Der erwerbstätige Single

Name, Alter: Arek, 32 Jahre
Beruf: Maschinenbauingenieur, angestellt
Gehalt: 61.500 Euro brutto im Jahr 2022
Arek wohnt in Köln, pendelt täglich mit dem Auto zur Arbeit.
Entlastungen im Sommer 2022:
Arek kommen steuerliche Entlastungen zugute: Die Erhöhung des Grundfreibetrags und die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags entlasten ihn netto um 146 Euro.
Energiepreispauschale: Die 300 Euro brutto, die Arek einmalig über seinen Arbeitgeber mit seinem Gehalt bekommt, machen sich mit einem Plus von 185 Euro (netto) auf seinem Konto bemerkbar.
Als Autofahrer profitiert Arek auch von der befristeten Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe für drei Monate: Mit seinem täglichen Arbeitsweg und gelegentlichen Ausflügen fährt er pro Monat insgesamt rund 700 Kilometer. So verbraucht er rund 56 Liter Benzin pro Monat und kommt samt Mehrwertsteuer für drei Monate auf eine steuerliche Entlastung von 59,07 Euro.
Auch bei den Stromkosten erhält er durch das Abschaffen der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 eine steuerliche Entlastung. Für seinen Stromverbrauch von rund 1.900 Kilowattstunden im Jahr entfällt ab 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von 3,72 Cent je Kilowattstunde. Das ergibt eine steuerliche Entlastung von rund 35 Euro.
Annahmen: Abhängig beschäftigt, 20 Arbeitstage im Monat bzw. 230 Arbeitstage im Jahr, keine Kirchensteuer, unveränderte Sozialversicherungsbeiträge, Auto-Verbrauch: 8 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Durchschnittlicher Stromverbrauch eines Single-Haushalts (gem. BDEW).
Die Rentnerin

Name, Alter: Kathrin, 72 Jahre
Beruf: ehemalige Einzelhandelskauffrau in Heidelberg
Rente: Nach 45 Beitragsjahren erhält sie 1.009 Euro brutto Rente pro Monat. Dazu bekommt sie monatlich Wohngeld. Ab dem 1. Juli 2022 profitiert sie von der Rentenerhöhung.
Kathrin wohnt in einer Wohnung in Heidelberg. Sie benutzt ihr Auto, um beispielsweise einzukaufen, zum Arzt zu fahren und zwei Mal im Monat ihre Enkel in der Nähe von Pforzheim (ca. 80 Kilometer entfernt) zu besuchen. Die 320 Kilometer pro Monat zu ihrer Familie addieren sich mit den sonstigen Fahrten (3 Fahrten pro Woche à 30 km = 360 km) zu rund 680 Kilometern im Monat.
Entlastungen im Sommer 2022:
Kathrin erhält als Bezieherin von Wohngeld einen Heizkostenzuschuss von einmalig 270 Euro.
Durch die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe wird sie wie folgt steuerlich entlastet: 680 Kilometer pro Monat = 54,4 Liter Benzin (Annahme von 8 Liter auf 100 Kilometern) bedeuten bei einer Reduzierung von 29,55 Cent/Liter plus 19 Prozent Mehrwertsteuer eine monatliche steuerliche Entlastung von 19,13 Euro. Das macht also 57,39 Euro für drei Monate im Sommer.
Auch bei den Stromkosten wird sie steuerlich entlastet: Für ihren Stromverbrauch von rund 1.900 Kilowattstunden im Jahr entfällt ab 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von 3,72 Cent je Kilowattstunde. Das ergibt eine steuerliche Entlastung von rund 35 Euro.
Annahmen: 590 Euro Kaltmiete für eine 60 Quadratmeter große Wohnung, Pkw-Verbrauch: 8 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Durchschnittlicher Stromverbrauch eines Single-Haushalts (gem. BDEW).
Die Familie mit zwei Kindern

