Subventionen bedürfen stets einer besonderen Rechtfertigung und einer regelmäßigen Erfolgskontrolle, da die Begünstigung Einzelner zu Lasten der Allgemeinheit längerfristig in der Regel schädliche Folgen hat: Die Subventionierung kann durch die dauerhafte Veränderung der relativen Preise wirtschaftlich falsche Signale setzen. Wettbewerbsfähige Unternehmen können durch subventionierte Unternehmen verdrängt werden. Auch droht die Gefahr einer sich verfestigenden Subventionsmentalität mit der Konsequenz, dass notwendige Anpassungen unterbleiben und die Eigeninitiative zur Überwindung von strukturellen Anpassungsproblemen zurückgeht. Mögliche Folgen sind ein verzögerter Strukturwandel sowie die Beeinträchtigung von wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung. Die Begünstigung Einzelner aus öffentlichen Mitteln zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele wird von den Bürgern vielfach als ungerecht wahrgenommen. Die Bundesregierung wird daher auch weiterhin prüfen, ob kurzfristig sinnvolle Subventionen mittelfristig durch haushaltsunabhängige und marktbasierte Lösungen ersetzt werden können.
Die Sicherung langfristig tragfähiger Staatsfinanzen erfordert, alle staatlich übernommenen Aufgaben immer wieder auf ihre Notwendigkeit hin zu untersuchen und angemessene Wirtschaftlichkeitsanalysen für sämtliche finanzwirksame Maßnahmen durchzuführen. Um die Transparenz, den Rechtfertigungsdruck und die Steuerungsmöglichkeiten im Subventionswesen zu erhöhen, folgt die Bundesregierung subventionspolitischen Leitlinien, die als Selbstbindung der Politik für die von ihr zu verantwortenden Maßnahmen zu verstehen sind. Die Leitlinien sehen beispielsweise grundsätzlich eine zeitliche Befristung und die degressive Ausgestaltung von Subventionen vor und räumen der Evaluierung der Subventionspolitik einen hohen Stellenwert ein. Inwieweit die einzelnen Finanzhilfen und Steuervergünstigungen diesen Anforderungen gerecht werden, wird im Subventionsbericht transparent dargestellt, den das Bundesministerium der Finanzen alle zwei Jahre entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Bundestag und dem Bundesrat vorlegt.