Der Stiftungsbericht umfasst auch Stiftungen, die durch die mittelbare Bundesverwaltung oder von Dritten im Auftrag des Bundes errichtet oder miterrichtet wurden. Dabei ist es unerheblich, ob die Stiftung rechtlich selbstständig oder unselbstständig (Treuhandstiftung) ist oder, ob die Stiftung nach deutschem oder ausländischem Recht errichtet wurde.
Der Stiftungsbericht gliedert sich in Teil A (privatrechtliche Stiftungen) und Teil B (öffentlich-rechtliche Stiftungen). Er gibt Auskunft über den Sitz der Stiftungen, das Gründungsjahr sowie Aufgaben und Zweck der Stiftungen. Der Stiftungsbericht informiert zudem über die Stiftungsorgane und ihre Mitglieder, die Finanzierung der Stiftung durch den Bund, die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofes sowie die zuständige Stiftungsbehörde beziehungsweise die Stelle, die die Rechtsaufsicht über die Stiftung ausübt.