Geldwäschebekämpfung hat höchste Priorität für die EU und Deutschland. Als Teil eines ambitionierten Legislativpakets zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die EU nicht nur die geldwäscherechtlichen Vorgaben europaweit vereinheitlicht, sondern auch erstmalig eine ausgewiesene EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AMLA) eingerichtet. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben umfänglich und setzt sich – gemeinsam mit dem Land Hessen sowie der Stadt Frankfurt – für die zügige Errichtung einer starken AMLA in Frankfurt am Main ein.
So hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt ihre Zusage eingelöst, die AMLA über einen Zeitraum von 5 Jahren finanziell zu unterstützen.
Weiterführende Informationen zur AMLA finden Sie auf der Website: www.amla.europa.eu.
EU schafft einheitliches Regelungsregime für Geldwäschebekämpfung
Ausgestattet mit allen notwendigen regulatorischen und aufsichtlichen Befugnissen hat die AMLA die Aufgabe, gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten die einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Financial Intelligence Units zu stärken.
Dadurch wird die AMLA erstmals als Behörde mit europäischer Perspektive die Anstrengungen im Kampf gegen Geldwäsche auf eine neue Stufe heben und eine führende Rolle beim Schutz der Integrität des Binnenmarkts einnehmen.