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27.01.2026

Kommunalfinanzen

Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teile der Länder, die das kommunale Haushaltsrecht regeln und die Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung ihrer Kommunen tragen. Der Bund unterstützt die finanzielle Situation der Kommunen im Rahmen seiner durch das Grundgesetz begrenzten Möglichkeiten.

Collage BildVergroessern
Quelle:iStock.com/anyaberkut – Wavebreakmedia – AndreyPopov

Finanzlage der Kommunen

Euro-Münzen und -Scheine, im Hintergrund Menschen BildVergroessern
Quelle:iStock.com/anyaberkut

Die Kommunen erfüllen wesentliche Aufgaben zur Daseinsvorsorge, u. a. im Bereich der kommunalen Verkehrswege, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Energie‐ und Wasserversorgung, des Brand- und Katastrophenschutzes, des Sports sowie durch die Trägerschaft von Schulen, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen. Die Länder sind dafür verantwortlich, den Kommunen eine für ihre Aufgaben adäquate Finanzausstattung zukommen zu lassen. Zuweisungen der Länder an die Kommunen stellen insofern eine bedeutende Finanzierungsquelle für die Kommunen dar. Zudem umfasst die kommunale Selbstverwaltung auch eine grundlegende finanzielle Eigenverantwortung, welche sich u. a. durch die Bedeutung einer Reihe wirtschaftsbezogener Steuerquellen mit Hebesatzrechten für die Kommunalfinanzen zeigt. Seit 1970 sind die Gemeinden zudem am Aufkommen der Einkommensteuer und seit 1998 am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt.

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten finanziell bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, u. a. durch Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Auch hat der Bund seine Beteiligung an den Sozialausgaben der Kommunen sowie die von ihm an die Gemeinden gewährten Umsatzsteueranteile mehrfach erhöht, um damit eine allgemeine Stärkung der kommunalen Finanzlage zu bewirken.

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Gemeindefinanzreformgesetz

rotes Paragraphenzeichen und verschwommen im Hintergrund eine Person an einem Tisch BildVergroessern
Quelle:iStock.com/AndreyPopov

Neben Bund und Ländern sind auch die Gemeinden direkt am Aufkommen der sogenannten Gemeinschaftssteuern beteiligt. Im Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG) werden die Höhe des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Verteilung des Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auf die einzelnen Gemeinden bundesrechtlich geregelt. Die Höhe des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist im Finanzausgleichsgesetz festgelegt.

Während der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erst 1998 als Kompensation für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuereinnahmen eingeführt wurde, sind die Gemeinden bereits seit 1970 am Aufkommen der zuvor nur dem Bund und den Ländern zustehenden Einkommensteuer beteiligt. Im Gegenzug wurden Bund und Länder durch den im Rahmen der Gemeindefinanzreform von 1969 zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der kommunalen Finanzlage beschlossenen „Steuertausch“ über die sogenannte Gewerbesteuerumlage am Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt. Die Gewerbesteuerumlage ist ebenfalls im Gemeindefinanzreformgesetz geregelt.

Die Regelungen des GemFinRefG gelten für alle Länder mit eigenständigen Gemeinden. Für die Stadtstaaten ohne eigenständige Gemeinden, Berlin und Hamburg, gelten Sondervorschriften nach § 7 GemFinRefG. Einzelheiten der Aufteilung der Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer legt das Bundesministerium der Finanzen alle drei Jahre durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates fest.

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Entlastungen der Kommunen durch den Bund

Kleinstadt BildVergroessern
Quelle:iStock.com/Claudia Richarz

Der Bund unterstützt – trotz der verfassungsrechtlichen Finanzverantwortung der Länder für ihre Kommunen – in erheblichem Umfang die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Details zu ausgewählten Leistungen des Bundes zugunsten der Kommunen finden Sie hier. Im Fokus stehen sowohl aktuell als auch in der Vergangenheit ergriffene Maßnahmen des Bundes, die sich 2024 und in den folgenden Jahren in deutlichem Umfang positiv auf die Kommunalfinanzen auswirken dürften.

