Mit dem Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz vom 31. Juli 2009 wurde die Koexistenz unterschiedlicher Rechnungswesensysteme (Kameralistik, Doppik) sowie unterschiedlicher Haushaltsdarstellungen (Titelhaushalt, Produkthaushalt) ermöglicht. Zur Gewährleistung einheitlicher Verfahrens- und Datengrundlagen in unterschiedlichen Haushaltssystemen bei Bund und Ländern wurde nach § 49a des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) das Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens eingerichtet. Von diesem Gremium des Bundes und der Länder sind Standards für kamerale und doppische Haushalte sowie für Produkthaushalte zu erarbeiten und jährlich zu überprüfen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Anforderungen der Finanzstatistik einschließlich der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berücksichtigt werden.
Die vom Gremium erarbeiteten Standards werden jeweils durch Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder umgesetzt. Die Veröffentlichung erfolgt separat durch Bund und Länder.
Die Grundsätze der staatlichen Doppik sind in § 7a Abs. 1 HGrG verankert. Die dort definierten grundsätzlichen Strukturen, Regeln und Verfahren bedürfen jedoch weiterer Ausführungs- und Erläuterungsbestimmungen. Das Gremium nach § 49a HGrG hat dazu die „Standards staatlicher Doppik“ sowie den Standard zum „Verwaltungskontenrahmen“ überprüft und beschlossen.
Als Standard für den Produkthaushalt wurde der „Integrierte Produktrahmen“ überprüft und beschlossen.
Ebenso wurde der Funktionenplan mit Zuordnungshinweisen und Allgemeinen Vorschriften sowie der Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen und Allgemeinen Vorschriften überprüft und als Standard beschlossen.
Die unter Downloads eingestellten Standards mit Vorwort und Eckpunkten zur Anwendung bilden die Beschlusslage nach der letzten Sitzung des Gremiums zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens am 14. November 2023 ab und werden nach den Gremiumssitzungen - mindestens einmal jährlich – aktualisiert.