aufsicht börsennotierter Unternehmen letztlich zuständig ist. Bisher war es aber so, dass es zunächst Sache der privat organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) war, einem Verdacht auf Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften einschließlich Bilanzbetrug nachzugehen. Erst wenn ein Unternehmen mit der privaten Prüfstelle nicht kooperierte oder mit dem Ergebnis der Prüfung nicht einverstanden war, kam es zur Prüfung durch die BaFin. Die Bilanzkontrolle wird künftig bei der BaFin gebündelt. Dadurch wird die Prüfung effizienter.

Abschlussprüfer unabhängiger von den geprüften Unternehmen

In Zukunft muss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Abschlussprüfung von börsennotierten Unternehmen, Banken und Versicherungen vornimmt, nach spätestens zehn Jahren wechseln. Um Interessenskonflikten vorzubeugen, soll in Zukunft zudem eine schärfere Trennung vorgenommen werden, wenn eine Prüfungsgesellschaft ein Unternehmen gleichzeitig prüft und berät.

Haftung und Bilanzstrafrecht verschärft

Abschlussprüfer sollen stärker in Haftung genommen werden können. Die bisherige Haftungsgrenze bei fahrlässigen Fehlern wird erhöht. Bei grob fahrlässigem Verhalten der Prüfer soll nach der Vorstellung der Bundesregierung künftig sogar eine unbeschränkte Haftung gelten.

Der falsche „Bilanzeid“ soll zu einem eigenen Straftatbestand werden – der Strafrahmen soll von drei auf fünf Jahre erhöht werden. Von einem falschen „Bilanzeid“ ist die Rede, wenn ein Unternehmen wider besseres Wissen versichert, dass der Abschluss korrekt sei. Das Gleiche gilt für Abschlussprüfer, die vorsätzlich einen unkorrekten Unternehmensabschluss bestätigen. Bei börsennotierten Unternehmen, Banken und Versicherungen soll dies auch bei leichtfertigem Handeln gelten.

Reformen für eine moderne BaFin

Damit gar nicht erst Zweifel an der Integrität der BaFin-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter entsteht, wird ihnen der private Handel mit Aktien und anderen Finanzinstrumenten weitgehend verboten. Zudem wird die Finanzaufsicht modernisiert, um bei der BaFin einen Neustart zu ermöglichen, auch personell. Der neue BaFin-Präsident Mark Branson ist ein international anerkannter Experte.

Die BaFin bekommt bei der Aufsicht zusätzliche Kompetenzen, um der Finanzaufsicht mehr Biss zu geben. So soll z.B. eine Einheit geschaffen werden, bei der alle relevanten Informationen über ein Unternehmen zentral verdichtet und auf einen Blick verfügbar gemacht werden.

Behörden im Kampf gegen Geldwäsche gestärkt

Die dafür zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) soll noch besser auf Steuerdaten zugreifen können, um Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung noch effizienter bekämpfen zu können.