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Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen

Collage: Verlegung von Breitbandkabel, Schulkind meldet sich, Flur eines Krankenhauses, Lärmschutzwand an der Autobahn BildVergroessern
Quelle:iStock.com/deepblue4you – Wavebreakmedia – upixa – prill

Über den 2015 errichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 7 Mrd. Euro und verteilt sich auf zwei Förderprogramme, die in den beiden Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) geregelt sind.

Die Finanzhilfen des Bundes kommen finanzschwachen Kommunen beziehungsweise entsprechenden Gebieten in den drei Stadtstaaten zugute. Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt über einen Verteilungsschlüssel, der die Kriterien Einwohnerzahl, Kassenkreditbestand und Arbeitslosenzahl je zu einem Drittel berücksichtigt. Dadurch profitieren diejenigen Länder überproportional von den Förderprogrammen, in denen sich aufgrund von Strukturschwäche die finanzschwachen Kommunen konzentrieren, so insbesondere Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Bremen.

Einzelheiten der Durchführung der beiden Förderprogramme haben Bund und Länder jeweils in Verwaltungsvereinbarungen geregelt (siehe unter „Dokumente und weitere Informationen“). In diesem Rahmen obliegt die Umsetzung des KInvFG den Ländern. Diese entscheiden darüber, welche konkreten Investitionsmaßnahmen gefördert werden und reichen die Bundesmittel entsprechend an die jeweiligen Kommunen weiter. Die Förderquote des Bundes beträgt jeweils bis zu 90 Prozent; der Eigenfinanzierungsanteil der Kommunen von mindestens zehn Prozent kann auch vom jeweiligen Land übernommen werden. Über den Stand der Umsetzung der beiden Kommunalinvestitionsförderprogramme berichten die Länder dem Bund jährlich zum 30. Juni.

Mit dem Auslaufen des Infrastrukturprogramms Ende 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen eine erste Bilanz gezogen. Diese vorläufige Evaluierung zeigt, dass das Infrastrukturprogramm des KInvFG einen nennenswerten Beitrag zur Steigerung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen und damit zur Angleichung der Wirtschaftskraft in Deutschland geleistet hat.

Mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro förderte der Bund im Zeitraum von 2015 bis 2024 kommunale Investitionen in verschiedene Teilbereiche der Infrastruktur, so z. B. städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen zum Lärmschutz und den Ausbau von Breitbandverbindungen. Auch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur konnten gefördert werden, allerdings nur insoweit, als der Bund auch Gesetzgebungskompetenz hat. Dies verlangt Artikel 104b GG, auf dessen Grundlage der Bund diese Finanzhilfen gewähren darf. Die Fördermöglichkeiten beschränkten sich hier daher im Wesentlichen auf Investitionen in die frühkindliche Infrastruktur und in die energetische Sanierung von Schulgebäuden.
Ebenfalls mit 3,5 Mrd. Euro unterstützt der Bund gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Verfassungsrechtliche Grundlage hierfür ist Artikel 104c GG, der im Sommer 2017 im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angesichts des erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsrückstands im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur neu geschaffen wurde. Dieser ermöglicht es dem Bund, Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Schulinfrastruktur unabhängig von der Gesetzgebungskompetenz zu fördern. Der Förderzeitraum des Schulsanierungsprogramms endet 2026.

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Fachkonferenz Kommunalfinanzen am 5. Juli 2024

Eurosaal im Bundesfinanzministerium BildVergroessern
Quelle:Bundesministerium der Finanzen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 5. Juli 2024 eine Fachkonferenz Kommunalfinanzen ausgerichtet. Bei dieser Konferenz erörterten Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vertreterinnen und Vertreter der Länder, der Kommunen und des Bundesministeriums der Finanzen sowie Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft die Frage, wie eine strukturelle Verbesserung der Kommunalfinanzierung und eine Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit angesichts der angespannten Lage aller öffentlichen Haushalte erreicht werden kann.