Ausgewählte Leistungen des Bundes zugunsten der Kommunen:
Zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft werden die Kommunen seit 2018 dauerhaft durch das sogenannte 5 Mrd.-Entlastungspaket entlastet. Den Kommunen und teilweise den Ländern werden jährlich 5 Mrd. Euro durch eine Erhöhung des Länder- und Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes und über eine höhere Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zur Verfügung gestellt.
Dauerhafte Entlastungen durch den Bund verzeichnen die Kommunen auch im Bereich der Sozialausgaben. Seit 2018 erstattet der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig, wofür im Bundeshaushalt 2024 10,9 Mrd. Euro veranschlagt sind. Zudem beteiligt er sich zu derzeit rund 70 Prozent an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II (KdU). Diese Bundesbeteiligung ist in den vergangenen Jahren mehrfach aufgestockt worden – zuletzt im Jahr 2020 um weitere 25 Prozentpunkte (derzeit ca. 4 Mrd. Euro jährlich) und beläuft sich damit im Jahr 2024 auf 11,1 Mrd. Euro.
Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gewährt der Bund im Jahr 2024 Finanzhilfen in Höhe von 1 Mrd. Euro für Investitionen zur Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV in den Gemeinden nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Ab 2025 werden sie auf 2 Mrd. Euro jährlich erhöht und ab 2026 mit 1,8 Prozent dynamisiert. Den Ländern fließen außerdem Regionalisierungsmittel im Umfang von 11,2 Mrd. Euro (2024) zu. Diese wurden im Jahr 2022 um 1 Mrd. Euro erhöht und wachsen in den Folgejahren dynamisiert mit 3 Prozent jährlich auf. Ergänzend zu diesen Mitteln stellt der Bund zum Ausgleich der durch die Einführung und Umsetzung des Deutschlandtickets entstehenden finanziellen Nachteile weitere Regionalisierungsmittel von jährlich 1,5 Mrd. Euro für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung.
Im Bereich Bildung und Betreuung hat der Bund drei Sondervermögen errichtet, um die Länder mit Finanzhilfen bei Investitionen in den Ausbau der Kitas (5,4 Mrd. Euro, bis Mitte 2024) und der Ganztagsbetreuungsangebote an Grundschulen (3,5 Mrd. Euro, bis Ende 2027) und in die Digitalisierung der Schulen (DigitalPakt Schule mit 6,5 Mrd. Euro bis 2024) zu unterstützen. Daneben entlastet der Bund die Länder im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung wie folgt:
- 845 Mio. Euro jährlich für die durch den Kita-Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten,
- rund 2,5 Mrd. Euro im Zeitraum 2026 bis 2029 als Ausgleich für entstehende zusätzliche Betriebskosten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler und
- 4 Mrd. Euro in den Jahren 2023 bis 2024 zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes.
Seit 2015 unterstützt der Bund gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in die kommunale Infrastruktur und insbesondere für die Sanierung von Schulen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) mit insgesamt 7 Mrd. Euro. Kommunen in strukturschwachen Räumen kommen zudem Mittel aus den Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu Gute, für die Bundesmittel von 679 Mio. Euro, respektive 907 Mio. Euro vom Bund bereitgestellt werden. Bedeutende Unterstützungsleistungen des Bundes erfolgen zudem im Bereich der Städtebau- und Wohnungsbauförderung mit rund 10 Mrd. Euro (2022-2024) oder der Digitalisierungsmaßnahmen des Bundes.
Mit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden im Bereich Klima und Umwelt zahlreiche Förderprogramme finanziert, die entweder direkt auf die Unterstützung von Kommunen ausgerichtet sind oder von den Kommunen in Anspruch genommen werden können. Im Jahr 2024 belaufen sich die KTF-Mittel auf rund 1,7 Mrd. Euro. Für die kommunale Wärmeplanung erhalten die Länder zudem von 2024 bis 2028 Umsatzsteueranteile vom Bund in Höhe von 100 Mio. Euro jährlich. Über den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden den Ländern im Zeitraum 2021 bis 2026 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
Trotz hoher eigener Ausgaben im Bereich Flucht und Migration entlastet der Bund die Länder und Kommunen in erheblichem Umfang bei ihren Aufwendungen zur Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Geflüchteten und Asylsuchenden. Neben den oben genannten Geldleistungen (Bundesbeteiligung an den KdU, vollständige Übernahme der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung), die im Rahmen des SGB II auch hilfebedürftigen anerkannten Schutzsuchenden gewährt werden, kommt den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung eine jährliche Pauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller zu Lasten des Bundes zu. Hierfür wird der Bund im Jahr 2024 eine Abschlagszahlung in Höhe von 1,75 Mrd. Euro vornehmen.