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14.03.2022

Internationaler Währungsfonds (IWF)

Die Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) wurde im Juli 1944 auf der Währungs- und Finanzministerkonferenz der Vereinten Nationen in Bretton Woods beschlossen. Im Dezember 1945 trat das IWF-Übereinkommen in Kraft und der IWF nahm seine Geschäftstätigkeit in Washington D.C. auf.

Geschäftsführende Direktorin des IWF ist seit Oktober 2019 die Bulgarin Kristalina Georgieva. Derzeit gehören dem IWF 189 Mitgliedsländer an. Jedes Land kann Mitglied werden, wenn es bereit ist, die aus dem IWF-Übereinkommen folgenden Pflichten zu enger währungspolitischer Konsultation und Kooperation mit dem IWF zu erfüllen. Deutschland ist Mitglied des IWF seit August 1952.

Seit Januar 2022 ist der Präsident der Deutschen Bundesbank, Dr. Joachim Nagel, Deutscher Gouverneur beim IWF, und Bundesfinanzminister Christian Lindner sein Stellvertreter. Der Bundesfinanzminister ist auch der deutsche Vertreter im Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (IMFC), einem Ausschuss des Gouverneursrates des IWF, der die Funktionsfähigkeit des Währungssystems und seine Weiterentwicklung überwacht. Wichtige Grundsatzentscheidungen werden vom Gouverneursrat und vom IMFC getroffen, die bei den Frühjahrs- und Herbsttagungen von IWF und Weltbank zusammenkommen. Die laufende Geschäftsführung des IWF nimmt das Exekutivdirektorium wahr, dem der Gouverneursrat alle delegierbaren Befugnisse übertragen hat. Das Exekutivdirektorium besteht aus 24 Exekutivdirektoren.

Der Hauptzweck des IWF besteht darin, die Stabilität des internationalen Währungssystems zu sichern – das System der Wechselkurse und internationalen Zahlungen, das es den Ländern (und ihren Bürgern) ermöglicht, Güter und Dienstleistungen voneinander zu kaufen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, wenn nachhaltiges Wirtschaftswachstum gesichert und der allgemeine Lebensstandard erhöht werden sollen.

 Zu den Hauptaktivitäten des IWF gehören:

  • Beobachtung der weltwirtschaftlichen und regionalen Entwicklungen, Offenlegung von Risiken und Empfehlungen zu deren Begrenzung (multilaterale Surveillance);
  • Analyse und Bewertung der Wirtschafts-, Währungs- und Finanzpolitik jedes einzelnen Mitgliedslandes gemäß Artikel IV des IWF-Übereinkommens, Beratung mittels wirtschafts- und währungspolitischer Empfehlungen (bilaterale Surveillance);
  • Beratung der Mitglieder zu Politikmaßnahmen, die ihnen helfen können, Finanzkrisen vorzubeugen oder diese beizulegen, makroökonomische Stabilität zu erreichen, ihr Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die Armut abzubauen;
  • Gewährung vorübergehender Finanzhilfen an Mitgliedsländer, um sie bei der Bewältigung von akuten Zahlungsbilanzproblemen (Devisenknappheit) zu unterstützen, und um den Ländern die Wiedererlangung einer tragfähigen Zahlungsbilanzposition zu ermöglichen sowie
  • Bereitstellung technischer Hilfe und Ausbildung, auf Antrag eines Landes, für den Aufbau von Fachkenntnissen und Institutionen, die das Land für die Verfolgung einer soliden Wirtschaftspolitik benötigt (technische Hilfe und Kapazitätsaufbau).

Die Mittel des IWF stammen vorwiegend aus den Quoteneinzahlungen (Subscription) seiner Mitglieder, für deren Höhe die wirtschaftliche und finanzielle Stärke dieser Länder eine wichtige Rolle spielt. Als viertgrößter Anteilseigner nach den USA (17,5 Prozent), Japan (6,5 Prozent) und China (6,4 Prozent) hält Deutschland mit 26,6 Mrd. SZR (rund 33,0 Mrd. Euro) eine Quote von derzeit 5,6 Prozent.

Zusätzliche umfangreiche Informationen über den IWF und die Mitgliedsländer können auf der englischsprachigen Website des IWF abgerufen werden, unter www.imf.org.