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01.07.2024

Haushalts- und Vermögensrechnungen des Bundes

Die Haushalts- und Vermögensrechnungen geben Auskunft über die Vermögenslage des Bundes.

Haushaltsrechnung des Bundes

In der Haushaltsrechnung des Bundes werden gemäß § 81 Abs. 1 BHO die Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenübergestellt. Damit werden für jeden Titel des Haushaltsplans die Ergebnisse der Haushaltsführung sichtbar.

Im Haushaltsjahr 2023 lagen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes bei 457,7 Mrd. Euro. Die Nettokreditaufnahme lag bei 27,2 Mrd. Euro.

Cover der Publikation: Haushaltsrechung des Bundes 2023
Haushaltsrechnung 2023

Hier fin­den Sie die ak­tu­ells­te Haushaltsrechnung des Bun­des für das Haus­halts­jahr 2023.

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Vermögensrechnung des Bundes

Das in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Vermögen des Bundes (einschließlich der Sonder- und Treuhandvermögen) betrug 487,4 Mrd. Euro. Die Schulden des Bundes (einschließlich der Sonder- und Treuhandvermögen) lagen zum 31. Dezember 2023 bei insgesamt 2.727,9 Mrd. Euro. Der Anteil der Verbindlichkeiten betrug 1.717,7 Mrd. Euro. Die Rückstellungen beliefen sich auf 1.010,2 Mrd. Euro, davon entfielen 866,7 Mrd. Euro auf die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes. Es ergibt sich rechnerisch ein negativer Vermögens-/ Schuldensaldo in Höhe von 2.240,5 Mrd. Euro.

Die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes erfolgt nach den Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes – Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO ( VV-ReVuS [pdf, 2MB] ) in der 2. aktualisierten Fassung, die mit Rundschreiben vom 25. März 2021 in Kraft gesetzt worden sind (GMBl. 2021 Nr. 30-34, S. 662). Diese Vorschriften lagen erstmals der Vermögensrechnung 2021 zugrunde. Mit der 2. Aktualisierung ist es gelungen, die VV-ReVuS in Richtung der Standards staatlicher Doppik (SsD) und des Verwaltungskontenrahmens (VKR) fortzuentwickeln. So ist es möglich geworden, zumindest bei den bislang vorliegenden Positionen der Vermögensrechnung eine Annäherung an die Bund-/ Länder-abgestimmten einheitlichen Regelungen zu erreichen und sich bei der Aufnahme neuer Positionen daran zu orientieren. Vermögens- und Schuldenpositionen werden seither nach dem Kontierungsplan gegliedert. Die Vermögensrechnung des Bundes wird nach dem Abschlussgliederungsprinzip aufgestellt. Diese Verfahrensänderung hilft dabei, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Vermögensrechnung des Bundes mit den Jahresabschlüssen anderer öffentlicher Haushalte zu verbessern.

Cover der Publikation: Vermögensrechnung des Bundes 2023
Vermögensrechnung 2023

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