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17.09.2025

Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts: Unterstützungsprogramme und Folgeaufgaben

Welche Leistungen für Holocaust-Überlebende das Bundesfinanzministerium unterstützt und was in den nächsten Jahren die Folgeaufgaben der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts sein werden, erfahren Sie hier.

Ausstellungseröffnung zum Luxemburger Abkommen im IG Farben-Haus in Frankfurt; hier Würfel 3 der Ausstellung: Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnet am 10. September 1952 die Luxemburger Abkommen BildVergroessern
Ausstellungseröffnung zum Luxemburger Abkommen im IG Farben-Haus in Frankfurt; hier Würfel 3 der Ausstellung: Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnet am 10. September 1952 die Luxemburger Abkommen (Bildausschnitt) Quelle:Claims Conference. Fotograf: Rolf Walter

Was bedeutet Wiedergutmachung eigentlich?

Nach wie vor steht Deutschland zu seiner moralischen und materiellen Verantwortung gegenüber den Opfern der Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Das Thema Wiedergutmachung ist eine wichtige Aufgabe im Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit den Anfängen der Bundesrepublik. Die erste bedeutende, internationale Vereinbarung war das Luxemburger Abkommen von 1952, auch bekannt als Wiedergutmachungsabkommen. Deutschland verpflichtete sich darin zu Unterstützungsleistungen an den Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference). In der Folgezeit wurden die gesetzlichen und später außergesetzlichen Maßnahmen und Regelungen zur Wiedergutmachung immer weiter ausgebaut.

Der Begriff Wiedergutmachung kann kontrovers gesehen werden. Alle Beteiligten sind sich bewusst, dass eine Wiedergutmachung im Wortsinn nicht möglich ist. Das unermessliche Leid, das den Opfern von NS-Unrecht zugefügt wurde, kann nicht durch Geld oder andere Leistungen aufgewogen werden. Neben der Anerkennung des zugefügten Leids soll gleichwohl auch materielle Entschädigung für das erlittene Unrecht geleistet werden. Der Begriff hat sich als Sammelbezeichnung etabliert und umschreibt einen Sachverhaltskomplex, für den es keinen anderen Ausdruck gibt. Als „Motiv des Handelns“ steht er dafür, dass im vollen Bewusstsein und Wissen um die Unmöglichkeit der Zielerfüllung im Wortsinn dennoch wenigstens der Versuch unternommen werden muss. Damit beschreibt Wiedergutmachung mittlerweile die aktive Handlung, nicht das Ergebnis.

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Welche Leistungen für Holocaust-Überlebende unterstützt das BMF?

Circa 50.000 Holocaust-Überlebende weltweit bekommen derzeit eine monatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt aus Deutschland. Zusätzlich erhalten circa 100.000 jüdische Opfer auf der ganzen Welt Pflege- beziehungsweise Fürsorgeleistungen in den Bereichen hauswirtschaftliche Unterstützung, personenbezogene Grundpflege und – wenn nötig – auch fachliche Krankenpflege sowie medizinische Versorgung. Darüber hinaus werden auch Leistungen wie z. B. Essen auf Rädern, Lebensmittelpakete, Tagesbetreuung und Transportleistungen unterstützt. Zur Vorbeugung von Isolation und Vereinsamung der zumeist hoch betagten Opfer werden Aktivitäten wie Besuchsprogramme und Erzählcafés durchgeführt.

Um all diese Angebote zur Verfügung stellen zu können, arbeitet das BMF mit Verfolgtenorganisationen, insbesondere der Claims Conference zusammen und koordiniert die Programme. Ziel ist es, den im Nationalsozialismus verfolgten Menschen einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen.

Eine detaillierte Aufstellung der Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung finden Sie hier.

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Wie sieht die Wiedergutmachung in Zukunft aus?

Die demographische Entwicklung zeigt, dass ein Ende dieser aktiven Leistungen an die Opfer der Verfolgung durch die Nationalsozialisten in der näheren Zukunft absehbar ist. Nach Auffassung der Bundesregierung soll dies aber keineswegs einen Schlussstrich unter dem Engagement der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts bedeuten. Bereits initiierte Aufgaben sind u. a.:

  • die finanzielle Förderung des Bildungsprogramms Holocaust Education, welches gemeinsam mit der Claims Conference weltweit Projekte zur Aufklärung über den Holocaust aus der jüdischen Opferperspektive fördert.
  • die Bildungsagenda NS-Unrecht als ein zentrales Förderprogramm im Bereich nonformaler NS-Bildung, das das BMF im Jahr 2021 ins Leben gerufen hat und derzeit in einer ersten Förderperiode bis Ende 2025 durch die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) umsetzt. Ziele des Programms sind die Wissensvermittlung im Hinblick auf das NS-Unrecht und das Wachhalten der Erinnerung daran, und zwar – als Besonderheit dieses Förderprogramms – unter Berücksichtigung aller Opfergruppen der nationalsozialistischen Verfolgung. Darüber hinaus sollen die historischen Prozesse und Maßnahmen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen aufgezeigt werden.

Dieses Engagement soll die bestehenden allseitigen Bemühungen Deutschlands im Bereich der Bildung, des Gedenkens und Erinnerns um die Perspektive der Wiedergutmachung und Entschädigung ergänzen.

Der Transformationsprozess zu den Folgeaufgaben ist ein absehbar mindestens mittelfristiger Prozess, in dessen Rahmen viele Aspekte, Voraussetzungen, Bedingungen und Inhalte aus unterschiedlichen Perspektiven mit vielen Beteiligten diskutiert und erörtert werden müssen. Es lässt sich unmöglich innerhalb willkürlicher Fristen endgültig determinieren, was in 20, 30 oder 40 Jahren Wiedergutmachung ist und wird. Das ist eine Aufgabe für kommende Generationen. Für diese müssen allerdings die entsprechenden Grundlagen, Instrumente und ein Werkzeugkasten an Wissen und Information bereitstehen: enthalten sein hierin müssen sowohl das Wissen um die Verbrechen selbst als auch die Versuche von Entschädigung, Aufarbeitung und Wiedergutmachung.

Mithilfe des digitalen „Themenportals Wiedergutmachung“ wird das BMF in den kommenden Jahren und mit Unterstützung der deutschen Archive von Bund und Ländern sowie weiterer Partner schließlich den enormen, aber über ganz Deutschland und darüber hinaus verteilt lagernden Aktenbestand der Wiedergutmachung tiefenerschließen, digitalisieren und einheitlich öffentlich zugänglich machen. Die im In- und Ausland verteilten Akten dokumentieren in weltweit einzigartiger Weise individuelle Verfolgungsschicksale und sind aufgrund der Detailfülle der gemachten Angaben gleichermaßen für die wissenschaftliche Forschung wie auch für Angehörige und Nachkommen der Opfer und Überlebenden von unschätzbarem Wert.