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25.03.2022

Stabilität sichern, Gestaltungsspielraum bewahren

Zweiter Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sowie Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026

Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Die finanzpolitische Lage zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist anspruchsvoll. Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf den Bundeshaushalt sind auch im Jahr 2022 erheblich. Dennoch müssen die drängendsten Herausforderungen der 2020er Jahre wie die Energiewende, der Klimaschutz und die Transformation unserer Wirtschaft zügig angegangen werden. Zudem sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine noch nicht absehbar.

Kennziffern der Haushaltsplanung Bild vergrößern

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Stabile Finanzen als Grundlage für finanzpolitische Handlungsfähigkeit

Der Haushalt 2022 ist noch stark geprägt von den krisenbedingten Belastungen der Corona-Pandemie einerseits und der Unsicherheit über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine andererseits. Jedoch ist es gerade in Zeiten hoher Unsicherheit wichtig, Stabilität zu sichern und Handlungsfähigkeit zu bewahren. Deshalb hält die Bundesregierung an dem klaren Fokus des Koalitionsvertrages auf Zukunftsinvestitionen fest. Dazu sind in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie im Bereich Infrastruktur umfangreiche Investitionen vorgesehen. Ziel ist es, die deutsche Wirtschaft zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und digitalen Volkswirtschaft umzubauen.

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Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit

Der Krieg in der Ukraine verleiht den sicherheitspolitischen Herausforderungen neues Gewicht, gerade auch im Hinblick auf die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit. Deswegen wird die Bundesregierung – ergänzend zu den Verteidigungsausgaben im Bundeshaushalt – ein neues Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro errichten, das die Bundeswehr für ihre Aufgaben bei der Landesverteidigung und die Wahrnehmung ihrer Bündnisverpflichtungen ertüchtigen soll.

Weitere Informationen zum Sondervermögen Bundeswehr finden Sie hier.

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Entlastungspakete

Das erste Energie-Entlastungspaket in Höhe von rund 16 Mrd. Euro ist bereits in den vorgelegten Entwürfen enthalten. Neben dem Vorziehen der Abschaffung der EEG-Umlage auf den 1. Juli 2022 umfasst dieses umfangreiche steuerliche Entlastungen und soziale Unterstützungsmaßnahmen.

Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom 23. März 2022 zudem auf ein weiteres Entlastungspaket, das nun umgesetzt werden soll. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Es umfasst rund 17 Mrd. Euro. Diese Ausgaben und weitere finanzielle Auswirkungen der Ukraine-Krise werden am 27. April 2022 in einem Ergänzungshaushalt dem Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt.

„Es muss Entlastungen geben. Der Staat darf die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft mit steigenden Preisen nicht allein lassen. Wir müssen in dieser Krise handlungsfähig sein und schnell und spürbar zu Entlastungen kommen.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner

Eine Übersicht zu den steuerlichen Entlastungen und weiteren unterstützenden Maßnahmen finden Sie hier.

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Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Die nachhaltige Transformation der Wirtschaft kann nur gelingen, wenn auch die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichergestellt ist. Eine solide Haushaltspolitik ist dafür die Grundlage und Voraussetzung. Sie sichert die erforderliche Handlungsfähigkeit, die notwendig ist, innovative und investive Impulse zu setzen. Die vorgelegten Eckwerte sehen daher vor, die reguläre Kreditobergrenze im Jahr 2023 wieder einzuhalten.

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