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01.07.2023

Übertragung von Aufgaben im Bereich der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf die Generalzolldirektion

Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde die Zuständigkeit für den Bereich der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts

  • für Verfolgte nicht jüdischer Abstammung
  • für nicht der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörende, aber von den Nürnberger Gesetzen betroffene Verfolgte
  • für noch nicht entschädigte NS-Verfolgte im Beitrittsgebiet
  • für sonstige Wiedergutmachungsregelungen wie z. B. die Fürsorge für überlebende Opfer pseudo-medizinischer Menschenversuche

an die Generalzolldirektion übertragen.

Ausführliche Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Website des Zolls.