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01.11.2022

Entschädigungsleistungen für nicht-jüdisch Verfolgte

Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26. August 1981 (Bundesanzeiger Nr. 160 vom 29. August 1981) in der Fassung vom 7. März 1988 (Bundesanzeiger Nr. 55 vom 19. März 1988).

Die Bundesregierung gewährt – im Rahmen ihrer Wiedergutmachungsleistungen für nationalsozialistisches Unrecht – Leistungen an Personen nicht jüdischer Abstammung, die während der NS-Zeit aus rassischen, politischen, weltanschaulichen oder religiösen  Gründen verfolgt worden sind. Für Personen, die wegen ihrer jüdischen Abstammung im Sinne der sogen. Nürnberger Gesetze verfolgt oder als Ehegatte oder Lebenspartner von der Verfolgung mitbetroffen wurden, gelten Entschädigungsvorschriften. Für jüdische Verfolgte ist die Jewish Claims Conference zuständig.“