Name, Alter, Beruf: Jens, 35, (Dachdecker) und Maria, 33 (Bürokauffrau), Kinder: Lea, Max
Jahresgehalt: jeweils rund 35.000 Euro
Das Paar wohnt mit seinen zwei Kindern in Bad Doberan, beide arbeiten im 44 Kilometer entfernten Wismar.
Entlastungen im Sommer 2022:
Die Familie profitiert von dauerhaften steuerlichen Entlastungen: Der Grundfreibetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 363 Euro erhöht, was für sie netto eine Entlastung von 138 Euro ausmacht. Auch die Erhöhung der Fernpendlerpauschale kommt der Familie zugute: Für ihren Arbeitsweg können sie im Jahr 2022 eine jeweils rund 165 Euro höhere Entfernungspauschale ansetzen, insgesamt also 332 Euro. So sparen sie netto rund 94 Euro. Die steuerliche Entlastung bei Grundfreibetrag und Fernpendlerpauschale addiert sich auf rund 232 Euro.
Energiepreispauschale: Die 600 Euro brutto, die das Paar insgesamt (je 300 Euro) über den jeweiligen Arbeitgeber mit dem Gehalt bekommt, machen sich mit einem Plus von rund 430 Euro (netto) auf dem Familienkonto bemerkbar.
200 Euro Kinderbonus erhält die Familie einmalig für die zwei Kinder (100 Euro pro Kind).
Durch die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe wird die Familie weiter steuerlich entlastet: Die gemeinsame Fahrt zur Arbeit, tägliche Erledigungen und kleinere Ausflüge mit dem Auto ergeben rund 2.500 Kilometer im Monat. Die steuerliche Entlastung beträgt samt Mehrwertsteuer rund 70 Euro pro Monat, für die drei Sommermonate also 210 Euro.
Auch beim Strom wird die Familie durch die Abschaffung der EEG-Umlage steuerlich entlastet: Die Familie verbraucht im Jahr rund 4.100 kWh. Ab dem 1. Juli 2022 entfällt dafür die EEG-Umlage, das entspricht einer Entlastung von rund 76 Euro.
Annahmen: Beide abhängig beschäftigt, 20 Arbeitstage im Monat bzw. 230 Arbeitstage im Jahr, keine Kirchensteuer, unveränderte Sozialversicherungsbeiträge, Pkw-Verbrauch: 8 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Gerundeter durchschnittlicher Stromverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts (gem. BDEW).
Der Grundsicherungsbezieher

Name, Alter: Michael, 56 Jahre
Beruf: arbeitslos, gelernter Reiseverkehrskaufmann
Michael lebt in Hannover und erhält als Alleinstehender monatlich 449 Euro Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die vollständige Übernahme seiner Miet- und Heizkosten.
Entlastungen im Sommer 2022:
200 Euro Einmalzahlung erhält er als Empfänger von Sozialleistungen.
Durch die Abschaffung der EEG-Umlage wird er bei den Stromkosten steuerlich entlastet: Für seinen Stromverbrauch von rund 1.900 Kilowattstunden im Jahr entfällt ab 1. Juli 2022 die EEG-Umlage von 3,72 Cent je Kilowattstunde. Das ergibt eine steuerliche Entlastung von rund 35 Euro.
Annahme: Durchschnittlicher Stromverbrauch eines Single-Haushalts (gem. BDEW)
Die Selbstständige

Name, Alter, Ort: Sophia, 48, aus Heidelberg
Beruf: Selbstständige Konferenzmanagerin
Zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr: 42.000 Euro, für 2022 ähnliche Ergebnisse erwartet
Entlastungen im Sommer 2022:
Die rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags zum 1. Januar 2022 macht bei Sophia netto eine steuerliche Entlastung von 69 Euro aus.
Auch als Selbstständige profitiert Sophia von 300 Euro Energiepreispauschale. Die Entlastung erhält sie über eine entsprechend geringere Einkommensteuervorauszahlung. Netto bedeutet das für sie eine Entlastung von 195 Euro.
Für Fahrten zu Kunden, ihrem Büro und Erledigungen im Alltag ist Sophia viel mit dem Auto unterwegs. Im Monat kommt sie auf rund 4.000 Kilometer und tankt dafür rund 320 Liter Diesel. Die befristete Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe entlastet sie damit einschließlich Mehrwertsteuer für drei Monate steuerlich um insgesamt rund 160 Euro.
Eine weitere steuerliche Entlastung bringt für sie die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 mit sich: Für ihren Stromverbrauch von jährlich rund 2.100 Kilowattstunden entfällt die Umlage im zweiten Halbjahr in Höhe von insgesamt rund 39 Euro.
Annahmen: Keine Kirchensteuer, Pkw-Verbrauch: 8 Liter Diesel auf 100 Kilometer, Stromverbrauch geschätzt.
Die Studentin

Name, Alter: Marie, 23 Jahre
Beruf: studiert Medizin an der Universität Leipzig, erhält BAföG und jobbt auf 450-Euro-Basis, Arbeitgeber besteuert den Arbeitslohn pauschal mit 2 Prozent.
Entlastungen im Sommer 2022:
In den Semesterferien verdient sich Marie durch einen Minijob regelmäßig etwas hinzu. Deshalb hat sie auch Anspruch auf 300 Euro Energiepreispauschale. Da bei Minijobbern, deren Arbeitslohn pauschal besteuert wird, die Energiepreispauschale brutto wie netto 300 Euro beträgt, bleiben ihr die vollen 300 Euro. Auch wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn nicht pauschal besteuert, bleiben Marie netto die vollen 300 Euro, da sie insgesamt mit ihren Einkünften im Jahr unter dem Grundfreibetrag bleibt.
230 Euro Heizkostenzuschuss erhält sie einmalig als BAföG-Bezieherin.
Mit dem Neun-Euro-Ticket für den Nahverkehr spart sie insgesamt 50,50 Euro, das Semesterticket wird ihr anteilig erstattet.
Die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 entlastet Marie steuerlich um rund 35 Euro.
Annahme: Kosten des Semestertickets für 6 Monate: 155 Euro, anteilig für 3 Monate berücksichtigt. Durchschnittlicher Stromverbrauch eines Single-Haushalts (gem. BDEW)