Der Stabilitätsrat ist am 6. Dezember 2018 unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz und der Finanzministerin des Landes Rheinland-Pfalz Doris Ahnen als Vorsitzende der Finanzministerkonferenz in Berlin zu seiner 18. Sitzung zusammengetreten.
Der Stabilitätsrat erwartet weiterhin gesamtstaatliche Finanzierungsüberschüsse. Sie werden getragen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem lang anhaltenden Aufschwung mit einem soliden binnenwirtschaftlichen Fundament sowie gut ausgelasteten Kapazitäten. Allerdings lässt die bisherige starke konjunkturelle Dynamik im laufenden Jahr etwas nach, was insbesondere auf schwächere Impulse aus dem weltwirtschaftlichen Umfeld sowie temporäre Sonderfaktoren zurückzuführen ist. Die voraussichtlich weiterhin gute gesamtwirtschaftliche Entwicklung spiegelt sich auch in den geschätzten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen für die kommenden Jahre wider. Mit Blick auf potentielle Wachstumsrisiken ist für eine solide und zukunftsorientierte Finanzpolitik Sorge zu tragen.
Der Stabilitätsrat stellt fest, dass die europäische Obergrenze für das gesamtstaatliche strukturelle Finanzierungsdefizit in Höhe von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) mit Abstand eingehalten wird. Der Beirat teilt diese Einschätzung.
In diesem Jahr wird für den Gesamtstaat ein struktureller Überschuss von 1 ¾ Prozent des BIP erwartet. Er dürfte in den Jahren 2019 bis 2022 jedoch deutlich niedriger ausfallen, was auf finanzielle Auswirkungen der prioritären und weiteren Maßnahmen des Koalitionsvertrages des Bundes zurückzuführen ist. Bund, Länder und Gemeinden weiten die Ausgaben für Investitionen in die Zukunft, für Familien und Kinder sowie zur Übernahme von internationaler Verantwortung bei Sicherheit und Entwicklungshilfe deutlich aus. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger im Umfang von 9,8 Mrd. Euro pro Jahr steuerlich entlastet.
Der Stabilitätsrat hat im Rahmen der regelmäßigen Haushaltsüberwachung zur Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Beim Bund und bei allen Ländern mit Ausnahme Bremens und des Saarlands zeigen die Ergebnisse keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage.
Die Länder Bremen und Saarland befinden sich bis einschließlich des Jahres 2020 im Sanierungsverfahren und haben ihre Sanierungsberichte über die Umsetzung des Sanierungsprogramms 2017 bis 2020 vorgelegt. In den Berichten stellen die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Rückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dar. Der Stabilitätsrat stellt fest, dass Bremen und Saarland in den Jahren 2018 bis 2020 an ihrem Sanierungskurs festhalten. Die Länder werden voraussichtlich ihr verlängertes Sanierungsprogramm vollständig umsetzen. Gleichwohl weist der Stabilitätsrat darauf hin, dass die Sanierungsländer in ihren Sanierungsanstrengungen nicht nachlassen dürfen, um angesichts einer möglichen Verschlechterung der Rahmenbedingungen, wie einer konjunkturellen Eintrübung, auch langfristig die ab dem Jahr 2020 geltende Schuldenbremse einhalten zu können.
Der Stabilitätsrat hat die Fortschrittsberichte der ostdeutschen Länder zum Aufbau Ost für das Jahr 2017 beraten. Er stellt fest, dass die ostdeutschen Länder zum sechsten Mal in Folge die im Rahmen des Solidarpakts II erhaltenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (Korb I) in Höhe von rund 3,6 Mrd. Euro vollständig zweckgerecht verwendet haben. Darüber hinaus stellt der Stabilitätsrat fest, dass der Bund im Jahr 2017 im Rahmen des Korbs II rund 1,8 Mrd. Euro an überproportionalen Leistungen für den Aufbau Ost zur Verfügung gestellt hat. Damit hat der Bund die zugesagte Zielgröße für diese Leistungen bereits vor Ablauf des Solidarpakts II erreicht.
Der Stabilitätsrat wird ab dem Jahr 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse durch den Bund und die Länder überwachen. Er hat hierzu ein Verfahren beraten und beschlossen.
Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de.