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28.09.2023

Ergebnisse der 167. Steuerschätzung

Geldschein und Münze BildVergroessern
Quelle:  iStock.com / Andreas Häuslbetz

Den Ergebnissen der 167. Steuerschätzung zufolge betragen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis Oktober in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen 941,6 Mrd. Euro in diesem Jahr. Damit entwickeln sie sich ungünstiger als noch in der Mai-Schätzung erwartet. Die Steuereinnahmen liegen im Vergleich zur Schätzung im Mai 2024 im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2028 um rund 11,6 Mrd. Euro niedriger.

Steuerschätzung Oktober 2024: Steuereinnahmen Bund BildVergroessern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Ergebnisse der Steuerschätzung

Auf Basis der unten aufgeführten Annahmen werden die Steuereinnahmen insgesamt für den Zeitraum der Finanzplanung niedriger ausfallen als noch in der Steuerschätzung vom Mai 2024 prognostiziert. Das schwache Wirtschaftswachstum zeigt sich auch in der Abwärtsanpassung der zu erwartenden Steuereinnahmen. Die Differenz zur Schätzung vom Mai 2024 ergibt sich ganz überwiegend aus Schätzabweichungen, die auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Entwicklung des Kassenaufkommens bis einschließlich September 2024 zurückzuführen sind. Für den Bund ergibt sich für das Jahr 2025 ein positiver Gesamteffekt durch Änderungen in den EU-Abführungen, die voraussichtlich geringer ausfallen als noch im Mai angenommen. Die Wachstumsinitiative ist in den gesamtwirtschaftlichen Annahmen bereits berücksichtigt. Durch sie werden in den kommenden Jahren positive gesamtwirtschaftliche Impulse erwartet, die sich dann auch im geschätzten Steueraufkommen zeigen.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz ist noch nicht in der Schätzung enthalten. In der Haushaltsplanung ist dafür aber bereits eine Vorsorge getroffen.

Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2024 bis 2029 werden in Anlage 1 [pdf, 127KB] differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU aufgeführt. Anlage 2 [pdf, 114KB] stellt die Abweichungen zwischen den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung und der letzten Steuerschätzung vom Mai 2024 dar. Die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2024 neu berücksichtigten Gesetze und sonstigen Regelungen sind in der Fußnote 1 zu Anlage 2 dargestellt.

Ergebnisse der Steuerschätzung Oktober 2024 BildVergroessern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2024 der Bundesregierung zugrunde (siehe Tabelle). Darin wird für dieses Jahr angesichts der im bisherigen Jahresverlauf schwachen wirtschaftlichen Entwicklung und eingetrübter Frühindikatoren mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 0,2 % gerechnet. Im nächsten und übernächsten Jahr werden dann wieder positive BIP-Wachstumsraten erwartet, 1,1 % im Jahr 2025 und 1,6 % im Jahr 2026. Vor allem der private Konsum dürfte angesichts der steigenden Realeinkommen und der robusten gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungssituation die wirtschaftliche Dynamik stützen. Im weiteren Verlauf werden auch wieder stärkere außenwirtschaftliche Auftriebskräfte erwartet, wovon vor allem Exporte und Ausrüstungsinvestitionen profitieren sollten. Zudem dürfte die Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Investitionen und Beschäftigung verbessern.

Mit Blick auf die für die Steuereinnahmen relevanten gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen ergeben sich gegenüber der letzten Steuerschätzung im Mai unterschiedliche Impulse: Für die Bruttolöhne und -gehälter, die vor allem für die Lohnsteuer relevant sind, werden sehr ähnliche Zuwachsraten projiziert wie noch im Frühjahr. Allerdings ergeben sich aus Zahlungen an steuerfreien Inflationsausgleichsprämien Unsicherheiten für die Schätzung des Lohnsteueraufkommens. Denn mangels statistischer Erfassung liegen keine gesicherten Informationen über den Gesamtbetrag der Inflationsausgleichsprämien und deren Verteilung auf die Auszahlungsjahre vor.

Die Entwicklung der Unternehmens- und Vermögenseinkommen dürfte vor allem in diesem Jahr schwächer ausfallen als im Frühjahr projiziert. Daraus ergibt sich – isoliert betrachtet – ein abwärts gerichteter Impuls für die Entwicklung der gewinnabhängigen Steuern. Auch bei den Steuern vom Umsatz fällt der kurzfristige Impuls gegenüber der letzten Schätzung mit Blick auf die Entwicklung des privaten Konsums oder der Wohnungsbauinvestitionen eher negativ aus. Daneben sind für diese Steuerart auch Veränderungen in der Konsumstruktur relevant, da verschiedene Komponenten des Konsums teils unterschiedlich besteuert werden.

Neben der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen wurde bei der Steuerschätzung auch die Entwicklung der Kasseneinnahmen der verschiedenen Steuerarten bis einschließlich September 2024 berücksichtigt. Die Einnahmen blieben im bisherigen Jahresverlauf zum Teil hinter den Erwartungen der letzten Steuerschätzung im Mai zurück.

Tabelle: Entwicklung nominaler Kenngrößen im Schätzzeitraum
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent202420252026202720282029

Bruttoinlandsprodukt nominal

+3,0+3,0+3,5+2,9+2,9+2,9

Bruttolöhne u. -gehälter

+5,5+3,5+3,1+3,1+3,1+3,1

Unternehmens- und Vermögenseinkommen

-8,6-0,0+4,3+3,0+2,2+3,0

private Konsumausgaben nominal

+2,8+3,1+3,1+2,9+2,9+2,9