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15.05.2025

Internationaler Währungsfonds (IWF)

Die Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) wurde im Juli 1944 auf der Währungs- und Finanzministerkonferenz der Vereinten Nationen in Bretton Woods beschlossen. Im Dezember 1945 trat das IWF-Übereinkommen in Kraft und der IWF nahm seine Geschäftstätigkeit in Washington D.C. auf.

Geschäftsführende Direktorin des IWF ist seit Oktober 2019 die Bulgarin Kristalina Georgieva. Derzeit gehören dem IWF 191 Mitgliedsländer an. Jedes Land kann Mitglied werden, wenn es bereit ist, die aus dem IWF-Übereinkommen folgenden Pflichten zu enger währungspolitischer Konsultation und Kooperation mit dem IWF zu erfüllen. Deutschland ist Mitglied des IWF seit August 1952.

Der IWF wird von zwei zentralen Gremien geleitet: dem Gouverneursrat und dem Exekutivdirektorium. Der Gouverneursrat ist das höchste Entscheidungsgremium des IWF und setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammen. Er trifft die wesentlichen Grundsatzentscheidungen, insbesondere zu finanziellen und strukturellen Fragen des IWF. Viele seiner Befugnisse delegiert der Gouverneursrat jedoch an das Exekutivdirektorium, das die laufenden Geschäfte steuert und überwacht. Dieses Gremium besteht aus 25 Exekutivdirektorinnen und Exekutivdirektoren, die die Mitgliedsländer oder Ländergruppen vertreten.

Der Gouverneursrat wird vom Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (International Monetary and Financial Committee, IMFC) beraten, der die Funktionsfähigkeit des Währungssystems und seine Weiterentwicklung überwacht. Die Mitglieder des IMFC kommen regelmäßig bei den Frühjahrs- und Jahrestagungen von IWF und Weltbank zusammen.

Deutschland wird beim IWF gemeinsam vom Bundesministerium der Finanzen und der Deutschen Bundesbank vertreten. Der Präsident der Deutschen Bundesbank ist der Gouverneur für Deutschland im Gouverneursrat, während die Stellvertretung dem Bundesfinanzminister obliegt. Zudem ist der Bundesfinanzminister Mitglied im IMFC und bringt dort die Position Deutschlands in wirtschafts- und finanzpolitischen Fragen ein. Deutschland ist im Exekutivdirektorium durch eine Exekutivdirektorin bzw. einen Exekutivdirektor vertreten, die/der im Wechsel von der Deutschen Bundesbank und dem Bundesfinanzministerium gestellt wird. Die Exekutivdirektorin bzw. der Exekutivdirektor repräsentiert die deutschen Interessen in den täglichen Entscheidungsprozessen des IWF.

Der Hauptzweck des IWF besteht darin, die Stabilität des internationalen Währungssystems zu sichern – das System der Wechselkurse und internationalen Zahlungen, das es den Ländern (und ihren Bürgern) ermöglicht, Güter und Dienstleistungen voneinander zu kaufen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, wenn nachhaltiges Wirtschaftswachstum gesichert und der allgemeine Lebensstandard erhöht werden sollen.

Zu den Hauptaktivitäten des IWF gehören:

  • Beobachtung der weltwirtschaftlichen und regionalen Entwicklungen, Offenlegung von Risiken und Empfehlungen zu deren Begrenzung (multilaterale Surveillance);
  • Analyse und Bewertung der Wirtschafts-, Währungs- und Finanzpolitik jedes einzelnen Mitgliedslandes gemäß Artikel IV des IWF-Übereinkommens, Beratung mittels wirtschafts- und währungspolitischer Empfehlungen (bilaterale Surveillance);
  • Beratung der Mitglieder zu Politikmaßnahmen, die ihnen helfen können, Finanzkrisen vorzubeugen oder diese beizulegen, makroökonomische Stabilität zu erreichen, ihr Wirtschaftswachstum zu beschleunigen und die Armut abzubauen;
  • Gewährung vorübergehender Finanzhilfen an Mitgliedsländer, um sie bei der Bewältigung von akuten Zahlungsbilanzproblemen (Devisenknappheit) zu unterstützen, und um den Ländern die Wiedererlangung einer tragfähigen Zahlungsbilanzposition zu ermöglichen sowie
  • Bereitstellung technischer Hilfe und Ausbildung, auf Antrag eines Landes, für den Aufbau von Fachkenntnissen und Institutionen, die das Land für die Verfolgung einer soliden Wirtschaftspolitik benötigt (technische Hilfe und Kapazitätsaufbau).

Die Mittel des IWF stammen vorwiegend aus den Quoteneinzahlungen (subscription) seiner Mitglieder, für deren Höhe die wirtschaftliche und finanzielle Stärke dieser Länder eine wichtige Rolle spielt. Als viertgrößter Anteilseigner nach den USA (17,4 Prozent), Japan (6,5 Prozent) und China (6,4 Prozent) hält Deutschland mit 26,6 Mrd. SZR (rund 33,2 Mrd. Euro) eine Quote von derzeit 5,6 Prozent.

Zusätzliche umfangreiche Informationen über den IWF und die Mitgliedsländer können auf der englischsprachigen Website des IWF abgerufen werden, unter www.imf.org.