Volkseigentum: Enteignung der Mauer- und Grenzgrundstücke
„Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten“, diese Worte sprach Walter Ulbricht im Juni 1961 auf einer Pressekonferenz. Doch zwei Monate später, im August 1961, begann der Bau der Berliner Mauer. Bereits zuvor hatte die Deutsche Demokratische Republik (DDR) auch die innerdeutsche Grenze durch die Errichtung von Sperranlagen befestigt. Das am 20. September 1961 beschlossene Verteidigungsgesetz der DDR ermächtigte den Staat, die für die Grenzanlagen benötigten Grundstücke in Volkseigentum zu überführen.
Mauergrundstückgesetz: Verkauf der Mauer- und Grenzgrundstücke an die früheren Eigentümer
Am 9. November 1989 fiel die Mauer, knapp ein Jahr später wurde die deutsche Wiedervereinigung gefeiert. Die für die Grenzsicherung nun nicht mehr benötigten Mauer- und Grenzgrundstücke gingen zunächst in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland über. 1996 wurde dann ein Gesetz erlassen, das den früheren Eigentümern die Möglichkeit einräumte, ihre ehemaligen Grundstücke zu einem Viertel ihres Verkehrswertes zurückzuerwerben.
Verkaufserlöse fließen in Projekte der östlichen Bundesländer
Das aus dem Verkauf dieser Grundstücke erlöste Geld sammelt und verwaltet der Bund. Mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird es den östlichen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) und Berlin zur Verfügung gestellt. Sie sollen damit wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke fördern. Bislang konnten den Bundesländern insgesamt 68 Mio. Euro (Stand: Dezember 2023) für die Förderung von Projekten zur Verfügung gestellt werden.
Beispiele für geförderte Projekte

Beispiele für geförderte Projekte









Beispiele für geförderte Projekte









Beispiele für geförderte Projekte









Beispiele für geförderte Projekte









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Beispiele für geförderte Projekte









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