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11.07.2025

Haushalts- und Vermögensrechnungen des Bundes

Die Haushalts- und Vermögensrechnungen geben Auskunft über die Vermögenslage des Bundes.

Haushaltsrechnung des Bundes

In der Haushaltsrechnung des Bundes werden gemäß § 81 Abs. 1 BHO die Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen des Haushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenübergestellt. Damit werden für jeden Titel des Haushaltsplans die Ergebnisse der Haushaltsführung sichtbar.

Im Haushaltsjahr 2024 lagen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes bei 474,8 Mrd. Euro. Die Nettokreditaufnahme lag bei 33,3 Mrd. Euro.

Cover der Publikation: Haushaltsrechung des Bundes 2024
Haushaltsrechnung 2024

Hier fin­den Sie die ak­tu­ells­te Haushaltsrechnung des Bun­des für das Haus­halts­jahr 2024.

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Vermögensrechnung des Bundes

In der Vermögensrechnung des Bundes werden das Vermögen und die Schulden des Bundes nachgewiesen. Unter Einbeziehung der Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes betrugen das Vermögen des Bundes zum 31. Dezember 2024 480,3 Mrd. Euro und die Schulden des Bundes 2.842,3 Mrd. Euro. Der Anteil der Verbindlichkeiten betrug 1.828,6 Mrd. Euro. Die Rückstellungen beliefen sich auf 1.013,6 Mrd. Euro, davon entfielen 903,0 Mrd. Euro auf die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeleistungen des Bundes. Es ergibt sich rechnerisch ein negativer Vermögens-/ Schuldensaldo in Höhe von 2.362,0 Mrd. Euro.

Die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden des Bundes erfolgt nach den Verwaltungsvorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung über das Vermögen und die Schulden des Bundes – Verwaltungsvorschriften zu §§ 73, 75, 76, 80 und 86 BHO ( VV-ReVuS [pdf, 2MB] ) in der Fassung der 2. Aktualisierung vom 18. Februar 2021 (GMBl. 2021 Nr. 30-34, S. 662). Mit der Fortentwicklung in Richtung der Standards staatlicher Doppik (SsD) und des Verwaltungskontenrahmens (VKR) im Zuge dieser Aktualisierung ist es möglich geworden, bei den bislang vorliegenden Positionen der Vermögensrechnung eine Annäherung an die Bund-/Länder-abgestimmten einheitlichen Regelungen zu erreichen und sich bei der Aufnahme neuer Positionen daran zu orientieren. Vermögens- und Schuldenpositionen werden nach dem Kontierungsplan gegliedert und die Vermögensrechnung des Bundes nach dem Abschlussgliederungsprinzip aufgestellt. Diese Verfahrensänderung hilft dabei, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Vermögensrechnung des Bundes mit den Jahresabschlüssen anderer öffentlicher Haushalte zu verbessern.

Der Vermögensrechnung 2025 wird die VV-ReVuS in der Fassung der 3. Aktualisierung vom 9. Januar 2025 (GMBl. 12-17/2025, VV-ReVuS [pdf, 4MB] ) zugrunde liegen.

Cover der Publikation: Vermögensrechnung des Bundes 2024
Vermögensrechnung 2024

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